Planfeststellungsverfahren
nach dem LStrG für den Ausbau der L 313 mit Beseitigung der höhengleichen Kreuzung Fürstenweg/Werkstraße in Montabaur - Offenlegung der Pläne in Montabaur vom 2.1. -31.1.
1969 ' .
Die erhobenen Einwendungen gegen den oben bezeichneten Straßenbauplan sollen gemäß § 8 (3) LStrG mit den Beteiligten in einer mündlichen Verhandlung am
Dienstag, dem 9. Dez. 1969, vormittags
8. 00 Uhr, in Montabaur, Rathaus, Sitzungssaal, erörtert werden.
Mit dem Schlüsse der Verhandlung wird das Anhörverfahren voraussichtlich beendet werden.
Wie das Planfeststellungsverfahren selbst befaßt sich auch die mündliche Verhandlung nicht mit der Regelung von Entschädigungsansprüchen, die gesondert nach eigenen rechtlichen Vorschriften erfolgt (mit besonderen Rechtsmitteln bei einer Nichteinigung über die Entschädigung), In der Verhandlung werden die Einwendungen gegen die Plangestaltung (insbesondere Linienführung, Höhenverhältnisse, Zufahrtsfragen, Entwässerung usw,) erörtert.
Die Teilnahme an der Verhandlung ist allen von dem Stras- senbaup4an Betroffenen freigestellt,
Montabaur, den 24, Nov, 1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez, Mangels, Bürgermeister
Allgemeine Viehzählung
AM 3. DEZEMBER 1969
Auf Grund des Viehzählungsgesetzes vom 18. Juni 1956 (BGBl.
I Seite 522) zuletzt geändert durch Gesetz über eine Geflügelstatistik vom 29, März 1967 (BGBl. I Seite 388), findet am oben genannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt.
Die Zählung erstreckt sich auf Rindvieh, Schweine , Pferde, Schafe, Ziegen, Federvieh und Bienenvölker sowie auf die landwirtschaftliche Nutzfläche der Viehhalter.
Die Ergebnisse dieser Zählung dienen u. a. zur Beurteilung der Marktlage, insbesondere der Regelung des Einfuhrbedarfs von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Futtermitteln. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Viehbestände richtig und vollständig erfaßt werden.
Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmit- • glieder oder Betriebsangehörigen auskunftspfliditig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der G eheimha 1- t un g. Sie dürfen außer für statistische Zwecke gemäß § 6 des Viehzählungsgesetzes lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des # Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen, für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von |
ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen. ■ Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
Montabaur, den 25. Nov. 1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister
GEBURTSTAGE IM DEZEMBER
Name/Vorname
geb. am:
Wohnung:
Beier Alfred
10.12.1880
Hohestr. 18
Bender geb. Wagner Maria
18,12.1894
Allmannshausen 12
Bertelsmeier Josef Dommermuth Maria
17.12.1887
Koblenzer Str. 15
geb. Schuster
4.12.1892
Karl-Siebert-Str. 8
Elsenheimer Philipp
, 31.12.1891 Koblenzer Str. 15
Eufinger Elisabeth geb. Henne mann
15.12.1894
Jahnstraße
Fait Viktoria geb.Parucha
22.12.1895
Eschelbacher Str. 21
Fiegenwald Alois
26. 12.1889
Sauertalstraße 1
von F inster Maria geb. Schultheis
22.12.1882
Elgendorfer Str. 16
F ischer Anna geb. Merfels
5.12.1896
Fritz-Blum-Str. 20
Förstermann Herbert
13.12.1896
Eschelbacher Str. 19
Fröhlich Thekla geb. Morgner
30. 12.1888
v. -Bodelschwingh-Str.
Gabler Kurt
24.12.1894
Abelstraße
Glöckner Michael
14.12.1881
Petertorstraße 18
Graef Elisabeth geb. Schmidt
9. 12. 1883
Stein weg 7
Haufs Maria geb. Kosmalski
2. 12.1893
Hammerweg
Heinz Maria geb. Girmann
5.12.1896
Hint. Rebstock 32
Helmrich Margarete geb. v. Heugel
4. 12.1874
Colletstr. 18
Henkes Karl
29.12.1893
Freih. -v. -Stein-Str. 30
Herold Carl
21.12.1883
Bahnhofstr. 41
Hübinger Gertrud geb. Tilch
9. 12.1891
Alleestr. 6
Ihm Emil
25.12. 1885
Steinweg 55a
Kaster Helene geb. Keul
3. 12.1891
Kantstr. 19
Kohlstrung Maria
2.12.1895
Colletstr. 12
Kraulich Änne
19.12.1896
Großer Markt 23
Kröner Raula geb. Müller
12.12.1894
Karl-Siebert-Str. 1
Lenz Adam
23.12.1890
An der Fröschpiforte
Marx Anton
24.12.1891
Alleestr. 2
Müller Aloys
2.12.1895
Dillstr.
Paletta Adele geb. Saganty
24. 12. 1896
Colletstr. 20
Petry Klara
31.12.1888
Steinweg 21
Piechaczek Viktor
18.12.1895
Colletstr. 18
Reibnage 1A dalbert
7.12.1896
Mons-Tabor-Str. 16
Schmidt Johann
12.12.1887
Limburger Str.
Schmidt Johanna geb. Gerharz
4.12.1889
Hohestr. 3
Schieß Elisabeth geb. Pommer
27.12. 1888
Altersheim
Stolz Katharina
30. 12. 1887
Bahnhofstr. 12
Vipperow Martha geb. Koch
18.12,1893
Mons-Tabor-Str. 44
Westphal Maria geb. Kramer
9. 12. 1895
Fritz-Blum-Str. 5
Westphal Otto
8.12.1896
Fritz-Blum-Str. 5
Effertz Maria geb. Hobach
26.12.1886
Eichendorffstr. 12
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