KEULl
VERSICHERUNGEN FINANZIERUNGEN • IMMOBILIEN
mm MONTABAUR PETERSTORSTR.7-9 Tel: 3080
, eu uewählt: Bürgermeister Walter Wilhelmi, Horbach und 'ricTi Arle, Gackenbach, als gleichberechtigte Stellvertre- er des Vorsitzenden, Bürgermeister Hans Weidenfeiler, iackenbach, Kassierer: Hermann Weidenfeller, Gacken- jach, Schriftführer.
jje gewählten Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an. njder weiteren zwanglosen Diskussion über aktuelle Pro- lerne des Buchfinkenlandes nahm die Bildung der Ver- ja'ndsgemeinde Montabaur, der auch die Gemeinden des iuchfinkenlandes Gackenbach, Horbach und Hübingen mgeschlossen werden sollen, in der "Freiwilligkeitsphase"
iinen breiten Raum ein. ' ... ‘
)er CDU’Ortsverband Buchfinkenland ist grundsätzlich für len Zusammenschluß auf freiwilliger Basis vor Fristablauf und bedauert, daß bisher noch einige Gemeinden 'it ihren Zustimmungsbeschlüssen abwarten bezw. den sammenschluß in der gesetzten Frist verneinen,
Jdauerlich insofern, als andere Verbandsgemeindebezirke ’es Unterwesterwaldkreises bereits positive Beschlüsse gefaßt haben und somit schon den Wahltermin festlegen kannten. Damit dürften diese Verbandsgemeinden bzw. ihre zugehörigen Gemeinden das Ziel, an dem grundsätzlich nichts mehr geändert werden kann, richtig erkannt haben und den abwartenden Gemeinden eine Nasenlänge Korans sein.
. gesweiteren gab Herr Hoffmann einen Überblick Uber seine
ernst nimmt. So konnte er u.a. bereits einige Buchfinkenland besonders am Herzen liegende Probleme
« £)zu auch die Anlage von Telefonzellen in den einzelnen emeinden - die Post hat bereits zugestimmt - sowie die Beschilderung der Straßenkreuzungen HUbingen-Welschneu- g£rf und weitere, von einzelnen Bürgern an ihn herangetragene Anliegen, an der richtigen Stelle anbringen und für Abhilfe sorgen. So konnte auch jetzt durch seine Initiative und unter Mithilfe der Herren Bürgermeister Wilhelmi, Horbach und Weidenfeiler, Gackenbach, der der Verkehrswacht angehörende Verkehrsreferatsleiter Franz Dommermuth, beim Landratsamt Montabaur, zu einem Jlnformationsvortrag über die neue Straßenverkehrsordnung am Sonntag, dem 28.2.1971 um lo.3o Uhr im Saale Schlosser, Gackenbach, gewonnen werden» Ein weiterer jVortrag in der gleichen Angelegenheit findet besonders für die Frauen abends an einem noch festzulegenden Termin statt. Zu beiden Vortragsveranstaltungen mit DIA-Bildern, wird besonders eingeladen.
Abschließend wurde der Zusammenschluß mit dem Ortsverband Montabaur und Kontaktaufnahme mit den z.Zt. noch nicht aktiven Orten Daubach, Stahlhofen und 'Untershausen erörtert. Nach allgemeiner Ansicht wäre es zu begrüßen, wenn in nächster Zeit parteil. Verbindung mit den Nachbarorten aufgenommen würde. Zum Schluß konnte erfreulich registriert werden, daß in Kürze mit einigen Neumitgliedern zu rechnen ist
HOLLER
Amtliche Bekanntmachung Anmeldung der Schulneulinge
Die Anmeldung und Vorstellung der Schulneulinge ist am Donnerstag, dem 25. Februar, nachmittags in der Schule; am 14,oo Uhr für dje Jungen, um 14.45 Uhr für die Mädchen.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die vor dem 1.Juli 1965 geboren sind und noch nicht die Schule besuchen.
Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1965 geboren sind, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen. Mitzubringen sind Geburtsurkunde und Impfpass.
, , Der Schulleiter
[kirchliche Nachrichten |Kath. Pfarrgemeinde Holler
■Gottesdienstordnung vom 20.2.1971 |SAMSTAG, den 20.2.1971 - 17.oo
27 2 1971
Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Jahramt tür verst.Maria Lenz geb.Hahn
SONNTAG, den 21.2.1971
Kein Frühmesse !
9.3o Uhr Hochamt!
Keine Andacht
MONTAG, den 22.2.1971 - Thronfest des hl. Petrus - 7.oo Uhr Hl. Messe nach Meinung
DIENSTAG, den 23.2.1971 7.oo Uhr Hl. Messe für eine Kranke
MITTWOCH, den 24.2.1971 - Aschermittwoch - Fast- u. Abstinenztag- Schulgottesdienst
8.oo Uhr Hl. Messe für Eheleute Josef Lenz u.verst. Ang.
19.oo Uhr Aschenweihe mit Aschenkreuz, anschl.
Gottesdienst.
Amt für Maria Birkelbach geb.Kahlenberg
DONNERSTAG, den 25.2.1971 7.oo Uhr Amt für Anneliese Kilian (Schulkameraden) 17.oo Uhr Kreuzweg für die Kinder
FREITAG, den 26.2,1971 7.oo Uhr Amt für Peter Perne
SAMSTAG, den 27.2.1971
17.oo Uhr Beichtgelegenheit
19.oo Uhr Amt für verst. Toni Lecklerc
HORRESSEN
BEKANNTMACHUNGEN
Erlaß
der Vermögensabgabe wegen Alters- und Erwerbsunfähigkeit:
Die Vierteljahresbeträge der Vermögensabgabe werden auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 54 des Lastenausgleichsgesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsanordnung des Bundesministers der Finanzen vorliegen. Ein Erlaß kommt in der Regel in Betracht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a)
b)
Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte muß über 6o Jahre alt oder erwerbsunfähig sein.
Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Entrichtung der Vermögensabgabe und für eine bescheidene Lebensführung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt; er beträgt jährlich
für
v. 1.1.67 bis 31.12.68
v. 1.1.1969 bis 31.12.1969
c)
Heri “Äbg abe scHüTcF ner 4.2oo,- DM 4.5oo, - DM
den Ehegatten 1.68o, - DM 1.8oo f - DM
einen sonstigen
Angehörigen 84o, - DM 9oo,- DM
Bei über 7o-jährigen Abgabeschuldnern wird ein zusätzlicher Pauschbetrag in Höhe von 9oo, - DM bei Verheirateten 1.2oo, - DM gewährt. Bei Schwerbeschädigung und bei einem wirtschaftlichen Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen.
Das Gesamtvermögen darf 3o.ooo, - DM, bei Verheirateten und Verwitweten 45.ooo, - DM nicht übersteigen; es muß überwiegend aus Grundvermögen verpachtetem land- und forstwirtsch^U, Vermögen
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