Ausgabe 
30.7.1970
Seite
332
 
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und sie wird besonders bei der kriminalpolizeilichen Ermittlungsar­beit auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen sein Um diese Mit hilfe bittet die Gendarmerie im Interesse aller dringend

ÜBER 3 000 BESCHÄFTIGTE AUSLÄNDER

Bedingt durch die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, wurden zur Behebung des dringendsten Kräftebedarfs im zweiten Vierteljahr 1970 wieder zahlreiche Ausländer angeworben und in Arbeit vermit­telt. Dadurch erhöhte sich die Gesamtzahl der beschäftigten Nicht­deutschen im Bereich des Arbeitsamtes Montabaur bis Ende Juni 70 auf 3 509, davon 2 692 Männer und 817 Frauen. Damit ist gegenüber der letzten Auszählung von Ende März 1970 eine Zunahme von 498 und gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres eine Zunahme von 914 ausländischen Arbeitnehmern zu verzeichnen. Der Höchststand vor der Rezession, der am 30 6 1966 - 2 419 betrug, ist sogar um 1 090 überschritten Von der Gesamtzahl entfallen u a auf Italien 812 (23,1%), Jugoslawien 767 (21,9%), Türkei 737 (21,0%), Spanien 395 (11,3%), Niederlande 191 (5,4%), Griechenland 179 (5,1%) und Öster­reich 105 (3,0%) Beschäftigte. Interessant ist auch die Tatsache, daß 82 (2,3%) Arbeitnehmer aus außereuropäischen Ländern beschäftigt werden.

Während bei der vorletzten Zählung die beiden stärksten Gruppen von Italien vor der Türkei gestellt wurden, hat sich in den letzten 3 Monaten Jugoslawien durch seine Zunahme von 241 an die zweite Position geschoben.

In Anbetracht dessen, daß vorerst noch mit keiner Entspannung auf dem Arbeitsmarkt gerechnet werden kann, ist künftig mit einem wei­teren starken Ansteigen der Ausländerbeschäftigung zu rechnen, so­fern die Anwerbemaßnahmen sich weiterhin erfolgreich gestalten.

VERWALTUNG UND PARLAMENT Ausbau der Landesstraßen in der. Zentralorten

- Anlegung von Fußgänger- und Radwegen -

Gelegentlich eines Erörterungstermins im Juli 1969 für den Ausbau der L 327 im Rahmen des Baues der Umgehung Montabaur wurden von den se'nerzeit beteiligten Stellen eingehend die Fragen der Ver­kehrsführung für Fußgänger und Radfahrer in dem als Schul- und Verwaltungszentrum ausgebauten Bereich Montabaur besprochen Grundsätzlich wurde eine sblche Maßnahme wie das Anlegen von Fuß* gänger- und Radwegen im Bereich zentraler Orte bei der Neueinrich­tung von Landstraßen bejaht. Jedoch wurde gleichzeitig seinerzeit festgestellt, daß eine Gesamtkonzeption für den Fußgänger- und Rad­fahrerverkehr in diesem Zusammenhang noch nicht bestehe. Es er schien seinerzeit den Verantwortlichen notwendig, außerhalb des konkreten Verfahrens in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Be hörden eine solche Gesamtkonzeption zu entwickeln Das Landrats­amt Montabaurihatte es seinerzeit übernommen, in dieser Frage initia­tiv zu werden Eine erste Fühlungnahme fand im April d J mit dem Straßenbauamt in Diez statt In der schriftlichen Stellungnahme des Landratsamtes wurde betont, daß man es für einen verfehlten Ausbau halten würde, wenn nicht im Zuge der jetzigen Baumaßnahme auch der Fußgänger- und Radfahrerverkehr in ausreichender Weise berück sichtigt würde. Das Straßenbauamt wurde gebeten, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit ein entsprechender Ausbau für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr vorgesehen wird In der Stellung nähme des Landratsamtes wurde ergänzend noch darauf hingewie sen, daß insbesondere mit Rücksicht auf den Ausbau der weiterfüh renden Schulen sowie des Hauptschulsystems in Montabaur mit einem noch stärkeren Schülerverkehr gerechnet werden müsse

In gleicher Weise hat6ich das Landratsamt an den Landkreistag Rheinland-Pfalz gewandt, die Angelegenheit vorgetragen und ange­regt, dieses Problem in einer Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrs­ausschusses des Landkreistages auf die Tagesordnung zu setzen Da­bei geht die Kreisverwaltung davon aus, daß es grundsätzlich Sache des Straßenbaulastträgers sei, außer der Errichtung der Autofahrspur auch Einrichtungen für den Fuß- und Radfahrverkehr kostenmäßig zu übernehmen Das Straßenbauamt Diez hat in einr Stellungnahme erklärt, daß entsprechend der Planung kein Grunderwerb zur Anlage von Geh- und Radwegen im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 327 zwischen Niederelbert und Montabaur getätigt worden sei, und es sei dem Straßenbauamt Diez nicht möglich bei diesem Ausbau auch noch den vom Landratsamt gewünschten Geh und Radweg gleichze r g m t auszubauen

Das Straßenbauamt weist aber noch auf den Umstand hin, daß es notwendig sei, vorab zu klären, wie dieser Verkehr innerhalb der Stadt Montabaur weiter geführt werde, da es für wenig sinnvoll gehal­ten werde, wenn nur auf einem relativ kleinen Straßenstück ein be­sonderer Verkehrsraum für Fußgänger und Radwege zur Verfügung

gestellt würde und im weiteren Verlauf diese Verkehrsteilnehm^r wiederum die Autofahrbahn beanspruchen müßten Das Straßenbau­amt Diez regte an, hierüber eine Aussprache mit der Stadt Montabaur zur Abstimmung der Planungsabsichten zu führen.

Zu der Auffassung des Landratsamtes Montabaur hat sich zwischen­zeitlich auch der Landkreistag Rheinland-Pfalz geäußert und zustim­mend erklärt, daß es bei Landesstraßen Aufgabe des Landes sei, im Rahmen seiner Straßenbau last erforderlichenfalls auch Fußgänger­und Radwege auf seine Kosten zu errichten Diese Verpflichtung er­gebe sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Landesstraßenge­setzes Nach Auffassung des Landkreistages treffe es nicht zg, daß die Straßenverwaltung nur das entsprechende Gelände zur Verfügung stellen müsse, während die Anlegung von Fußgänger- und Radwegen nicht zum Ausbau der Straße gehöre, sondern Sache der interessierten Kreis- oder Gemeindegebietskörperschaften sei. Ob Fußgänger- oder Radwege im Zusammenhang mit der Anlegung von Landstraßen ge­baut werden müssen, könne nur für den Einzelfall beantwortet wer­den, da sich dies nach der Bestimmung des § 11 Abs 3 Landesstras­sengesetz richte, wonach der Trägei der Straßenbau last die Straßen nach den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung zu bauen habe.

Der Landkreistag stimmt jedoch der Auffassung des Landratsamtes Montabaur zu, daß es in jedem Falle zweckmäßig wäre, für bestimmte Fallgruppen eine einheitliche generelle Regelung zu treffen. Unter eine solche Fallgruppe könnte man beispielsweise den Bau von Fußgänger­und Radwegen in der Nähe von zentralen Orten einordenen, besonders aber an Straßen, die zur Erreichung gemeinsamer Schulen vorwiegend von Kindern benutzt werden.

Eine Rückfrage bei dem zuständigen Referenten im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat ergeben, daß bisher noch keine Rechtsver­ordnung, aufgrund derer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Bau von Fußgänger- und Radwegen zwingend notwendig ist, er­gangen ist Der Landkreistag Rheinland-Pfalz wird sich aber in der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses eingehend mit diesem Thema beschäftigen, da auch er hier eine Regelung für dringend geboten erachtet.

Schließlich hat die Stadtverwaltung Montabaur auf ein entsprechen­des Schreiben der Kreisverwaltung insoweit positiv geantwortet, als sich die Stadt Montabaur bereit erklärt, den noch fehlenden Bürger steig etwa von der Kaserneneinfahrt an, soweit er in die Baulast der Stadt Montabaur fällt (Ortseingangsschild) aut eigene Kosten auszu bauen Im übrigen hält auch die Stadt Montabaur die Anlage eines Radfahrweges und Bürgersteiges entlang der L 327 im Hinblick auf die zentralörtliche Lage auch als Schulsitzgemeinde für dringend ge­boten

Diese Frage wird,unabhängig von dem konkreten Fall, bei dem im­mer stärker werdenden Verkehrsstrom auf den hiesigen Landstraßen auch an anderen Orten des Kreises in allernächster Zeit akut werden und einer, dem modernen Straßenverkehr angepaßten Lösung bedür­fen

STEGLITZER NACHLESE Treffen der Gruppenleiter auf dem Koppel

Der mit der Federführung für die Steglitzer Woche 1970 betraute Landrat des Unterwesterwaldkreises, Dr, Klinkhammer, hatte alle an der Steglitzer Woche beteiligten Gruppenleiter und die Vertreter aus den übrigen Landratsämtern zu einer kritischen Nachlese auf den Kop­pel eingeladen Das Echo war überaus groß und mit wenigen Ausnah­men bedingt durch Urlaubsschwierigkeiten - waren alle Gruppenlei­ter und die Offiziellen der Landratsämter dieser Einladung gefolgt.

Es gab eine kritische Nachlese - das war auch der Zweck dieser Aus­sprache - um sich selbst eine ungeschminkte'flechenschaft 'über die Ver­anstaltung in Berlin zu geben.

Die kritischen Anmerkungen, die zum Teil gemacht wurden, konnten jedoch - was alle Beteiligten nachhaltig betonten - den positiven Ein­druck nicht verwischen Es habe sich gezeigt, so wurde argumentiert, daß der Westerwald ungezählte Gruppen habe, die auf Grund ihres künstlerischen Niveaus sich sehr wohl auch in einer so verwöhnten Stadt wie Berlin behaupten können Die Zehntausende von Zuschau­ern und Zuhörern seien ein nachhaltiger und unbestechlicher Beweis für die Richtigkeit dieser Feststellung.

Im Ergebnis wurde festgehalten, daß diese Zusammenarbeit von kul­turellen Gruppen über die einzelnen Kreisgrenzen hinaus unbedingt fortgesetzt werden soll, weil nur in der Geschlossenheit des Westerwal­des schlechthin eine entsprechende Außen- und Innenwerbung für die­ses Gebiet auf die Dauer Erfolg hat Für den Herbst und den Winter ist geplant wenigstens je eine große Veranstaltung in jedem der beteiligten K eise- die hiesige Bevölkerung aufzuziehen, um außerhalb von Karne vals- und Kirmesfeiern mit den künstlerischen Darbietungen der ver­schiedenen Gruppen auch die hier ansässige Bevölkerung zu erfreuen.

Unter Leitung des Kreisverkehrsvereins Unterwesterwald werden sich je ein Beauftragter der Gruppen aus den vier Landkreisen und aus den Kreisverwaltungen im Frühherbst zusammenfinden, um Möglichkeiten