Ausgabe 
16.4.1970
Seite
104
 
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parkllchen Nutzung erforderlich sind. Bei Durchführung dieser Massnahmen ist das Landschaftsbild möglichst zu schonen.

(2) Sofern für Änderungen der Nutzungsart die Genehmigung anderer Behörden vorge­sehen ist, sind die zuständigen Naturschutz behörden beim Verfahren rechtzeitig zu be­teiligen.

(3) Nutzungsart im Sinne des Abs. 2 ist die Nutzung eines Grundstückes als Acker oder Grünland, als Obstanlage oder als Wald.

§ 7

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung kann auf schriftlichen zu begründenden An­trag Befreiung gewährt werden, wenn

a) die Durchführung der Vorschrift im Ein­zelfall zu einer offenbar nicht beabsichtig* ten Härte führen würde und die Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbart ist oder

b) Gründe des allgemeinen Wohls'die Be­freiung erfordern.

Zuständig für die Befreiung ist das Land­ratsamt Montabaur als Untere Naturschutz behörde.

(2) Die Befreiung kann mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sowie widerruflich oder befristet gewährt werden. Zur Ge­währleistung der Erfüllung von Auflagen kann die Hinterlegung von Geldbeträgen ge­fordert werden.

(3) Durch die Genehmigung oder Befreiung werden nach anderen Vorschriften erforder­liche Genehmigungen nicht ersetzt.

S 8

Werden im Landschaftsschutzgebiet Mass­nahmen durchgeführt, die im Widerspruch zu den §§ 3 und 4 dieser Verordnung oder (einschl. Auflagen und Bedingungen) stehen, so kann die Untere Naturschutzbehörde die teilweise oder völlige Wiederherstellung des früheren Zustandes auf Kosten des Betrof­fenen verlangen, sofern die Massnahme die Natur schädigt, das Landschaftsbild verun­staltet oder den Naturgenuss beeinträchtigt.

S 9

Bel Inkrafttreten dieser Verordnung bereits vorhandene Verunstaltungen der Landschaft sind auf Verlangen der Unteren Naturschutz behörde ganz oder teilweise zu beseitigen, wenn dies den Betroffenen zuzumuten ist.

S 10

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach §§ 21 und 22 des Reichsnaturschutzgesetzes sowie den §§ 15 und 16 der DVO zum Reichsnatur­schutzgesetz bestraft.

§ 11

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in der Westerwälder Zeitung lnkraft.

Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises als Untere Naturschutzbehörde Der Landrat

ftttm

GOTTESDIENSTORDNUNG Woche v. 19.4. - 25.4. 70 Sonntag, den 19.4.70 - 3. Sonntag n. Ostern Sa.: 18.30 Uhr Abendmesse JA. Josef Eschen- auer

So.: 7.00 Uhr 1. Hl. Messe, 9.30 Uhr Hoch­amt - Amt Anna Hermes vom Jahrgang 1908 kirchlich 09 bestellt, 11.30 Uhr letzte Vor­mittagsmesse Amt Karl Gasteyer vom - Be­kannten bestellt, 14.00 Uhr Andacht, 18.15 Uhr Sonntagsabendmesse und Hl. Messe Ro- traud Heller vom Bekannten bestellt.

Montag, den 20.4. 1970

6.30 Uhr Hl. Messe Peter Roos, 7.10 Uhr Stift. Amt Geschwister Herz und Eltern Dienstag, den 21.4. 1970 7.00 Uhr Amt Josef Parbel Mittwoch, den 22.4. 1970

7.10 Uhr JA. Franz Becker, 8.00 Uhr Schulgottesdienst für das 6. Schuljahr JA. Rektor Heinrich Kespel, 19.30 Uhr Pfarr- abendmesse JA. Otto Quirmbach Donnerstag, den 23.4. 1970

7.10 Uhr Amt Eltern Schmidt und Plutowski 8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse der Frauen und Mütter mit Ansprache 1. JA. Frau Ma­ria Hammerschmidt Freitag, den 24.4. 1970

7.10 Uhr Schulgottesdienst für alle Schul­kinder JA. Geistlicher Rat Lorenz Müller Samstag, den 25.4. 1970

7.10 Uhr Brautamt Anders

7.10 Uhr Brautamt Anders - Haas, 17.00 Uhr Salveandacht, 18.30 Uhr Samstagabend­messe als Sonntagsmesse, Amt Eheleute Georg und Helene Meuer Sonntag, den 26.4. 1970 - 4. Sonntag nach Ostern

9.30 Uhr Hochamt Amt Maria Sabel von der Nachbarschaft bestellt

11.30 Uhr letzte Vormittagsmesse Hl. Messe Maria Henritzi. vom Bekannten bestellt. BEICHTGELEGENHEIT: Samstag von 16.00 Uhr - 18.30 Uhr und nach 20.30 Uhr.

EVANGELISCHE KIRCHEN - GEMEINDE M0NTABAU.R

Woche vom 19. April bis 25. April 1970

19.4.1970, 3. Sonntag nach Ostern, JUBILATE:

9.oo Uhr, Gottesdienst Pauluskirche (= alte Kirche) gleichzeitig Kindergottesdienst. Der Bus fährt um 8.4o Uhr ab Daubach, dann Jeweils 5 Min. später ab Stahlhofen, Un- tershausen, Holler.

10.30 Uhr, Gottesdienst in der Lutherkirche

9.30 Uhr, Kindergottesdienst

21.4.1970, Dienstag:

14.oo Uhr, Kondlrmandenunterrlcht n

14.45 Uhr, Konfirmandenunterricht I

17.45 Uhr, Kindergottesdienstvorbereitung Koblenzerstrasse 5

22.4.1970, Mittwoch:

15.oo Uhr, Religionsunterricht in Ruppach

15.30 Uhr, Mädchenschar im Gemeindehaus

19.30 Uhr, Jugendkreis

23.4.1970, Donnerstag:

19.3o Uhr, Kirchenchor übt 20.oo Uhr, Bibelstunde

24.4.1970, Samstag:

Posaunenchor übt zur vereinbarten Zeit in

der Lutherkirche

Vorankündigung:

Am Dienstag, 28. April, um 20.oo Uhr, im Gemeindehaus:

Zusammenkunft zu Referat und Gespräch

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I

über ein theologisches Thema; wahrschein» | lieh: "Ehe heute - nach evang. Verständnis".

"die o a s e ", 51/2 Jahre nach der Bestandsaufnahme

In einer kürzlich stattgeftindenen Mitglie­derversammlung zog "die oase", Amateur­theater e.V. nach einem 5 1/2 Jährigen Bestehen Bilanz. Der 1. Vorsitzende und Spielleiter Eikamp gliederte die Zeit des Bestehens der "oase" im wesentlichen in drei Phasen:

1.) Die sogenannte Aufbauphase, wo Junge Menschen zusammen fanden und sich in ständiger Diskussion mit der Literatur mehr und mehr für das darstellende Spiel begeisterten. Durch hohe Beiträge und Ver­anstaltungen verschiedener Art, so auch Jugendtanzveranstaltungen, war es möglich, j-j in dieser ersten Phase die notwendigsten Requisiten wie Scheinwerfer, Schiebewider- ^ stände, Vorhänge usw. anzuschaffen. Die Ge- V selllgkelt stand während dieser ersten Phase j im Vordergrund. '

2j Während der 2. Phase des Bestehens ** der "oase" nahm man dann den Kontakt - zu anderen Gruppen, Spielschartreffen und ; grösseren überörtliche Veranstaltungen, auf. : So besuchte "die oase" die Internationale Laienspielwoche ln Korbach. Sie trug mit der Aufführung des Kriminalspiels "Das Spinnennetz" zu einem Laienspieltreffen auf Bundesebene in Ludwigshafen bei und konnte hierbei den 2. Preis erringen. Sie besuchte < dqs "forum malnz" und organisierte 1967 sogar die 1. Spielbegegnung des Landes Rheinland-Pfalz und zwar ln Montabaur. Damals nahm Montabaur teilweise noch wenig Anteil an den Aufführungen und dem kultu- | rellen Bemühen der "oase".

3.) Doch dies hat sich Inzwischen geändert. Nachdem es der Spielschar möglich war, ein kleines eigenes Theater in Montabaur ln Eigenhilfe zu erstellen, das 1969 der Bestimmung übergeben wurde, sind alle Ver­anstaltungen ständig ausverkauft und es lohnt sich immer wieder, die Karten im Vorver­kauf zu bestellen. Während dieser 3. Phase ' kann sich die "oase" mehr dem eigentlichen Ziel, im Bereich des Amateurtheaters wld- f men. Der Spielleiter fasste die Grundidee, die [ Jetzt voran stehen muss, wie folgt zusam­men:

"die oase" möchte, da sie dem Bereich des Amateurtheaters angehört, nicht Auf­führungen des Berufstheaters nachspielen oder imitieren, sondern sie möchte ein Agier- und Spieltheater sein. In ihm muss das Kreative den 1. Platz haben. Das schllesst den Wunsch ein, hin und wieder zum selbst geschaffenen Libretto zu kommen oder Lite­raturtexte als Libretto zu verwenden. An­stelle der scheinbaren oder tatsächlichen Perfektion des einzelnen, wie beim Berufs­theater, hat eine Perfektion der Gruppe zu treten, bei der Jeweils der Spieler die Rolle erhält, in der er der Aufführung und der Gruppe am besten dient, "die oase" möchte darauf hinaus Aussagen zur Gesell­schaft machen, was die unbedingte Bereit­schaft zum spielerischen Experiment eln- schliesst.

Der Vorstand der "oase" wurde bis auf Wolf­ram Pforte, der aus persönlichen Gründen ausscheiden musste, wiedergewählt. An die Stelle von Pforte tritt der Bühnenbildner der "oase" Dieter Krock. Dem alten und neuen Vorstand, besonders dem 1. und 2. Vorsitzenden, Herrn Eikamp und Fräulein Wlrth, dankte die inzwischen 61 Mitglieder