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nicht beanstandet wurde und in den verbandsangehörigen Gemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen öffentlich bekanntgemacht und fristgerecht offengelegen hat, ist diese nunmehr rechtskräftig geworden.
Die Satzung vom ......... zur Änderung der Satzung des
Wasserzweckverbandes Buchfinkenland vom 14.6.1967 über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die
Abgabe von Wasser und die Satzung vom .
zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland vom 25.9.1968 über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage -siehe nachfolgenden genauen Text - erhielten ebenfalls den Genehmigungsvermerk bezw. Unbedenklichkeitsvermerk der Gemeindeaufsichtsbehörde beim Landratsamt Montabaur und werden nunmehr in den einzelnen Gemeinden öffentlich bekanntgemacht und offengelegt.
Auf die Bekanntmachung und Offenlegung wird in den einzelnen Gemeinden besonders hingewiesen.
SATZUNG
vom ......... zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverband es "Buchfinkenland " vom 25. Sept. 1968 über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Aufgrund des § 28 des Zweckverbandsgesetzes vom 3.12.1954 (GVB1. S. 156) in der jetzt gültigen Fassung in Verbindung mit § 11 der Satzung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland vom 15.lo.1964, der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) sowie der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) wird von dem Wasserzweckverband Buchfinkenland, nachfolgend "Verband" genannt, nach dem Beschluß der Verbandsversammlung vom 25. November 197o folgende Satzung erlassen:
§ 1
Der § 2 (1) der Satzung erhält folgende Neufassung:
(1) Für den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist ein Anschlußbeitrag zu entrichten; seine Höhe errechnet sich nach
der Frontlänge des angeschlossenen Grundstücks an der Straße, in der sich die Straßenleitung befindet und der Baugrundstücksfläche.
Der Beitrag beträgt je Meter Frontlänge lo, - DM und je Quadratmeter Grundfläche o, 5o DM. Zur Berechnung der Grundfläche wird die Grund stückstiefe in Alt- und Neubaugebieten auf maximal 4o,oo m (Höchsttiefe) festgelegt. Frontmeterlängen werden auf ganze oder halbe Meter, Grundstücksflächen auf ganze oder halbe Quadratmeter nach unten abgerundet.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.1.1971 in Kraft. Gackenbach, den..
Genehmigt!
Montabaur, den 25.1.1971
Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises Abt, la Az,.: o29-815-o2o (8)
(Siegel) Im Aufträge; gez. Unterschrift.
SATZUNG
vom.......
zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland vom 14. Juni 1967 über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser.
Aufgrund des § 28 des Zweckverbandsgesetzes vom 3.12. 1954 (GVB1. S. 156) - in der jetzt gültigen Fassung - in Verbindung mit § 11 der Satzung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland vom 15.lo. 1964, der §§24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25i9. 1964 (GVB1. S. 145) sowie der §§12 und 7 des Kommunalabgabegesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) wird von dem Wasserzweckverband Buchfinkenland, nachfolgend "Verband" genannt, nach dem Beschluß der Verbandsversammlung vom 25. November 197o folgende Satzung erlassen:
§ 1
Der § 11 (3) der Satzung erhält folgende Neufassung:
(3) Der Verband läßt den Anschluß an die Straßenleitung und die Zuleitung sowie die Verbrauchsleitung bis 1 m hinter den Wasserzähler bezw. hinter die erste Absperrvorrichtung ausführen. Die Kosten hat der Eigentümer zu tragen. Bei einem Rohrbruch am Hausanschluß werden die Kosten für den Einsatz des Suchgerätes und die Reparatur am Hauptrohr oder Bruchstelle vom Verband getragen. Den Grabenaushub und die Verfüllung hat der Anschlußnehmer zu tragen. Ein angemessener Vorschuß bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenaufwandes ist vor der Ausführung der Anschluß- und Reparaturarbeiten vom Anschlußnehmer (Grundstückseigentümer) zu zahlen. Zuleitung, Wasserzähler und Absperrschieber bleiben Eigentum des Verbandes.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.1.1971 in Kraft.
Gackenbach, den .
Wasse rzwe ckve rband Buchfinke nland gez. Unterschrift, Verb. Vors.
Sichtvermerk der Aufsichtsbehörde :
Keine Bedenken!
(Siegel) Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt, la - Az.: o29-815-o2o(8)
Im Auitrage:gez . Unterschritt.
Öffentliche Bekanntmachungen
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gackenbach liegt in der Zeit vom 19.2.1971 bis 26.2.1971 bei der Gemeindeverwaltung während den Dienststunden und am Sonntag von Il.oo bis 12.oo Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Das Gesundheitsamt Montabaur führt am Donnerstag, dem 25. Februar 1971, nachmittags um 14.45 Uhr eine Mütterberatung durch.
Wußten Sie schon,
.... daß das alte Kirchährer Schulhaus im Jahre 1695 erbaut worden ist ?
.... daß das Gackenbacher Schulhaus im Jahre 1833 erbaut und im Jahre 1934-35 umgebaut worden ist ?
.... daß bis 1758 die Kinder von Hübingen, bis 1759 die Kinder von Horbach und bis 1819 die Kinder aus Ettersdorf nach Kirchähr zur Schule gingen ?
.... daß der Schulunterricht bis 1797 bei uns nur in Religion, Lesen und Schreiben bestand ?
.... daß bis Ende des 18. Jahrhunderts von Ostern bis zum Martinsfest kein Schulunterricht war, wahrscheinlich, weil die Kinder im Sommer über in der Landwirtschaft helfen mußten ?
.... daß im Kriegsjahr 1916 die Schulkinder 6 Pfd. Waldmeister, 5 Pfd. Heidelbeerblätter, lo Pfd. Brombeerblätter und 8 Pfd. Erd beerblätter in unseren Gemeindewaldungen sammelten?
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CDU-Ortsverband Buchfinkenland
Kreistagsmitglied Lehrer Hoffmann bleibt Vorsitzender Informationsvortrag über die neue Verkehrsordnung.
Zur Jahreshauptversammlung des CDU-Ortsverbandes Buchfinkenland hatte Herr Lehrer Hoffmann, Hübingen, in die Gastwirtschaft Trumm, Hübingen , eingeladen, zu der fast alle Mitglieder erschienen waren.
Hauptpunkt der Tagesordnung war die Neuwahl des Vorstandes, die von Herrn Hauptlehrer Seibert, Horbach, geleitet wurde. Einstimmig wurde der alte Vorsitzende und Kreistagsmitglied Hoffmann wiedergewählt. Als weitere Vorstandsmitglieder wurden wieder- bezw.
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