Ausgabe 
24.12.1970 (31.12.1970 Neujahr)
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Gespür dafür bekommen, daß wir Europäer unsere Kräfte wirtschaftlich und politisch zu verbinden haben, um unse­re freiheitlichen Bündnisse nicht zu zerstören. Für den außerpolitischen Bereich unseres Staates sollten wir uns einen klaren Blick dafür behalten, ob hinter den Absich­ten und den z.Zt. noch vagen Aussichten der Regierungs­politik der politische Erfolg für unser ganzes deutsches Volk steht. Innenpolitisch hat uns alle zu interessieren, ob Blitze aus dem sich verfinsternden Konjunkturhimmel den Umschwung signalisieren zu einer Rezession in der Wirtschaft, Die bevorstehende Länderneugliederung und vielmehr noch die kommunalen Neuordnungs- und Stadt- Umlandfragen berühren in den nächsten Jahren einen je­den von uns und rufen uns, da es ja hierbei um unseren unmittelbaren Lebensbereich geht, zur aktiven und ge­staltenden Mitarbeit auf.

Zu welchem Engagement sind wir bereit 1

Wie vielen geht wohl das Ergebnis einer Umfrage ( - " Gibt es noch nette Menschen ? " - ) unter die Haut, bei der die meisten der über 6o-jährigen mit einem trau­rigen oder resignierenden " Nein " antworteten 1 Geistige und materielle Sattheit lassen viele von uns die Not, Einsamkeit, Krankheit und Gebrechlichkeit des Nächsten nicht erkennen. Gerade in der modernen Gesellschaft ist der Mensch der Isolierung ausgesetzt und bedarf der Hilfe und persönlichen Betreuung. Wie viele in der heu­tigen Wohlstandsgesellschaft bewegen noch die Kriege in Vietnam, das Massenelend in Lateinamerika oder Hunger und Tod in Pakistan ?

Zu welcher mitmenschlichen Hilfe sind wir bereit ?

Besinnung ist nötig - und der Entschluß, eine "mensch­lichere Welt " zu schaffen. Dazu brauchen wir keine feierlichen Phrasen. Wir brauchen Männer und Frauen, die das leben, was sie zu bekennen vorgeben. Das be­ginnt in der kleinen Welt des Alltags, hier und heute.

Es bedarf der Mithilfe aller, die sich für die Zukunft verantwortlich fühlen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und denen der Gemeinden rund um Montabaur entbieten Rat und Verwaltung der Stadt Montabaur einen herzlichen Weih­nachtsgruß und verbinden damit die besten Wünsche für ein glückliches Neues Jahr 1971.

Mangels, Bürgermeister.

VERLAGSLEITUNG UND REDAKTION unseres Heimatblattes Rund um Montabaur wünschen allen Lesern, allen Freunden und Gönnern und allen Mitarbeitern im gesamten Verbreitungsgebiet

ein frohes und gesegnetes Weih­nachtsfest

und

ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr.

Linus Wittich Helmut Schneider

Herausgeber Redakteur

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsgericht

Geschäftsnummer: 5 K 4o/7o Montabaur,den 14.12.7o A. TERMINSBESTIMMUNG

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hönr, Band 34, Blatt 1233 eingetragene, nachstehend

bezeichnete Grundstück

am MONTAG, dem 15. Februar 1971, 14.oo Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße Nr. 47, Zimmer Nr. 6 - Sitzungssaal - versteigert werden.

2 Höhr 35 249o/7 Hof- u. Gebäudefläche

a) Wohnhaus Schneiders­höhe 8 73

Der Versteigerungsvermerk ist am 17. Juli 197o in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals Ruth Paula Raue geb.Buhr

in Höhr-Grenzhausen

eingetragen.

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Auffor­derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widri­genfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zin­sen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzu­reichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs ent­gegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteiger­ten Gegenstandes tritt.

gez. Werner, Rechtspfleger,

Ausgefertigt:

(Siegel) gez. Unterschrift, Justizangestellte als

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amts­gerichts

Bekanntm achung

Die Stadt Montabaur hat für das Baugebiet " Alberthöhe einen Bebauungsplanänderungsentwurf aufgestellt.

Das Planänderungsgebiet umfaßt die Grundstücke:

Flur 51,

Flurstücke 264, 265 (Weg teilweise), 266, 267, 268,

269, ( alle teilweise ), 271, 272, 273;

Flur 38,

Flurstücke 4534/5 und 3535/2 ( teilweise )

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in der Zeit

vom 8. Januar 1971 bis 8. Februar 1971 jeweils von montags bis freitags von 8.oo bis 12.oo Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19, (Bauverwaltung ) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Montabaur, den 17. Dez. 197o Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Bekanntm achung

Die Stadt Montabaur hat für das Baugebiet "Alberthöhe" einen Bebauungsplanänderungsentwurf aufgestellt.

Das Planänderungsgebiet umfaßt die Grundstücke Flur 51, Flurstücke: 8o, 84 (Fußweg teilweise), 85, 86, 87,88,

89, 9o, 91 und 92.

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 bzw. 7 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23,6,1960 (BGBl I S. 341) in der Zeit

vom 8. Januar 1971 bis 8. Februar 1971

jeweils von montags bis freitags von 8,oo -12.oo Uhr