Ausgabe 
23.10.1970
Seite
507
 
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Lohnsteuerkarten 1971 bis zum 31.12.197o ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeinde­behörden und die Finanzämter.

Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigung mit Wirkung ab 1. Januar 1971 nicht beantragen wollen oder denen das Finanzamt den geltend gemachten Freibetrag bereits auf der Lohnsteuerkarte 1971 eingetragen hat, werden gebeten, , die Lohnsteuerkarte 1971 im eigenen Interesse bald ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

3) Berufung in den Gemeinderat

Herr Joset Klein ist am 23. September 1971 verstorben und j damit aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist als Nachfol­ger der nächste noch nicht berufene Bewerber der Wähler- | gruppe Merz, Herr Richard Hahn, Horressen, Waldstr.12, in den Gemeinderat berufen worden. Herr Hahn hat das j Mandat angenommen.

4) Sperrgutabfuhr:

Die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Ge- i meinde findet am Montag, dem 26. Oktober 197o ab 7 Uhr in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllab- , fuhr statt.

Zur Klarstellung sei nochmals vermerkt, daß unter den Begriff des Sperrgutes ausschließlich die in den Haushai- j tungen anfallenden sperrigen Gegenstände fallen, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt wer­den dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mecha­nik des Müllwagens verursacht werden können. {

Zu dem Begriff Sperrgut gehören insbesondere: Möbelstücke Sessel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre,Tep­piche in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinder­wagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswaren, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe, soweit dieses flach zusammengelegt und zu handlichen Paketen ver­schnürt ist. I

A usge sch 1 osse n von der Spe rrgut abfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrie­ben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bau­schutt, Erdaushub, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe, Garten abfälle oder ähnliche Dinge.

Das Sperrgut soll auf dem Bürgersteig an der Bordstein­kante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßenver­unreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behinde- rung nicht eintreten.

gez. Merz, Bürgermeister.

Berichtigung:

In der Ausgabe Nr. 41 vom 9.1o.l97o wurde über die Auflösung des Vertrages über die gemeinsame Bullenhal­tung der Gemeinden Horressen und Niederelbert berichtet. Dabei wurde die Gemeinde Niederelbert des Vertragsbru­ches bezichtigt.

Wie sich nachträglich herausstellte, wurde der Vertrag von Anfang an anders gehandhabt, als es nach den bei­derseitigen Vereinbarungen vorgesehen war. Da nach der tatsächlichen Handhabung die Gemeinde Niederelbert kein Eigentum an dem Bullen besaß, hatte sie natürlich auch keinerlei Einfluß auf dessen Verkauf durch den Bullenhalter. Die Beschuldigung erfolgte daher zu Unrecht.

Informationen

Am 2.1o.l97o fand sich der Gemeinderat um 2o Uhr abends zu einer Dringlichkeitssitzung im Bürgermeister­amt ein. Einziger Tagesordnungspunkt war die Vergabe der Bauleitung und folgender Straßenbauarbeiten:

a) Ausbau der Fußpfade Klein, Elsen u. Schäfer;

b) Ausbau der Kirchstraße vom Anwesen Franz Bach bis zum Anwesen Kleinjohann;

c) Ausbau der Sportplatzzufahrt am Anwesen Noll;

d) Herstellung der Berliner Straße von der Westerwald- Straße bis zur Parkstraße;.

Diese Straßenbauarbeiten hielt der Gemeinderat für beson­ders dringlich, weil im Falle a) sich immer wieder riesi- e Pfützen bilden, die den Fußgängerverkehr erheblich eeinträchtigen, im Falle b) dieses Teilstück der Kirch­straße besonders schlecht und für den Ortsverkehr von

erheblicher Bedeutung ist, im Falle c) die herabgeschwemm­ten Geröll- und Sandmassen immer wieder zu Verstopfun­gen der Kanalisation führen und im Falle d) in diesem Teilstück der Berliner Straße alle Grundstücke lückenlos bebaut sind.

Im Zuge dieser Baumaßnahmen sollen in der Straße im Wiesengrund noch ca. 8 m Bordsteine und ein Straßen­einlauf gesetzt werden, um den größten Teil des Ober­flächenwassers, das in der Senke im Weiherchen bei schwereren Regenfällen immer wieder zur Bildung riesiger Seen führt, abzuleiten.

Mit der Bauleitung wurde Bau. Ing. Theo Hannappel, Diez, mit der Durchführung der Arbeiten die Firma Herbst, Prei- tenau, beauftragt.

Nach einem zwischenzeitlichen Gespräch mit dem Baulei­ter dieser Firma können die Deckschichten in diesem Jahr wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht mehr ange­bracht werden. Die Firma will mit den Arbeiten Ende dieser oder Anfang nächster Woche beginnen. Sie hat aber für alle in diesem Jahr nicht durchgeführten Arbei­ten die Preise bis zum nächsten Frühjahr garantiert.

Der Gesamtaufwand beläuft sich auf rund 7o.ooo, - DM.

Es bleibt zu hoffen, daß der Wettergott noch einige freundliche Herbsttage beschert.

Die Bundesbahn informiert:

Kennen Sie schon das Sonderangebot der Deutschen Bundes­bahn für die Zeit vom 12. Oktober bis zum 5. Dezember 197o ?

In dieser Zeit erhalten Frauen ab 6 o und Männer ab 65 Jahren eine 5o -prozentige Fahrpreisermäßigung. Voraus­setzung ist, daß man sich bei einer Fahrkartenausgabe oder einem DER Reisebüro einen Reisespaß-Paß besorgt.

Auch nach Ablauf der Geltungsdauer sind die Peisespaß- Pässe noch nicht wertlos, wenn sie nach dem 5.12.197o bei einer der Fahrkartenausgaben oder DER Reisebüros abgegeben werden. Sie nehmen an einer Verlosung teil, wobei wertvolle Preise und Reisen gewonnen werden kön­nen. Prospekte sind bei der Gemeindeverwaltung und den Verkaufsstellen der Bundesbahn erhältlich.

Pkw kontra Gartenmauer

Pkw-Fahrer befuhr in Horressen die Brunnenstraße aus Richtung Waldstr. kommend. In Höhe des Hauses Nr. 14, in einer leichten Rechtskurve, kam er nach links von der Fahrbahn und fuhr gegen eine Gartenmauer. Der Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um den an­gerichteten Schaden zu kümmern. Er konnte jedoch später ermittelt werden. Am Fahrzeug und an der Mauer ent­stand Sachschaden.

Gottesdienstordnung Horressen

23. Sonntag n. Pfingsten ( 3o.d.Jhrs.) 25.Io.-1.11.7o Beichtgelegenheit (auch schon f. Allerheiligen)

FREITAG, 23,lo. 2o.oo - 21.oo Uhr ( Pater )

SAMSTAG,24.1o. 16.3o-17.3o Uhr (Pfr.)

I 8.00 - 2o,oo Uhr ( Pater )

SONNTAG, Tag des Ewigen Gebetes in Horressen

7.3o Uhr

Frühmesse, f.Ehel.Peter Kirchem

9.3o Uhr

Amt f. Alois Ferdinand, danach zung und Betstunden

Ausset-

ll.oo Uhr

Schuljugend

12.oo Uhr

Lebendiger Rosenkranz

13.oo Uhr

Armenseelenbund

14.oo Uhr

Frauen links der Hauptstr.

15.oo Uhr

Frauen rechts der Hauptstr.

I 6.00 Uhr

Kinder v. 3 bis 8 J. mit Eltern

17.oo Uhr

Für Gefallene und Vermißte

I 8.00 Uhr

Jugend

19.oo Uhr

Männer

19.3o Uhr MONTAG,

Schlußandacht

7.oo Uhr

Hl. Messe f. Stanislaus Kozub und Sohn Gerhard

8 .oo Uhr

DIENSTAG,

Hl. Messe f. Heinrich Läufer und Theo.

Sohn

15.oo Uhr

Kommunionstunde f.d. l.Schulj.

19.3o Uhr

Abendmesse: Amt f.Joh.Meurer.