Ausgabe 
28.11.1969
 
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Planfeststellungsverfahren

nach dem LStrG für den Ausbau der L 313 mit Beseitigung der höhengleichen Kreuzung Fürstenweg/Werkstraße in Monta­baur - Offenlegung der Pläne in Montabaur vom 2.1. -31.1.

1969 ' .

Die erhobenen Einwendungen gegen den oben bezeichneten Straßenbauplan sollen gemäß § 8 (3) LStrG mit den Betei­ligten in einer mündlichen Verhandlung am

Dienstag, dem 9. Dez. 1969, vormittags

8. 00 Uhr, in Montabaur, Rathaus, Sitzungssaal, erörtert werden.

Mit dem Schlüsse der Verhandlung wird das Anhörverfahren voraussichtlich beendet werden.

Wie das Planfeststellungsverfahren selbst befaßt sich auch die mündliche Verhandlung nicht mit der Regelung von Ent­schädigungsansprüchen, die gesondert nach eigenen rechtli­chen Vorschriften erfolgt (mit besonderen Rechtsmitteln bei einer Nichteinigung über die Entschädigung), In der Verhand­lung werden die Einwendungen gegen die Plangestaltung (ins­besondere Linienführung, Höhenverhältnisse, Zufahrtsfragen, Entwässerung usw,) erörtert.

Die Teilnahme an der Verhandlung ist allen von dem Stras- senbaup4an Betroffenen freigestellt,

Montabaur, den 24, Nov, 1969 Stadtverwaltung Montabaur

gez, Mangels, Bürgermeister

Allgemeine Viehzählung

AM 3. DEZEMBER 1969

Auf Grund des Viehzählungsgesetzes vom 18. Juni 1956 (BGBl.

I Seite 522) zuletzt geändert durch Gesetz über eine Geflügel­statistik vom 29, März 1967 (BGBl. I Seite 388), findet am oben genannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf Rindvieh, Schweine , Pferde, Schafe, Ziegen, Fe­dervieh und Bienenvölker sowie auf die landwirt­schaftliche Nutzfläche der Viehhalter.

Die Ergebnisse dieser Zählung dienen u. a. zur Beurteilung der Marktlage, insbesondere der Regelung des Einfuhrbedarfs von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Futter­mitteln. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Viehbestände richtig und vollständig erfaßt werden.

Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Vieh­zählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhin­dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmit- glieder oder Betriebsangehörigen auskunftspfliditig. Den Zäh­lern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahr­lässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige An­gaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ord­nungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Fest­stellungen bei der Zählung unterliegen der G eheimha 1- t un g. Sie dürfen außer für statistische Zwecke gemäß § 6 des Viehzählungsgesetzes lediglich für behördliche Maß­nahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des # Vieh­seuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffent­lichen Viehseuchenentschädigungskassen, für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zustän­digen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen ver­wendet werden. Die Weiterleitung auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von |

ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen. Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.

Montabaur, den 25. Nov. 1969 Stadtverwaltung Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister

GEBURTSTAGE IM DEZEMBER

Name/Vorname

geb. am:

Wohnung:

Beier Alfred

10.12.1880

Hohestr. 18

Bender geb. Wagner Maria

18,12.1894

Allmannshausen 12

Bertelsmeier Josef Dommermuth Maria

17.12.1887

Koblenzer Str. 15

geb. Schuster

4.12.1892

Karl-Siebert-Str. 8

Elsenheimer Philipp

, 31.12.1891 Koblenzer Str. 15

Eufinger Elisabeth geb. Henne mann

15.12.1894

Jahnstraße

Fait Viktoria geb.Parucha

22.12.1895

Eschelbacher Str. 21

Fiegenwald Alois

26. 12.1889

Sauertalstraße 1

von F inster Maria geb. Schultheis

22.12.1882

Elgendorfer Str. 16

F ischer Anna geb. Merfels

5.12.1896

Fritz-Blum-Str. 20

Förstermann Herbert

13.12.1896

Eschelbacher Str. 19

Fröhlich Thekla geb. Morgner

30. 12.1888

v. -Bodelschwingh-Str.

Gabler Kurt

24.12.1894

Abelstraße

Glöckner Michael

14.12.1881

Petertorstraße 18

Graef Elisabeth geb. Schmidt

9. 12. 1883

Stein weg 7

Haufs Maria geb. Kosmalski

2. 12.1893

Hammerweg

Heinz Maria geb. Girmann

5.12.1896

Hint. Rebstock 32

Helmrich Margarete geb. v. Heugel

4. 12.1874

Colletstr. 18

Henkes Karl

29.12.1893

Freih. -v. -Stein-Str. 30

Herold Carl

21.12.1883

Bahnhofstr. 41

Hübinger Gertrud geb. Tilch

9. 12.1891

Alleestr. 6

Ihm Emil

25.12. 1885

Steinweg 55a

Kaster Helene geb. Keul

3. 12.1891

Kantstr. 19

Kohlstrung Maria

2.12.1895

Colletstr. 12

Kraulich Änne

19.12.1896

Großer Markt 23

Kröner Raula geb. Müller

12.12.1894

Karl-Siebert-Str. 1

Lenz Adam

23.12.1890

An der Fröschpiforte

Marx Anton

24.12.1891

Alleestr. 2

Müller Aloys

2.12.1895

Dillstr.

Paletta Adele geb. Saganty

24. 12. 1896

Colletstr. 20

Petry Klara

31.12.1888

Steinweg 21

Piechaczek Viktor

18.12.1895

Colletstr. 18

Reibnage 1A dalbert

7.12.1896

Mons-Tabor-Str. 16

Schmidt Johann

12.12.1887

Limburger Str.

Schmidt Johanna geb. Gerharz

4.12.1889

Hohestr. 3

Schieß Elisabeth geb. Pommer

27.12. 1888

Altersheim

Stolz Katharina

30. 12. 1887

Bahnhofstr. 12

Vipperow Martha geb. Koch

18.12,1893

Mons-Tabor-Str. 44

Westphal Maria geb. Kramer

9. 12. 1895

Fritz-Blum-Str. 5

Westphal Otto

8.12.1896

Fritz-Blum-Str. 5

Effertz Maria geb. Hobach

26.12.1886

Eichendorffstr. 12

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