VERBANDS-und VEREINS Ml HEILUNGEN
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Samstag’v.TöröO - 19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Sperrgutabfuhr
Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am
Donnemaj^ _dem_ljh_ _M_ärz 1970^ _ab JJ* 0Uhr_ in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt.
Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden können.
Zu dem Begriff "Sperrgut" gehören u. a. Möbelstücke, Sessel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinderwagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswagen, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.
Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.
Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behinde- rung unterbleibt.
Montabaur, den 2. März 1970
Stadtverwaltung Montabaur gez. : Mangels, Bürgermeister
Abbrennen von Hecken - Wiesen Feldrainen und Böschungen
Alljährlich weisen die Naturschutzbehörden darauf hin, daß das sogenannte Flämmen in der freien Natur verboten ist. Abgesehen davon, daß durch diese Unsitte die Niststätten eines Teiles unserer heimischen Vogelwelt vernichtet werden, treten durch Zerstörung der Bodennarbe im Haushalt der Natur erhebliche Störungen auf.
Die zuständigen Naturschutzbehörden sind angewiesen, jeden Verstoß gegen die Naturschutzverordnung vom 18.
März 1936 (RGBl. I Seite 181) anzuzeigen. Im § 14 dieser Naturschutzverordnung wird bestimmt:
In der freien Natur ist für die Zeit vom 15. März bis 30. September verboten:
1. Hecken, Gebüsche und lebende Zäune zu roden, abzu
schneiden oder abzubrennen,
2. die Bodendecke von Wiesen, Feldrainen, ungenutztem
Gelände, an Hängen und Hecken abzubrennen,
3. Rohr- und Schilfbestände zu beseitigen.
Der Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelassene Kulturarbeiten oder Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.
Zuwiderhandlungen werden gern. § 30 der Naturschutzverordnung mit Haft und mit Geldstrafe bis zu 150, -- DM oder mit einer dieser Strafe geahndet.
Montabaur, den 27. Februar 1970
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
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TuS Montabaur im Pokal eine Runde weiter
-2. A-K lassenverein wurde ausgescha1tet - In einem spannenden und fairen Spiel schlug der TUS Montabaur mit 2 :1 den SV Linz in Linz.
Auf sehr schwerem Boden entstand ein kampfbetontes Spiel. Linz hielt in der ersten Halbzeit noch gut mit. In der 2. Halbzeit machten sich jedoch Konditionsschwächen bemerkbar. Montabaur stellte sich in sehr guter Verfassung vor. Linz kann es dem Schiedsrichter (2 Tore wurden nicht anerkannt) und den schlechten Platzverhältnissen danken, daß die Niederlage nicht höher ausfiel.
So spielten sie: v.Janta, Klemmer»Hofmann, Phillippi, Rüter, Loth, Schmidt (Peiler), Ickenroth, Stammler,
Meuer u. Paul. Volkmann, 2. Geschäftsführer
Filmabend
Am Mittwoch, dem 18. März 1970 findet im Pfarr- zentrum in Montabaur ein Film abend statt.
Veranstalter ist der Amateur-Filmclub "Mons-Tabor" e. V. von Montabaur.
1. "Aus nächster Nähe", ein 8 mm Buntfilm aus der Natur gedreht von Karl-Franz Morschheuser,
Spielzeit 8 Minuten.
2. "Tunesien zwischen Vergangenheit und Gegenwart" , ein 8 mm Farbfilm als Dokumentation über Tunesien, gedreht von Horst Pehl, Spielzeit 20 Minuten.
3. "Paris C 'est la vie", ein 8 mm Farbfilm über die Weltstadt, gedreht von Hans Marchand,
Spieldauer 40 Minuten.
4. "Montabaur und Tonnerre", ein 8 mm Farbfilm ■ über die Partnerschaft, gedreht vom Filmclub,
Spieldauer 17 Minuten.
Im Rahmen dieses Programms wird auch die neugegründete deutsch-französische Gesellschaft in einer Werbekampagne auf den Inhalt ihrer Arbeit aufmerksam machen.
Vortrag: Vergangenheit als Schlüssel der Gegenwart
Am Mittwoch, dem 11. März 1970 findet der letzte Vortrag der Reihe
"Dichtung - Diagnose der Zeit"
statt.
Es spricht der bekannte Referent Dr. Hans Bemmann aus Bonn über das Thema:
Vergangenheit als Schlüssel der Gegenwart und stellt das Leben und das Werk des Dichters Siegfried Lenz dar.
Der Vortrag ist im Gymnasium und beginnt um 20. 00 Uhr.
RECHT FÜR ALLE Verpflichtung rechtsunwirksam
Die Bierbezugsverpflichtung, die für alle Zeiten gelten soll und die den Wirt verpflichtet, nicht nur sämtliches Bier, sondern auch sämtliche sonstigen Erfrischungsgetränke bei der Brauerei abzunehmen, ist eine unbillige Beeinträchtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Betätigungs- freiheit des Wirts, die übermäßig erscheint und daher rechts- unwirksam ist. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.10.1969- KZR 10/68).
Textsatz: Frau E. Gillmann
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