Ausgabe 
19.2.1971
Seite
799
 
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verpachtetem Betriebsvermögen oder sonstigem Vermögen bestehen.

(Bei Abgabeschuldnern, die mindestens zu 80 v.H. er­werbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammenset­zung des Vermögens nicht an)

Der Erlaß wird nur auf Antrag vom Finanzamt gewährt.

Der Antrag muß für den Erlaßzeitraum 1967/69 spätestens am 31. März 1971 beim Finanzamt eingehen. Die Antrags­frist ist eine Ausschlußfrist und kann nicht verlängert wer­den. Die Abgabeschuldner werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, den Erlaß rechtzeitig zu beantragen.

Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck (Bezeich­nung: LA-VA 54/3) zu verwenden. Das Finanzamt wird denjenigen Abgabe Schuldnern, denen die Vierteljahres­beträge der Kalenderjahre 1967, 1968 und 1969 bis zur Erlaßentscheidung gestundet worden sind, von sich aus den Vordruck übersenden. Die übrigen Abgabeschuldner, für die ein solcher Erlaß in Betracht kommt, werden ge­beten, den Antragsvordruck bei ihrem zuständigen Finanz­amt anzufordern.

Haushaltsplan u. -Satzung

des Schulverbandes für 1971

Die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung mit -plan des Schulverbandes Horressen Eigendorf für das Rechnungsjahr 1971 liegt in der Zeit von Mittwoch, dem 17.2.1971 bis einschl. Mittwoch, den 24.2.1971 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1971 ist im ordent­lichen Teil in Einnahmen und Ausgaben auf je 75.73o, - DM festgesetzt. Im außerordentlichen Teil sind an Einnah­men und Ausgaben je 13o,69 DM vorgesehen.

Der Umlagebedarf beträgt 61.215,- DM. Er wird nach der anteiligen Schülerzahl der Gemeinden auf die verbandsangehörigen Gemeinden verteilt (Anteil Horressen = 36.234,- DM, Anteil Eigendorf = 24.981,- DM

Die Aufnahme von kurzfristigen Kassenkrediten und Dar­lehen ist nicht vorgesehen, gez. Merz, Bürgermeister.

Bekanntmachung

über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Landtagswahl am 21.3.1971

Hierzu verweisen wir auf die wörtliche Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe auf der Seite 7 unten rechts, mit folgenden Abänderungen:

I.

Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Horressen liegt in

der Zeit vom 19.2. bis 26.2.1971

an den Sonntagen von lo bis 12 Uhr

an den Wochentagen von lo bis 12 Uhr und von

14 bis 19 Uhr

am Samstag von lo bis 12 Uhr

auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Horressen, den 16. Februar 1971

Die Gemeindeverwaltung gez. Unterschrift, Bürgermeister.

Fertig­stellung der Berliner-Straße

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341 und die §§ 3 und 7 der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen in der Gemeinde Horressen vom 26.lo.1962 hat der Gemeinderat in der Sitzung am 22.1.1971 die Fertigstellung der Berlinerstraße von der Westerwaldstraße bis zur Parkstraße zum 1.1.1971 festgestellt. Gleichzeitig hat er beschlossen, den Aufwand für die Herstellung von Fahrbahn und Bür­gersteig als Erschließungsaufwand zu erheben. Für die ebenfalls fertiggestellte Entwässerungsanlage und die

Beleuchtungsanlage wird ein besonderer Beitrag nach der Ortssatzung nicht erhoben.

Zum gleichen Zeitpunkt werden die genannten Verkehrs­flächen gemäß § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengeset­zes für Rheinland-Pfalz vom 15.2.1963 (GVBl. S. 57) als Gemeindestraße (§§ 3 Abs. 1 Nr. 3a Landesstraßengesetz) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

gez. Unterschrift, Bürgermeister.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Gottesdienstordnung Horressen 7. Sonntag im Jahreskreis ( 21.-28.2.71)

SAMSTAG

19.oo Uhr Sonntagsmesse: Amt für Veronika

Schröder und Eltern

SONNTAG

8.3o Uhr Amt

MONTAG

8 .oo Uhr Hl. Messe für Margarete Schaaf

DIENSTAG

8 .oo Uhr Amt für Johann Klein

ASCHERMITTWOCH - Geb. Fast- u. Abstinenztag)

Beginn der österlichen Bußzeit 8 .oo Uhr Schulmesse (4.-8.Schj.) für Verstorbene

best. v. Armenseelenb.

19.3o Uhr Abendmesse m.Aschenweihe: Amt für

lebende und verstorbene Mitglieder d. Lebend.Rosenkranzes.

DONNERSTAG

7.oo Uhr Amt für Ehel. Jakob Siry und Tochter

Erna

19.3o Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche

FREITAG

7.oo Uhr Amt für Eheleute Johann Hahn und

gefallenen Sohn Jakob

15.oo Uhr Kommunionstunde (l.Schj.)

SAMSTAG

19.oo Uhr Sonntagsmesse (mit rhythm.Gesang)

Amt für Peter Pehl

SONNTAG

8.3o Uhr Amt: 1. Jahramt für Johann Trumm

DONNERSTAG

I 6.00 Uhr Trupprunde der Jungpfadfinder in Eigen­

dorf

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Gottesd ie nstord nung SAMSTAG, 2o.2.

19.30 Uhr Amt für Karl und Albert Wörsdörfer

SONNTAG, 21.2.

10.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie

Lumma

MONTAG, 22.2.

8.3o Uhr Hl. Messe nach Meinung

MITTWOCH, 24.2. - Aschermittwoch -

8.3o Uhr Amt für Eheleute Alois Ferdinand und

verstorbene Angehörige

19.30 Uhr 1. Jahramt für Johann Köllig

DONNERSTAG, 25.2.

19.3o Uhr Amt nach Meinung zu Ehren des Hl.

Judas Thaddäus

SAMSTAG, 27.2.

19.30 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familie

Andreas Wirth IV.

SONNTAG, 28.2.

10.30 Uhr 1. Jahramt für Anna Gerlach geb.

Steudter