Ausgabe 
23.5.1969
 
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gewitzt, ihren geliebten Don Laurencio endgültig gewinnen.

Herbert G. Doberauer inszeniert zum Spielzeitende diesen Effektvollen Theaterspaß.

Das Bühnenbild gestaltet Birgit Kluge .

Als Lope de Vega am 27. August 1635 in Madrid starb, hin­terließ er die Worte: "Der höchste Ruhm ist Güte. Allen Beifall, den ich geerntet habe; möchte ich gerne hingeben gegen eine einzige gute Handlung mehr in meinem Leben. "

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen.

Kartenvorverkauf: Stadt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 8.

Jetzt auch Fahrkarten ins Ausland

Seit dem 1. April 1969 ist der Bahnhof Montabaur in den internationalen Personenverkehr mit den Ländern Frankreich, Schweiz, Italien und Österreich aufgenommen.

Der Reisende kann nun seihe Fahrkarte ins Ausland sofort am Fahrkartenschalter in Empfang nehmen, da sie nicht mehr bestellt werden muß. Die internationalen Fahrausweise kön­nen genau wie im Verkehr innerhalb Deutschlands, auch mit Gültigkeit ab anderen Bahnhöfen, wie z.B. ab KoblenzHbf, ausgestellt werden.

Auch sein Reisegepäck kann der Reisende jetzt in Monta­baur ins Ausland aufgeben.

Die Eltern zahlen für ihre Kinder

.wenn diese einen Unfall verursachen/Kleinkinder

beaufsichtigen!

Eine Pkw-Fahrerin, die eine Landstraße befuhr, sah in et­wa 60 m Entfernung auf der linken Straßenseite in der Ein- mün-dung eines Zufahrtsweges ein noch nicht sechs J ahre altes Kind mit einem Kinderfahrrad stehen, das es fahrbereit zwischen den Beinen hielt. Die Kraftfahrerin verminderte ihre Geschwindigkeit. Als sie auf 10 -15 m herangekom­men war, fuhr das Kind plötzlich los und geriet in ihre Fahr­bahn. Um das Kind nicht zu überfahren, riß die Fahrerin ihren Wagen nach rechts und prallte gegen einen Baum.

Ihr Ehemann, dem der Wagen gehörte, verklagte die Eltern des Kindes auf Schadenersatz. Die Eltern wurden verurteilt, ein Drittel des Schadens zu bezahlen.

Kleinkinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, müssen von ihren Eltern im Straßenverkehr streng bewacht werden, nicht nur, um sie selbst vor Schaden zu bewahren, sondern auch, um zu verhüten, daß sie Schaden anrichten.

Mit einer allgemeinen Belehrung und Unterrichtung des Kin­des über verkehrsgerechtes Verhalten allein sind die Anfor­derungen an eine gehörige Beaufsichtigung des Kindes noch nicht erfüllt. Verursacht das Kind einen Unfall, dann müs­sen die Eltern, um sich von der Haftung zu befreien, den Beweis erbringen, daß sie ihr Kind nicht nur allgemein über die im Straßenverkehr notwendige Sorgfalt unterwiesen ha­ben, sondern daß sie auch im konkreten Fall, in dem es zum Unfall gekommen ist, das Kind ausreichend beauf­sichtigt haben.

Nur bei Kindern im schulpflichtigen Alter von 7 bis 10 Jahren kann es genügen, daß die Eltern sie über die Verkehrsregeln belehren und ihnen die Gefahren aufzeigen, die Fahrrad und Roller für die übrigen Verkehrsteilnehmer mit sich bringen, ohne daß darüber hinaus - wenn kein besonderer Anlaß vor­liegt - eine ständige Beaufsichtigung des Kindes verlangt wer­den kann. Durch das Lernen in der Schule werden die Kinder allgemein mit eigenen Pflichten vertraut gemacht und an selbstständiges Denken gewöhnt, sowie im besonderen noch dazu angehalten, im Straßenverkehr sorgsam zu sein. Durch diese andauernde Ausbildung wird auf eine wachsende Selb­ständigkeit eines jeden Schulkindes hingewirkt, die in der Regel eine ständige Beaufsichtigung von Schuljahr zu Schul­jahr immer mehr entbehrlich werden läßt.

Demgegenüber liegt das erzieherische Schwergewicht bei Kindern, die dem Kindergarten noch nicht entwachsen sind, überwiegend im Spielerischen. Das Fehlen eigenen Ver­antwortungsbewußtseins und die altersbedingte Hingabe an das Spiel machen die Kinder dieses Alters ausnahmslos ab­hängig von einer ständigen Beaufsichtigung durch die Eltern, vor allem dann, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. (OLG Köln, Urt. vom 5.4.1968 - 9 U 211/67 - : VersR 1969, 44).

KENNEN SIE MONTABAUR?

Ei_n kle^nes_ He_ijmat -Quiz_

A Fl ü _o_£tej!, _

1. Die beiden evangelischen Kirchen Montabaurs heis­sen Pauluskirche und Lutherkirche.

2. Die Krankenwagen des Roten Kreuzes sind im Sauer­tal, Ecke Alleestraße/Limburger Straße stationiert.

3. Eine Niederschlagsmeßstelle befindet sich im Hof der Landwirtschaftsschule in der Tiergartenstraße.

4. Das Rathaus hat die Anschrift: Großer Markt 10.

5. Da die Sauertalstraße für den Verkehr gesperrt ist, kann man von dort nicht in die Elisabethenstraße ein- biegen.

MAI

Der Lenz hat die Blumen wachgeküß.t, daß sie verzaubert erblühn.

Herrgott! Was das jetzt ein Wachsen ist, ein Prangen und ein Verglühn.

Die Erde erstrahlt in heilger Pracht weit unterm blauenden Dom.

Vom Lichte zum Leuchten angefacht, der Farben schimmernder Strom.

Es lobet den Herrn der Lerche Schlag, wenn sie sich sonnenwärts schwingt.

Ihr Singen bejubelt seinen Tag, wenn sie zum Feldrain hinsinkt.

Der Mai hat jetzt festlich aufgebaut Altäre, wohin man nur blickt.

Wen wundert s, daß Jugend nur Wunder schaut: ihr Frühling hat sie berückt.

Walter Kalb

IN EIGENER SACHE

An alle Vereine und Verbände

Liebe Leserinnen, lieber Leser, wir machen darauf aufmerksam, daß wegen des Feiertages "Fronleichnam" der Redaktions- und Anzeigenannahme­schluß in der Ausgabe 23 des Mitteilungsblattes Ihrer Stadt- bzw. Gemeinde um einen Tag vorverlegt werden muß.

Geben Sie bitte Ihre Manuskripte bzw. redakt. Texte so rechtzeitig ab, daß sie bis spätestens 2.6.1969, vormittags 9. 00 Uhr bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung be­arbeitet werden können. Für die Einhaltung dieses Termins wird Ihnen dadurch eine pünktliche Veröffentlichung gewähr leistet.

VERLAG HANS SCHMID GmbH

Hausmitteilung

Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuesten Leser­kreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Untertitel­ausgaben in der Gemeinde Bebelsheim gegründet wurde.

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