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verpachtetem Betriebsvermögen oder sonstigem Vermögen bestehen.
(Bei Abgabeschuldnern, die mindestens zu 80 v.H. erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzung des Vermögens nicht an)
Der Erlaß wird nur auf Antrag vom Finanzamt gewährt.
Der Antrag muß für den Erlaßzeitraum 1967/69 spätestens am 31. März 1971 beim Finanzamt eingehen. Die Antragsfrist ist eine Ausschlußfrist und kann nicht verlängert werden. Die Abgabeschuldner werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, den Erlaß rechtzeitig zu beantragen.
Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck (Bezeichnung: LA-VA 54/3) zu verwenden. Das Finanzamt wird denjenigen Abgabe Schuldnern, denen die Vierteljahresbeträge der Kalenderjahre 1967, 1968 und 1969 bis zur Erlaßentscheidung gestundet worden sind, von sich aus den Vordruck übersenden. Die übrigen Abgabeschuldner, für die ein solcher Erlaß in Betracht kommt, werden gebeten, den Antragsvordruck bei ihrem zuständigen Finanzamt anzufordern.
Haushaltsplan u. -Satzung
des Schulverbandes für 1971
Die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung mit -plan des Schulverbandes Horressen Eigendorf für das Rechnungsjahr 1971 liegt in der Zeit von Mittwoch, dem 17.2.1971 bis einschl. Mittwoch, den 24.2.1971 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971 ist im ordentlichen Teil in Einnahmen und Ausgaben auf je 75.73o, - DM festgesetzt. Im außerordentlichen Teil sind an Einnahmen und Ausgaben je 13o,69 DM vorgesehen.
Der Umlagebedarf beträgt 61.215,- DM. Er wird nach der anteiligen Schülerzahl der Gemeinden auf die verbandsangehörigen Gemeinden verteilt (Anteil Horressen = 36.234,- DM, Anteil Eigendorf = 24.981,- DM
Die Aufnahme von kurzfristigen Kassenkrediten und Darlehen ist nicht vorgesehen, gez. Merz, Bürgermeister.
Bekanntmachung
über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Landtagswahl am 21.3.1971
Hierzu verweisen wir auf die wörtliche Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe auf der Seite 7 unten rechts, mit folgenden Abänderungen:
I.
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Horressen liegt in
der Zeit vom 19.2. bis 26.2.1971
an den Sonntagen von lo bis 12 Uhr
an den Wochentagen von lo bis 12 Uhr und von
14 bis 19 Uhr
am Samstag von lo bis 12 Uhr
auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Horressen, den 16. Februar 1971
Die Gemeindeverwaltung gez. Unterschrift, Bürgermeister.
Fertigstellung der Berliner-Straße
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341 und die §§ 3 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen in der Gemeinde Horressen vom 26.lo.1962 hat der Gemeinderat in der Sitzung am 22.1.1971 die Fertigstellung der Berlinerstraße von der Westerwaldstraße bis zur Parkstraße zum 1.1.1971 festgestellt. Gleichzeitig hat er beschlossen, den Aufwand für die Herstellung von Fahrbahn und Bürgersteig als Erschließungsaufwand zu erheben. Für die ebenfalls fertiggestellte Entwässerungsanlage und die
Beleuchtungsanlage wird ein besonderer Beitrag nach der Ortssatzung nicht erhoben.
Zum gleichen Zeitpunkt werden die genannten Verkehrsflächen gemäß § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 15.2.1963 (GVBl. S. 57) als Gemeindestraße (§§ 3 Abs. 1 Nr. 3a Landesstraßengesetz) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
gez. Unterschrift, Bürgermeister.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Gottesdienstordnung Horressen 7. Sonntag im Jahreskreis ( 21.-28.2.71)
SAMSTAG
19.oo Uhr Sonntagsmesse: Amt für Veronika
Schröder und Eltern
SONNTAG
8.3o Uhr Amt
MONTAG
8 .oo Uhr Hl. Messe für Margarete Schaaf
DIENSTAG
8 .oo Uhr Amt für Johann Klein
ASCHERMITTWOCH - Geb. Fast- u. Abstinenztag)
Beginn der österlichen Bußzeit 8 .oo Uhr Schulmesse (4.-8.Schj.) für Verstorbene
best. v. Armenseelenb.
19.3o Uhr Abendmesse m.Aschenweihe: Amt für
lebende und verstorbene Mitglieder d. Lebend.Rosenkranzes.
DONNERSTAG
7.oo Uhr Amt für Ehel. Jakob Siry und Tochter
Erna
19.3o Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche
FREITAG
7.oo Uhr Amt für Eheleute Johann Hahn und
gefallenen Sohn Jakob
15.oo Uhr Kommunionstunde (l.Schj.)
SAMSTAG
19.oo Uhr Sonntagsmesse (mit rhythm.Gesang)
Amt für Peter Pehl
SONNTAG
8.3o Uhr Amt: 1. Jahramt für Johann Trumm
DONNERSTAG
I 6.00 Uhr Trupprunde der Jungpfadfinder in Eigen
dorf
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Gottesd ie nstord nung SAMSTAG, 2o.2.
19.30 Uhr Amt für Karl und Albert Wörsdörfer
SONNTAG, 21.2.
10.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie
Lumma
MONTAG, 22.2.
8.3o Uhr Hl. Messe nach Meinung
MITTWOCH, 24.2. - Aschermittwoch -
8.3o Uhr Amt für Eheleute Alois Ferdinand und
verstorbene Angehörige
19.30 Uhr 1. Jahramt für Johann Köllig
DONNERSTAG, 25.2.
19.3o Uhr Amt nach Meinung zu Ehren des Hl.
Judas Thaddäus
SAMSTAG, 27.2.
19.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie
Andreas Wirth IV.
SONNTAG, 28.2.
10.30 Uhr 1. Jahramt für Anna Gerlach geb.
Steudter

