zwar für die Gebiete, welche umgrenzt werden :
1 .
2 .
im Norden im Osten im Süden im Westen im Norden im Osten im Süden im Westen
von der Lahnstraße,
von dem Fußweg Flur 51* Flurstück 195, von der Fröschpfortstraße und von der Albertstraße,
von der Siegstraße (Flur 51, Flurstück 259), von dem Fußweg Dl-El(Flur 51, Flurst. 334) von der Lahnstraße (Flur 51, Flurst. 218) und von der Albertstraße ( Flur 51, Flurst. 21). im Sinne der Vorschriften des § 12 BBauG vom 23. 6.1960 in der Zeit vom 20. März 1970 bis 6. April 1970 , jeweils von montags bis freitags von 8. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr im Rathaus, Zimmer 19 ( Bauverwaltung ), öffentlich ausliegen. Montabaur, den 9. März 1970
Stadtverwaltung Montabaur gez. : Mangels, Bürgermeister
Neubau einer Staatlichen Realschule in Montabaur
In dem Enteignüngsverfahren nach dem Bundesbaugesetz vom 23.6. 1960 ) BGBl. I S. 341) zum Zwecke der Landbeschaffung für den Neubau einer Staatlichen Realschule in Montabaur ) im Bereich des Bebauungsplanes ” In und auf der Bä- chel I " wird hiermit auf Grund des Antrages des Landratsamtes Montabaur vom 17. 2.1970 gemäß §§ 109 und 116 des Bundesbaugesetzes der Termin zur Verhandlung über den gestellten Enteignungsantrag sowie zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängende Fragen auf Dienstag, den 14, April 1970, nachmittags 14. 00 Uhr,
im .kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Montabaur
anberaumt.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin besondere Ladung erhalten.
Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 109 Abs. 4 Bundesbaugesetz aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmenEs wird darauf hingewiesen, daß auch beim Ausbleiber der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Von dem Enteignungsverfahren werden folgende Grundstücke der Gemarkung Montabaur berührt.
Flur : 31, Parz. -Nr. : 5016, Größe in qm : 1 258, Grundbuch von : Montabaur, Band : 29, Blatt: 1 405 A, eingetragener Eigentümer : Arbeiter Georg Wolf in Dernbach. Fahrt- und Versäumniskosten für die Teilnahme am Termin können nicht erstattet werden. AZ 412 -115.001/70 Koblenz, den 3. März 1970
Bezirksregierung Koblenz i. A. gez. :Ohlrogge
Gesetzliche Unfallversicherung
bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungsbau ; hier : Meldepflicht Aus sozialen Gründen hat der Ges etzgeber in der Reichsversicherungsordnung ( RVO ) bestimmt, daß der Bauherr und seine unentgeltlichen Helfer unter gewissen Voraussetzungen beim Gemeindeunfallversicherungsverband kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbestimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinden von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entlasten.
Folgende Bedingungen müssen jedoch gegeben sein :
1. Bei den Bauvorhaben müssen die Voraussetzungen
für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungsbau ) eines Familienheimes vorliegen.
2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein.
Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeunfallversicherungsverband versicherten Bauherrn besteht nach § 661 RVO eine Meldepflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungsstrafe bis zu 5 000 DM ( § 773 RVO ) geahndet werden kann.
Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufnahme
der vorbereitenden Arbeiten ( §§ 659 und 661) erfolgen muß, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufüllen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt.
Der Meldebogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zugestellt.
Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz 5470 Andernach, Ludwig-HillesheTm-Straße 3 Der Geschäfteführer
Stellenausschreibung
Zum sofortigen Eintritt bei der STADTVERWALTUNG MONTABAUR wird gesucht, eine Verwaltungsangestellte als SCHREIBKRAFT und TELEFONISTIN.
Die Bewerberin soll in den Vormittagsstunden an der Joseph Kehrein-Schule die schriftliche Arbeit erledigen und am Nachmittag Telefondienst im Rathaus versehen, oder als Halbtagskräfte je 1 Schreibkraft für den Vormittag in der Joseph - Kehrein-Schule,
1 Telefonistin für den Nachmittag bei der Stadtverwaltung.
Für die Schreibkraft sind befriedigende Kenntnisse in Kurz - schrift und Maschinenschreiben erforderlich.
Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif inderVerg. Gr. VIII.
Ihre Bewerbung mitden erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 20. März 1970 an die STADTVERWALTUNG - Personalamt -, 543 Montabaur, Postfach 14.
Stadtverwaltung Montabaur - Personalamt -
Fundamt
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.
2.1970 bis 28.2.1970 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben :
Gegenstand :
gefunden am :
1 Rodelschlitten
Jan.
1970
1 Geldbörse mit Inhalt
11.2.
1970
1 Geldbörse mit Inhalt
Jan.
1970
1 Damen - Knirps
12.2.
1970
2 Damen-Strickjacken
1969
1 Damen - Hose
1969
1 Damen - Mütze
1969
1 Damen-Regenmantel
1969
1 Damen-Stockschirm
13.2.
1970
1 Damen Rock
17.2.
1970
1 Paar - Damen - Handschuhe
18.2.
1970
1 Herren - Armbanduhr
24.2.
1970
1 Geldbörse mit Inhalt
26.2.
1970
Außerdem wurde 1 Geldschein und mehrere Schlüssel abgegeben.
Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstraße 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 Uhr und 12. 00 Uhr melden.
Als verloren wurde gemeldet :
1 Herren - Armbanduhr.
gez. : Schmidt
Standesamtliche Nachrichten
Personenstandsfälle im Monat Februar 1970 :
Geburten
Ralf Erwin Kasper, Montabaur Elmar Neuroth, Niederelbert Torsten Rainer Endlein, Dreikirchen Nicole Heidi Hartenfels, Moschheim Ralf Cremerius, Staudt Marie Albert Schmidt, Brandscheid Katja Rörig, Heilberscheid Sven Rüddel, Montabaur Claudia Sturm, Montabaur

