Ausgabe 
13.3.1970
 
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zwar für die Gebiete, welche umgrenzt werden :

1 .

2 .

im Norden im Osten im Süden im Westen im Norden im Osten im Süden im Westen

von der Lahnstraße,

von dem Fußweg Flur 51* Flurstück 195, von der Fröschpfortstraße und von der Albertstraße,

von der Siegstraße (Flur 51, Flurstück 259), von dem Fußweg Dl-El(Flur 51, Flurst. 334) von der Lahnstraße (Flur 51, Flurst. 218) und von der Albertstraße ( Flur 51, Flurst. 21). im Sinne der Vorschriften des § 12 BBauG vom 23. 6.1960 in der Zeit vom 20. März 1970 bis 6. April 1970 , jeweils von montags bis freitags von 8. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr im Rathaus, Zimmer 19 ( Bauverwaltung ), öffentlich ausliegen. Montabaur, den 9. März 1970

Stadtverwaltung Montabaur gez. : Mangels, Bürgermeister

Neubau einer Staatlichen Realschule in Montabaur

In dem Enteignüngsverfahren nach dem Bundesbaugesetz vom 23.6. 1960 ) BGBl. I S. 341) zum Zwecke der Landbeschaf­fung für den Neubau einer Staatlichen Realschule in Monta­baur ) im Bereich des Bebauungsplanes In und auf der- chel I " wird hiermit auf Grund des Antrages des Landrats­amtes Montabaur vom 17. 2.1970 gemäß §§ 109 und 116 des Bundesbaugesetzes der Termin zur Verhandlung über den ge­stellten Enteignungsantrag sowie zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängende Fragen auf Dienstag, den 14, April 1970, nachmittags 14. 00 Uhr,

im .kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Montabaur

anberaumt.

Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu die­sem Termin besondere Ladung erhalten.

Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 109 Abs. 4 Bundesbaugesetz aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Ver­handlung wahrzunehmenEs wird darauf hingewiesen, daß auch beim Ausbleiber der Beteiligten über den Enteig­nungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.

Von dem Enteignungsverfahren werden folgende Grundstücke der Gemarkung Montabaur berührt.

Flur : 31, Parz. -Nr. : 5016, Größe in qm : 1 258, Grund­buch von : Montabaur, Band : 29, Blatt: 1 405 A, einge­tragener Eigentümer : Arbeiter Georg Wolf in Dernbach. Fahrt- und Versäumniskosten für die Teilnahme am Termin können nicht erstattet werden. AZ 412 -115.001/70 Koblenz, den 3. März 1970

Bezirksregierung Koblenz i. A. gez. :Ohlrogge

Gesetzliche Unfallversicherung

bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Woh­nungsbau ; hier : Meldepflicht Aus sozialen Gründen hat der Ges etzgeber in der Reichsver­sicherungsordnung ( RVO ) bestimmt, daß der Bauherr und seine unentgeltlichen Helfer unter gewissen Voraussetzun­gen beim Gemeindeunfallversicherungsverband kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbestimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinden von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entla­sten.

Folgende Bedingungen müssen jedoch gegeben sein :

1. Bei den Bauvorhaben müssen die Voraussetzungen

für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungsbau ) eines Familienheimes vorlie­gen.

2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein.

Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeunfallversicherungs­verband versicherten Bauherrn besteht nach § 661 RVO eine Meldepflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungsstrafe bis zu 5 000 DM ( § 773 RVO ) geahndet werden kann.

Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufnahme

der vorbereitenden Arbeiten ( §§ 659 und 661) erfolgen muß, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufüllen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt.

Der Meldebogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemein­deunfallversicherungsverband zugestellt.

Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz 5470 Andernach, Ludwig-HillesheTm-Straße 3 Der Geschäfteführer

Stellenausschreibung

Zum sofortigen Eintritt bei der STADTVERWALTUNG MON­TABAUR wird gesucht, eine Verwaltungsangestellte als SCHREIBKRAFT und TELEFONISTIN.

Die Bewerberin soll in den Vormittagsstunden an der Joseph Kehrein-Schule die schriftliche Arbeit erledigen und am Nachmittag Telefondienst im Rathaus versehen, oder als Halbtagskräfte je 1 Schreibkraft für den Vormittag in der Joseph - Kehrein-Schule,

1 Telefonistin für den Nachmittag bei der Stadtverwaltung.

Für die Schreibkraft sind befriedigende Kenntnisse in Kurz - schrift und Maschinenschreiben erforderlich.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif inderVerg. Gr. VIII.

Ihre Bewerbung mitden erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 20. März 1970 an die STADTVERWALTUNG - Personalamt -, 543 Montabaur, Postfach 14.

Stadtverwaltung Montabaur - Personalamt -

Fundamt

Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.

2.1970 bis 28.2.1970 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben :

Gegenstand :

gefunden am :

1 Rodelschlitten

Jan.

1970

1 Geldbörse mit Inhalt

11.2.

1970

1 Geldbörse mit Inhalt

Jan.

1970

1 Damen - Knirps

12.2.

1970

2 Damen-Strickjacken

1969

1 Damen - Hose

1969

1 Damen - Mütze

1969

1 Damen-Regenmantel

1969

1 Damen-Stockschirm

13.2.

1970

1 Damen Rock

17.2.

1970

1 Paar - Damen - Handschuhe

18.2.

1970

1 Herren - Armbanduhr

24.2.

1970

1 Geldbörse mit Inhalt

26.2.

1970

Außerdem wurde 1 Geldschein und mehrere Schlüssel abge­geben.

Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstraße 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 Uhr und 12. 00 Uhr melden.

Als verloren wurde gemeldet :

1 Herren - Armbanduhr.

gez. : Schmidt

Standesamtliche Nachrichten

Personenstandsfälle im Monat Februar 1970 :

Geburten

Ralf Erwin Kasper, Montabaur Elmar Neuroth, Niederelbert Torsten Rainer Endlein, Dreikirchen Nicole Heidi Hartenfels, Moschheim Ralf Cremerius, Staudt Marie Albert Schmidt, Brandscheid Katja Rörig, Heilberscheid Sven Rüddel, Montabaur Claudia Sturm, Montabaur