gewitzt, ihren geliebten Don Laurencio endgültig gewinnen.
Herbert G. Doberauer inszeniert zum Spielzeitende diesen Effektvollen Theaterspaß.
Das Bühnenbild gestaltet Birgit Kluge .
Als Lope de Vega am 27. August 1635 in Madrid starb, hinterließ er die Worte: "Der höchste Ruhm ist Güte. Allen Beifall, den ich geerntet habe; möchte ich gerne hingeben gegen eine einzige gute Handlung mehr in meinem Leben. "
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen.
Kartenvorverkauf: Stadt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 8.
Jetzt auch Fahrkarten ins Ausland
Seit dem 1. April 1969 ist der Bahnhof Montabaur in den internationalen Personenverkehr mit den Ländern Frankreich, Schweiz, Italien und Österreich aufgenommen.
Der Reisende kann nun seihe Fahrkarte ins Ausland sofort am Fahrkartenschalter in Empfang nehmen, da sie nicht mehr bestellt werden muß. Die internationalen Fahrausweise können genau wie im Verkehr innerhalb Deutschlands, auch mit Gültigkeit ab anderen Bahnhöfen, wie z.B. ab KoblenzHbf, ausgestellt werden.
Auch sein Reisegepäck kann der Reisende jetzt in Montabaur ins Ausland aufgeben.
Die Eltern zahlen für ihre Kinder
.wenn diese einen Unfall verursachen/Kleinkinder
beaufsichtigen!
Eine Pkw-Fahrerin, die eine Landstraße befuhr, sah in etwa 60 m Entfernung auf der linken Straßenseite in der Ein- mün-dung eines Zufahrtsweges ein noch nicht sechs J ahre altes Kind mit einem Kinderfahrrad stehen, das es fahrbereit zwischen den Beinen hielt. Die Kraftfahrerin verminderte ihre Geschwindigkeit. Als sie auf 10 -15 m herangekommen war, fuhr das Kind plötzlich los und geriet in ihre Fahrbahn. Um das Kind nicht zu überfahren, riß die Fahrerin ihren Wagen nach rechts und prallte gegen einen Baum.
Ihr Ehemann, dem der Wagen gehörte, verklagte die Eltern des Kindes auf Schadenersatz. Die Eltern wurden verurteilt, ein Drittel des Schadens zu bezahlen.
Kleinkinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, müssen von ihren Eltern im Straßenverkehr streng bewacht werden, nicht nur, um sie selbst vor Schaden zu bewahren, sondern auch, um zu verhüten, daß sie Schaden anrichten.
Mit einer allgemeinen Belehrung und Unterrichtung des Kindes über verkehrsgerechtes Verhalten allein sind die Anforderungen an eine gehörige Beaufsichtigung des Kindes noch nicht erfüllt. Verursacht das Kind einen Unfall, dann müssen die Eltern, um sich von der Haftung zu befreien, den Beweis erbringen, daß sie ihr Kind nicht nur allgemein über die im Straßenverkehr notwendige Sorgfalt unterwiesen haben, sondern daß sie auch im konkreten Fall, in dem es zum Unfall gekommen ist, das Kind ausreichend beaufsichtigt haben.
Nur bei Kindern im schulpflichtigen Alter von 7 bis 10 Jahren kann es genügen, daß die Eltern sie über die Verkehrsregeln belehren und ihnen die Gefahren aufzeigen, die Fahrrad und Roller für die übrigen Verkehrsteilnehmer mit sich bringen, ohne daß darüber hinaus - wenn kein besonderer Anlaß vorliegt - eine ständige Beaufsichtigung des Kindes verlangt werden kann. Durch das Lernen in der Schule werden die Kinder allgemein mit eigenen Pflichten vertraut gemacht und an selbstständiges Denken gewöhnt, sowie im besonderen noch dazu angehalten, im Straßenverkehr sorgsam zu sein. Durch diese andauernde Ausbildung wird auf eine wachsende Selbständigkeit eines jeden Schulkindes hingewirkt, die in der Regel eine ständige Beaufsichtigung von Schuljahr zu Schuljahr immer mehr entbehrlich werden läßt.
Demgegenüber liegt das erzieherische Schwergewicht bei Kindern, die dem Kindergarten noch nicht entwachsen sind, überwiegend im Spielerischen. Das Fehlen eigenen Verantwortungsbewußtseins und die altersbedingte Hingabe an das Spiel machen die Kinder dieses Alters ausnahmslos abhängig von einer ständigen Beaufsichtigung durch die Eltern, vor allem dann, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. (OLG Köln, Urt. vom 5.4.1968 - 9 U 211/67 - : VersR 1969, 44).
KENNEN SIE MONTABAUR?
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1. Die beiden evangelischen Kirchen Montabaurs heissen Pauluskirche und Lutherkirche.
2. Die Krankenwagen des Roten Kreuzes sind im Sauertal, Ecke Alleestraße/Limburger Straße stationiert.
3. Eine Niederschlagsmeßstelle befindet sich im Hof der Landwirtschaftsschule in der Tiergartenstraße.
4. Das Rathaus hat die Anschrift: Großer Markt 10.
5. Da die Sauertalstraße für den Verkehr gesperrt ist, kann man von dort nicht in die Elisabethenstraße ein- biegen.
MAI
Der Lenz hat die Blumen wachgeküß.t, daß sie verzaubert erblühn.
Herrgott! Was das jetzt ein Wachsen ist, ein Prangen und ein Verglühn.
Die Erde erstrahlt in heil’ger Pracht weit unterm blauenden Dom.
Vom Lichte zum Leuchten angefacht, der Farben schimmernder Strom.
Es lobet den Herrn der Lerche Schlag, wenn sie sich sonnenwärts schwingt.
Ihr Singen bejubelt seinen Tag, wenn sie zum Feldrain hinsinkt.
Der Mai hat jetzt festlich aufgebaut Altäre, wohin man nur blickt.
Wen wundert’ s, daß Jugend nur Wunder schaut: ihr Frühling hat sie berückt.
Walter Kalb
IN EIGENER SACHE
An alle Vereine und Verbände
Liebe Leserinnen, lieber Leser, wir machen darauf aufmerksam, daß wegen des Feiertages "Fronleichnam" der Redaktions- und Anzeigenannahmeschluß in der Ausgabe 23 des Mitteilungsblattes Ihrer Stadt- bzw. Gemeinde um einen Tag vorverlegt werden muß.
Geben Sie bitte Ihre Manuskripte bzw. redakt. Texte so rechtzeitig ab, daß sie bis spätestens 2.6.1969, vormittags 9. 00 Uhr bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bearbeitet werden können. Für die Einhaltung dieses Termins wird Ihnen dadurch eine pünktliche Veröffentlichung gewähr leistet.
VERLAG HANS SCHMID GmbH
Hausmitteilung
Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuesten Leserkreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Untertitelausgaben in der Gemeinde Bebelsheim gegründet wurde.
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