VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN
VHS Montabaur
Die VHS Montabaur veranstaltet am Freitag, dem 13. Juni 1969, um 20 Uhr im Festsaal der Joseph-Kehrein-Schule zu Montabaur ein Kammerkonzert.
Es musiziert das COLLEGIUM MUSICUM der VHS; zur Darbietung kommen u. a. Werke von Haydn und Mozart Zu diesem Abend laden wir die Bevölketung herzlich ein.
Eintrittskarten (mit Programm):
Geschäftsstelle der VHS Montabaur, Rathaus, Zimmer 8 / Abendkasse
Kostenlose Programme:
Buchhandlung Schlemmer, Großer Markt, und Filiale Mons-Tabor-Str. , Bürobedarf Radke, Kirchstr., Druckerei Kaesberger, Bahnhofstraße.
VERKEHRSURTEILE
Zwei Kraftfahrzeuge auf dem Rad arfoto Daß auf dem im Anschluß an die Radarmessung gemachten Foto noch ein zweiter in gleicher Richtung fahrender Kraftwagen zu sehen ist, kann Anlaß zu Zweifeln hinsichtlich der Indentität des gemessenen Kraftwagens nur geben, wenn die beiden Fahrzeuge dicht aufeinander folgen oder nebeneinander fahren. - OLG Hamm, 2 Ss 1160/68.
S orgfaltspflicht des Wartepflichtigen -
Der Wartepflichtige muß sorgfältig prüfen, ob er bei unverminderter Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten weiterfahren kann, ohne bei diesem auch nur die begründete Besorgnis der Verletzung der Vorfahrt hervorzurufen. Ein Abstand des Vorfahrtsberechtigten von 100 m im städtischen
Verkehr schließt normalerweise auch bei erheblichen Ge- ■schwindigkeitsunterschieden die Gefahr eines Zusammenstoßes aus. - OLG Hamm, 2 Ss 957/68 -
Ver kehrsge rechte Ü berholung eines Radfahrer s Der Kraftfahrer muß den Überhol Vorgang so durchführen, daß er den erforderlichen Seitenabstand in Höhe des Radfahrers erreicht. Dabei darf er einerseits nicht erst knapp hinter dem Eingeholten zum Überholen ausbiegen und muß andererseits auch ein vorzeitiges Heranfahren an die Mittellinie vermeiden. Das Überholen muß daher in flachem Bogen erfolgen und zwar um so flacher, je höher die Geschwindigkeit ist.
- OLG Hamm, 1 Ss 711/68 -
Überholen trotz G e genverkeh rs
Bei genügend breiter Straße ist Überholen auch bei Gegenverkehr gestattet. Dabei kann der Überholende in der Regel auch darauf vertrauen, daß der Entgegenkommende erforderlichenfalls rechtzeitig so weit als möglich nach rechts ausweicht. - OLG Hamm, 2 Ss 1012/68 -
Strafbarke itbe i Wegnahm e e i nes fremden Kraftfahrzeuges Wer ein fremdes Kraftfahrzeug wegnimmt und damit eine Wochenendfahrt in der Absicht antritt, das Kraftfahrzeug wohlbehalten zurückzubringen, macht sich auch dann nicht des Diebstahls, sondern nur des unbefugten Gebrauchs schuldig, wenn er bei der Wegnahme die Möglichkeit gebilligt hat, daß er das Kraftfahrzeug mangels Treibstoffs oder infolge einer Beschädigung irgendwo stehen lassen müsse.
- OLG Hamm, 4 Ss 1016/68 -
B erechnung des Blutalkoh ol gehalts in der Resorptionsphase
Werden größere Mengen von Bier schnell getrunken - hier 21 in 16 Minuten -,so kommt es zur Aufstauung der Flüssigkeit im Magen mit der Folge, daß der Alkohol langsamer resorbiert wird, weil er nur an den Berührungsflächen des Getränks mit der Magen-Darm-Wandung zur Resorption gelangt.
-OLG Hamm, ;Ss 608/68-
Es gibt immer noch eine Menge Leute, die nicht wissen, daß der Staat Geld verschenkt.
Und dabei schenkt der Staat den Prämiensparern je nach Familienstand eine Prämie zwischen 20 — 30 % der Sparsumme. So kann der einzelne einen Kapitaizuwachs bis zu 76 % erreichen. Möglich ist eine prämienbegünstigte Geldanlage auf einem Sparkonto, in Sparkassenbriefen oder in Wertpapieren. Außerdem können Arbeitnehmer nach dem 312- Mark-Gesetz noch von einem Teil ihres Lohnes oder Gehaltes Vermögen bilden und sparen dadurch zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Grundlage bildet immer ein
Ratensparvertrag oder ein Allgemeiner Sparvertrag. Wird der Vertrag noch bis Ende Juni bzw. Ende Dezember unterschrieben, verkürzt sich seine Laufzeit jeweils um ein halbes Jahr. Bei einem Ratensparvertrag können Sie also nach 6 V 2 Jahren, bei einem Allgemeinen Sparvertrag schon nach 5'/i Jahren über Ihr Geld verfügen. Wir sagen Ihnen gern, was für Sie am günstigsten ist.
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