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Gespür dafür bekommen, daß wir Europäer unsere Kräfte wirtschaftlich und politisch zu verbinden haben, um unsere freiheitlichen Bündnisse nicht zu zerstören. Für den außerpolitischen Bereich unseres Staates sollten wir uns einen klaren Blick dafür behalten, ob hinter den Absichten und den z.Zt. noch vagen Aussichten der Regierungspolitik der politische Erfolg für unser ganzes deutsches Volk steht. Innenpolitisch hat uns alle zu interessieren, ob Blitze aus dem sich verfinsternden Konjunkturhimmel den Umschwung signalisieren zu einer Rezession in der Wirtschaft, Die bevorstehende Länderneugliederung und vielmehr noch die kommunalen Neuordnungs- und Stadt- Umlandfragen berühren in den nächsten Jahren einen jeden von uns und rufen uns, da es ja hierbei um unseren unmittelbaren Lebensbereich geht, zur aktiven und gestaltenden Mitarbeit auf.
Zu welchem Engagement sind wir bereit 1
Wie vielen geht wohl das Ergebnis einer Umfrage ( - " Gibt es noch nette Menschen ? " - ) unter die Haut, bei der die meisten der über 6o-jährigen mit einem traurigen oder resignierenden " Nein " antworteten 1 Geistige und materielle Sattheit lassen viele von uns die Not, Einsamkeit, Krankheit und Gebrechlichkeit des Nächsten nicht erkennen. Gerade in der modernen Gesellschaft ist der Mensch der Isolierung ausgesetzt und bedarf der Hilfe und persönlichen Betreuung. Wie viele in der heutigen Wohlstandsgesellschaft bewegen noch die Kriege in Vietnam, das Massenelend in Lateinamerika oder Hunger und Tod in Pakistan ?
Zu welcher mitmenschlichen Hilfe sind wir bereit ?
Besinnung ist nötig - und der Entschluß, eine "menschlichere Welt " zu schaffen. Dazu brauchen wir keine feierlichen Phrasen. Wir brauchen Männer und Frauen, die das leben, was sie zu bekennen vorgeben. Das beginnt in der kleinen Welt des Alltags, hier und heute.
Es bedarf der Mithilfe aller, die sich für die Zukunft verantwortlich fühlen.
Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und denen der Gemeinden rund um Montabaur entbieten Rat und Verwaltung der Stadt Montabaur einen herzlichen Weihnachtsgruß und verbinden damit die besten Wünsche für ein glückliches Neues Jahr 1971.
Mangels, Bürgermeister.
VERLAGSLEITUNG UND REDAKTION unseres Heimatblattes Rund um Montabaur wünschen allen Lesern, allen Freunden und Gönnern und allen Mitarbeitern im gesamten Verbreitungsgebiet
ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
und
ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr.
Linus Wittich Helmut Schneider
Herausgeber Redakteur
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsgericht
Geschäftsnummer: 5 K 4o/7o Montabaur,den 14.12.7o A. TERMINSBESTIMMUNG
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hönr, Band 34, Blatt 1233 eingetragene, nachstehend
bezeichnete Grundstück
am MONTAG, dem 15. Februar 1971, 14.oo Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße Nr. 47, Zimmer Nr. 6 - Sitzungssaal - versteigert werden.
2 Höhr 35 249o/7 Hof- u. Gebäudefläche
a) Wohnhaus Schneidershöhe 8 73
Der Versteigerungsvermerk ist am 17. Juli 197o in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals Ruth Paula Raue geb.Buhr
in Höhr-Grenzhausen
eingetragen.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
gez. Werner, Rechtspfleger,
Ausgefertigt:
(Siegel) gez. Unterschrift, Justizangestellte als
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bekanntm achung
Die Stadt Montabaur hat für das Baugebiet " Alberthöhe” einen Bebauungsplanänderungsentwurf aufgestellt.
Das Planänderungsgebiet umfaßt die Grundstücke:
Flur 51,
Flurstücke 264, 265 (Weg teilweise), 266, 267, 268,
269, ( alle teilweise ), 271, 272, 273;
Flur 38,
Flurstücke 4534/5 und 3535/2 ( teilweise )
Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in der Zeit
vom 8. Januar 1971 bis 8. Februar 1971 jeweils von montags bis freitags von 8.oo bis 12.oo Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19, (Bauverwaltung ) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Montabaur, den 17. Dez. 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Bekanntm achung
Die Stadt Montabaur hat für das Baugebiet "Alberthöhe" einen Bebauungsplanänderungsentwurf aufgestellt.
Das Planänderungsgebiet umfaßt die Grundstücke Flur 51, Flurstücke: 8o, 84 (Fußweg teilweise), 85, 86, 87,88,
89, 9o, 91 und 92.
Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23,6,1960 (BGBl I S. 341) in der Zeit
vom 8. Januar 1971 bis 8. Februar 1971
jeweils von montags bis freitags von 8,oo -12.oo Uhr

