Ausgabe 
24.9.1970
Seite
445
 
Einzelbild herunterladen

-7-

Dennoch aber liegt Hiibingen keineswegs am Ende der Welt, und gleich­wohl die Verbindung nach Nassau nach Fertigstellung der neuen Kreis­straße etwas näher als die nach Montabaur sein wird, fühlt man sich ganz zum Montabaurer Raum gehörig.

Die Gemeindeverwaltung unter Bürgermeister Erwin Loring bemüht sich, der natürlichen Schönheit der Hübinger Landschaft ein immer schmucker sich herausputzendes Dorf gegenüberzustellen. Nicht zuletzt haben das auch die Fremden erkannt, die im Feriendorf, in den Flübinger Gaststät­ten und in Privatquartieren sich immer häufiger einfinden und auch wie­derkommen. Vor einigen Jahren wurden Gemeindehaus und Postbushal­le für 10.000 DM instandgesetzt und verputzt. Sämtliche Gemeindeplätze wurden im Zuge eines Dorfverschönerungsplans durch Bepflanzungen, Anlage von Rasenflächen und Aufstellen von Ruhebänken hergerichtet. Besonders schön geworden ist der Brunnenplatz, den wir in einer unserer letztenA usgaben im Bild gezeigt haben. Mustergültig mit seinen gärtneri­schen Anlagen, großzügig in seiner Ausdehnung und für die körperliche Ertüchtigung wertvoll durch die Vielzahl seiner Spielmöglichkeiten ist der im vergangenen Jahr angelegte Spielplatz unterhalb des Gemeindehau­ses. Mit Hilfe des Naturparks Nassau wurde an der Wendelinuskapelle ober­halb des Dorfes ein geräumiger Parkplatz mit Ruhebänken angelegt, von dem aus markierte Rundwanderwege in die Hübinger Gemarkung führen. Für 115 000 DM wurde ein Neubaugebiet ausgebaut, das die Neue Straße, Flurstraße und Mittelstraße umfaßt. 4 km Wirtschaftswege wurden ausge­baut und werden auch von Fremden gern als Spazierwege benutzt.

Ein gewisser Lohn für all diese Verschönerungsarbeiten wurde in diesem Jahr mit dem 5. Platz beim WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" zuteil. Doch will man nicht ruhen und hat bereits weitere Projekte ins Auge gefaßt.

GACKENBACH

Öffentliche Bekanntmachungen in der Gemeinde Gackenbach

ln diesem Jahr wird wieder wie in den vergangenen Jahren Winter- und Weihnachtsbeihilfen ausgezahlt. Personen, die ihrem Einkommen entspre­chend diese Beihilfen beantragen können, werden gebeten, bei der Ge­meindeverwaltung während den Dienststunden vorzusprechen.

Das Landratsamt als Untere Wasserbehörde hat das auf die frühere Firma Ihle und Rimmler in Gackenbach - Dies eingetragene Wasserrecht mit Feststellungsbeschluß vom 16.9.70 aufgehoben. Der Feststellungsbeschluß kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9.7 1957 ist für die Zeit vom 1 bis 28. Okto­ber 1970 Taubensperre angeordnet.

Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.

Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15.00 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Lan­desgrenze hinausgehende Sportveranstaltung geschieht.

In diesem Jahr führt das Kreisjugendamt wieder Theaterfahrten nach Kob­lenz durch. Das Spielprogramm kann bei der Gemeindeverwaltung einge­sehen werden. Dabei können auch gleichzeitig Auskünfte über Pauschal- Eintrittspreise eingeholt werden. Die Anmeldung zu diesen Theaterfahr­ten muß bis zum 15.10.70 bei dem Kreisjugendamt erfolgen.

In der Zeit vom 3. bis 11. Oktober 1970 findet die diesjährige Haussamm­lung für das Deutsche Rote Kreuz statt. Die Einwohner werden gebeten, bei dieser Sammlung eine merkliche Spende zu geben.

Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten teilt uns mit Schreiben vom 1. September mit, daß der Gemeinde Gackenbach im Rah­men des LandeswettbewerbesUnser Dorf soll schöner werden" eine Bronzeplakette verliehen wird. Mit dieser Plakette ist gleichzeitig ein Geldgeschenk von 100,- DM verbunden.

Der Minister dankt allen Einwohnern für die im Rahmen dieses Wettbe­werbes geleisteten Verschönerungsarbeiten.

Die Kreisfeier zur Ehrung der Siegergemeinden in diesem Wettbewerb fin­det am Freitag, den 16. Oktober 1970 abends 20.00 Uhr im Kolpingshaus in Montabaur statt. Personen, die an dieser Feier teilnehmen wollen, mö­gen sich bis zum Donnerstag, den 24.9.70, abends 20 Uhr bei der Gemein­deverwaltung oder bei der Poststelle anmelden.

Einwohner, die an der Übernahme einer Nebenbeschäftigung in der Ge­meinde interessiert sind, mögen sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

Es wird immer wieder Klage geführt, daß verschiedene Hühnerhalter ihr Federvieh nicht einsperren und sie auf fremden Grundstücken weiden lassen. Die Gemeindeverwaltung sieht sich deshalb veranlasst, bei künfti­gen Verstössen gegen des Feld- und Forst-Strafgesetz gegen die Betref­fenden Hühnerhalter ein Bußgeldverfahren zu beantragen.

HOLLER

Kath. Pfarramt Holler

Gottesdienstordnung vom 26.9.70 - 3.10.1970 Samstag, den 26,9.70

15 00 Uhr Dankamt für das Jubelpaar Alois u. Elisabeth Ferdinand

19 00 Uhr Amt für Marg. Hübinger u. Tochter Katharina

17.00 Uhr Beichtgelegenheit

Sonntag, 27.9.70 - 19. Sonntag nach Pfingsten

Keine Frühmesse

9.30 Uhr Hochamt

14,00 Uhr Andacht Montag, 28.9.70 - Wenzeslaus

7.00 Uhr Hl. Messe für Sophie Henn

Dienstag, 29.9.70 Michael, Gabriel, Raphael 7.00 Uhr Hl. Messe für die Pfarrgemeinde

Mittwoch, 30.9.70 Hieronymus

19.30 Uhr Amt für die Verst. der Farn. Becher - Ferdinand Donnerstag, 1.10.70

7.00 Uhr Hl. Messe für Anna Pehl geb. Gräf u. verst. Angehörige

17.00 Uhr Beichtgelegenheit

19.30 Uhr Eröffnung der Rosenkranzandachten

Freitag, 2,10.70 Schutzengelfest - Herz-JesurFreitag

Schulgottesdienst

7.45 Uhr Hl. Messe für die Vermißten u. Gefallenen Samstag, 3.10.70 - Theresia v. Kinde Jesu 7.00 Uhr Amt für verst. Eheleute Anton Weis u. Sohn Hans 17.00 Uhr Beichtgelegenheit

19,00 Uhr Amt für Magd. Neuroth u. gef. Sohn Erich

HORBACH

Frostschäden noch nicht beseitigt

An der Landesstraße Nr. 326 zwischen Horbach und Daubach sind bis heute noch nicht alle Frostschäden beseitigt. Stellenweise sind quadratmetergroße Flächen ohne jeden Teerbelag. An zahlreichen Stellen schaut der Schotteruntergrund hervor. Das Befahren dieser Straße wird allmählich zu einer Zumutung, denn die Kraftfahrzeuge verschleißen auf diesem Straßenstück weit mehr als normal. Die mei­sten Kreisstraßen sind in einem weit besseren Zustand als diese Lan­desstraße.

HORRESSEN

BEKANNTMACHUNGEN

1) Die Haushaltslisten für die Personenstandsaufnahme 1970 sind in der vergangenen Woche an jeden Haushalt verteilt worden. Stichtag für die erbetenen Angaben ist der 20. September 1970. Die Haushalts­liste dient der Überprüfung der Einwohoermeldekartei und bildet die Grundlage für die Ausfertigung der Lohnsteuerkarten 1971.

Ich bitte deshalb, die Haushaltslisten unbedingt richtig und vollstän­dig auszufüllen, zu unterschreiben und zur Abholung ab 25. Septem­ber 1970 bereit zu halten. Dieser Termin muß unbedingt eingehalten werden, wenn keine Verzögerung bei der Ausstellung der Lohnsteuer­karte 1971 eintreten soll.

Haushaltungen, die versehentlich keine Haushaltsliste erhalten haben, können diese während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt abholen.

2) Bei der Brandverhütungs- und Feuerstättenschau am 23.3.1970 sind verschiedene Mängel durch den Bezirksschornsteinfegermeister festgestellt worden, die den Betroffenen schriftlich mitgeteilt worden sind. Diese Mängel sind größtenteils innerhalb der Frist bis zum 31,8,

70 nicht behoben worden. Bevor die Beanstandungen an das Kreis­bauamt weitergeleitet werden, räume ich eine letzte Nachfrist bis zum 30.9.70 ein. Die Beseitigung der Mängel bitte ich bis zum genannten Termin der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.

3) Bezüglich verbilligter Jugendtheaterfahrten zum Stadttheater Kob­lenz verweise ich auf den Aushang an den Bekanntmechungstafeln.

4) Auf Grund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben v. 9.7.1957 hat das Landratsamt für die Zeit vom 1. bis 28. Oktober 1970 eine Taubensperre angeordnet. Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestell-

. ten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.

Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15 Uhr nur dann frei fliegen lassen; wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportveranstaltung geschieht.