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v.g. Krankenhauses am 9.7.1971, 18.5o Uhr, an den Folgen der Unfallverletzung verstarb.
Montabaur, den 6.7.1971, o8.5o Uhr.
Pkw-Fahrer befuhr die Koblenzer Straße in Richtung Stadtmitte. Etwa in Höhe des Krankenhauses, trat plötzlich ein 78-jähriger Fußgänger auf die Fahrbahn, wurde von dem Pkw erfaßt und verletzt. Der Fußgänger mußte in das Krankenhaus Montabaur eingeliefert werden. Am Pkw entstand geringer Sachschaden.
Montabaur, 8.7.1971, 18.5o Uhr.
Zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam es als an der Kreuzung Rhönstraße - Eifelstraße - Grenzweg zwei Pkw’s zusammenstießen.
Ruppach-Goldhausen 12.7.71, 15.15 Uhr.
Pkw-Fahrer befuhr den Grenzweg aus Richtung K 53 kommend. Nach seinen Angaben standen rechts und links der Fahrbahn mehrere Kinder. Als er mit seinem Pkw etwa zur Hälfte an den Kindern vorbei war, lief ein lo-jähri- ges Mädchen von rechts kommend gegen den Pkw. Das Kind wurde leicht verletzt. Sachschaden entstand nicht.
Reckenthal, 12.7.1971, 18.25 Uhr.
Leichter Sachschaden entstand, als auf der L 313 (Gelbachtal) bei km 5, 51o ein Pkw-Fahrer beim Vorbeifahren einen dort abgestellten Pkw streifte.
Gemarkung Montabaur, 12.7.1971, 17.15 Uhr.
Pkw-Fahrer befuhr die B 255 in Richtung Boden. Bei km o, 8oo bog er nach links auf die Autobahnauffahrt in Richtung Frankfurt ein, ohne die Vorfahrt einer entgegenkommenden Pkw-Fahrerin zu beachten. Es entstand Sachschaden. Personen wurden keine verletzt.
Montabaur, 12.7.1971, 14.45 Uhr.
Beim Einbiegen von der Wallstraße in die B 49 -Bahnhofstraße - beschädigte ein Lkw die dort angebrachten Leitplanken.
Montabaur, lo.7.1971, 13.15 Uhr.
Leichter Sachschaden entstand, als ein auf der Bahnhofstraße abgestellter Pkw sich selbständig machte, nach vorn rollte und gegen einen ebenfalls geparkten Pkw prallte.
Montabaur, lo. 7.1971, 2o.3o Uhr
Auf der Bahnhofstraße fuhr ein Pkw-Fahrer aus Unaufmerksamkeit auf einen vor ihm haltenden Pkw auf. Es entstand Sachschaden. Personen wurden keine verletzt.
Wußten Sie schon ....
.daß in Montabaur bereits im Jahre 1359, also vor
mehr als 6oo Jahren, ein Bürgermeister urkundlich erwähnt wird. Er hatte Gebote über Feld und Flur und über die Bürger von Montabaur im Namen des Trierer Landesherrn und der Stadt. Mit dem vom Erzbischof von Trier bestellten, an der Spitze von Gericht und Stadtverwaltung stehenden Schultheiß, hatte der Montabaurer Bürgermeister den "Angriff”, das Recht, zu verhaften. Vom Montabaurer Stadtrat, der 1442 erstmals urkundlich erwähnt wird, Verurteile konnte der Bürgermeister ohne den Schultheiß ins Gefängnis setzen. Um 15o4 hatte der Bürgermeister mit Gehöffen und Rat Schreiber, Schulmeister, Glöckner, Mötter = Frucht und Kornmesser, Förster, Schützen und Knechte der Stadt ein- und abzusetzen. Diese waren auch seiner Dienstaufsicht unterstellt. Der Montabaurer Bürgermeister hatte auch sonst eine Fülle von Aufgaben, so u.a. die Aufsicht über Bannwein und Akzise, über Märkte, Bürgerannahme, Waage, Maß und Gewicht.Zunächst war ihm auch die Finanz- und die Vermögensverwaltung der Stadt Montabaur allein anvertraut.
Seit mindestens dem Jahr 1359 gibt es also in Montabaur einen Stadtbürgermeister; in absehbarer Zeit wird Montabaur auch einen Verbandsbürgermeister haben.
.... daß Montabaur als Stadt in diesem Jahr offizielle 68o Jahre alt wurde; denn die Stadtrechtsverleihung
an Montabaur durch König Rudolf von Habsburg (1273 - 1291) geschah am 24. Mai 1291. Montabaur ist so auch die älteste Stadt des Westerwaldes; denn vor dieser Stadtrechtsverleihung an Montabaur geschah keine früher an einen anderen Ort im Westerwald. Rudolf von Habsburg räumte in dieser Urkunde Montabaur die Immunität ein, die durch seine Vorgänger, die deutschen Kaiser und Könige, befestigten Orten zuerkannt zu werden pflegten.
Dem Erzbischof Boemund von Trier (1286 - 1299) auf dessen Bitten die Stadtrechtsverleihung an Montabaur erfolgte, und seinen Nachfolgern gab er die volle und freie Macht, selbst oder durch einen Beauftragten auf Übeltäter zu achten .Verbrecher zu bestrafen und hohe Gerichtsbarkeit auszuüben mit dem Vorbehalt der Gerichtsbarkeit und der Rechtsprechung nach herkömmlichem Recht und der Gewohnheit der Stadt Montabaur.
König Ludwig der Bayer (1314-1347) bestätigte dem Trier Erzbischof Balduin diese Stadtrechtsverleihung an Montabaur in einer Urkunde vom 2. Dezember 1314. Er bestätigte in dieser Urkunde jedoch auch zugleich eine weitere solcher Urkunden,in der König Heinrich VII. (13o8 - 1313) am 26. Juni 131o seinem Bruder, der Erzbischof von Trier, den Freiheitsbrief König Rudolfs für Montabaur bereits auch bestätigt hatte.
In der Urkunde Rudolfs von Habsburgs für Montabaur wird dieses bereits als "oppidum", also als Stadt, bezeichnet, so, wie in der bekannten Urkunde von 959 die Ansiedlung Humbach=Montabaur bereits als "suburbium" bezeichnet worden war. Mit dieser Stadtrechtsverleihung war die Bedeutung Montabaurs hervorgehoben an der uralten vor- und frühgeschicht- lichen Straße, an der Römerstraße und auch an der merowingisch-karolingischen Straße, die aus dem vormals weströmischen Trier, später dem Westen des Frankenreiches über Trier und Koblenz zog, dort den Rhein überquerte und durch den Westerwald nach Osten führte mit den Etappenstationen Montabaur, Limburg, Weilburg und Wetzlar. Diese Etappen orte wurden mit ihren Burgen militärische Stützpunkte der Konradiner.
Heiße Probleme am Arbeitsplatz
Karl N. in Heiligenroth verläßt schon zum siebten Male seinen Arbeitsplatz in einer Fabrik, um sich eine erfrischende Cola aus dem Automaten zu ziehen. Die Hitze setzt ihm mächtig zu, wie allen Kollegen. Klimaanlagen, Dachisolationen, Luftfilter und Geüläse schaffen es kaum die Temperaturen etwas zu drücken und die Arbeit etwas erträglicher zu gestalten. Karls Sinn steht ( jetzt nicht nach Arbeit. Viel lieber möchte er, wie viele : seiner Arbeitskameraden Urlaub nehmen, sich im Freibad tummeln, den Tag genießen.
Das herrliche Urlaubswetter nach einem verregneten Juni hat eine Lawine von Urlaubsgesuchen ausgelöst. Manche Firmen haben sich darauf eingestellt und vorsorglich Betriebsferien eingeplant. Doch in anderen Betrieben geht die Arbeit unter ungünstigen Bedingungen weiter.
Im Baugewerbe ist die übermäßige Hitze aber noch viel schlimmer. Hier arbeitet man meistens in freier Luft und im prallen Sonnenschein. Viel zu häufig greift man zur Bierflasche. Alkoholfreie Getränke wären da besser. Mit entblöstem Oberkörper setzt man sich der prallen Sonne aus. Luftige Oberbkleidung wäre da gesünder.
Karl verflucht diese "Bullenhitze” .Doch am Wochenende hat er nichts gegen Sonnenschein und hohe Temperaturen einzuwenden. Dann zieht nämlich auch er ins Montabaurer Freibad und läßt sich bräunen.
Aus unserer Partnerstadt Tonnerre
Wohn ungsm ange 1 in Tonnerre
Zur Zeit gibt es in Tonnerre 15o Wohnungssuchende, loo weitere werden durch Neueinstellungen in Kürze folgen.
Der Wohnungsbau hält damit jedoch nicht Schritt. In diesem und im kommenden Jahr sollen jeweils 8o

