3. Die max. Dachneigung darf bei 2-geschossiger und bei 1-geschossiger Bauweise 35° nicht überschreiten. Drempel sind bis zu einer Höhe von 60 cm, Oberkante Fußpfette gemessen, erlaubt, wenn dieser nach Vergrös- serung des Dachüberstandes bis zu 2/3 seiner Höhe verdeckt wird. Der Dachüberstand einschl. Rinne darf horizontal gemessen 60 cm nicht überschreiten.
4. Unentbehrliche Dachaufbauten dürfen insgesamt nicht mehr als 2/3 der Trauflänge, der Mindestabstand vom Giebelort muß 2,00 m, bei Grenzbebauung 1,50 m betragen. Die Traufe darf durch Aufbauten 'nicht unterbrochen werden.
§ 4
Garagenbau für PKW
1. Die Garagen dürfen nur Flach- oder Walmdächer sowie Pultdächer, letztere in Querrichtung bis 10° und in Längsrichtung bis 5° Neigung erhalten.
2. Die Garagenkörper dürfen eine mittlere Höhe von 2,5 m nicht überschreiten.
§ 5
Grundstückseinfriedigung
1. Als Einfriedigung der Grundstücke sind nur Zäune und lebende Hecken zugelassen. Zäune dürfen ein Höhe von
80 cm und Hecken eine Höhe von 150 cm nicht übersch-rei ten.
2. Die Sicht der Straßenverkehrsteilnehmer darf durch die Einfriedigung nicht behindert .‘werden.
§ 6
Bepflanzung
1. Vorgärten sind ziergartenmäßig zu bepflanzen. Sie dürfen nicht als Nutzgarten verwendet werden.
2. Rückwärtig liegende Gartenteile können als Nutzgarten verwendet werden.
§ 7
Warenautomaten
Für die Anbringung von Warenautomaten ist eine gesonderte Genehmigung einzuholen. Die Anordnung der Automaten ist so vorzunehmen, daß sie nicht verunstaltend wirkt. Sie sollen möglichst eingebaut angeordnet werden.
§ 8
Werbeanlagen
1. Es sind als Werbeanlagen nur Hinweisschilder oder Hinweiszeichen an der Stätte der Leistung zulässig.
2. Werbeanlagen dürfen nicht verunstaltend wirken.
Sie dürfen nicht mehr als 1,0 m von der Hausfront aus kragen.
§ 9
Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Rechtsverordnung verstößt.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 200,-- DM geahndet werden.
3. Für die Festsetzung der Geldbuße und das Verfahren gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24.5.68 (BGBl. I S. 481) in seiner jeweils geltenden Fassung.
4. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Durchführung des Bußgeld Verfahrens ist die Stadtverwaltung Montabaur.
§ 10
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt 20 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung. Montabaur, den .......
Bürgermeister
VERBANDS-und VEREINS MITTEILUNGEN
Kneippverein Montabaur
Der Kneipp-Verein Montabaur schloß seine Vortragsreihe im Rahmen der Volkshochschule in diesem Jahr mit einem Kochlehrgang in der Zeit vom 15. bis 18. April 1969. ab. Der Lehrgang stand unter der Leitung von Fräulein Micheler von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Frankfurt a. M. Theoretisch, wurden die Teilnehmerinnen zunächst mit den neuesten Erkenntnissen der Ernährungslehre bekannt gemacht. Unter dem Motto "Der Kranke am Familientisch" übten die Teilnehmerinnen in der Praxis wie bei einer gesunden und zweckmäßigen Ernährung auch den Belangen der Diät für’Galle- und Leberkranke, für Herz- und Kreislaufgeschädigte sowie bei Übergewicht Rechnung getragen werden kann. Die zubereiteten Speisen, die anschließend verzehrt wurden, erbrachten den Beweis, daß auch Diät wohlschmeckend und nahrhaft sein kann und dabei noch der Gesundheit dient. DerlLehrgang hatte allen Teilnehmerinnen dazu verholfen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Bereitung zeitgemäßer und gesunder Kost zu erweitern und zu verbessern.
Rückblick auf das Stadtgeschehen
Die neue Realschule in Montabaur, für die 113 Anmeldungen vorliegen, wird nun doch vom Kreis übernommen. Das erst im vergangenen Jahr erweitere Gymnasium wird schon wieder zu klein. In einer außerordentlichen Elternversammlung soll über Abhilfsmaßnahmen gesprochen werden.
Beim Gendarmerie-Kommando Unterwesterwald in Montabaur wurde eine sogenannte Ermittlungsgruppe gebildet, die in Zukunft kriminalpolizeiliche Aufgaben für das ganze Kreisgebiet übernimmt.
Der Steinweg und das Reststück der Hohen Straße sollen in diesem Jahr ausgebaut werden.
Die restlichen Anschlüsse im Fernsprechortsnetz wurden auf die neuen Rufnummern geschaltet.
Studiendirektor Diplom-Handelslehrer Anton Zimmermann verstarb nach 33 jährigem Schuldienst in Montabaur.
Auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung beschäftige sich der Bürger- und Gewerbeverein mit der Fremdenwerbung. Man hofft auf einen erneuten Aufschwung nach Fertigstellung der Umgehungsstraße. Durch die Herstellung von. Anlagen und die Renovierung des Wolfsturms soll das Stadtbild anziehender gemacht werden.
Das Gefälle des Gelbachs
Eine hydrographische Untersuchung
Nachdem der Gelbach mit einem hohen Gefälle (25-30 v. T. , das heißt 25 - 30 m auf 1 km) seinen Quellbezirk verlassen hat, betritt er in der Montabaurer Mulde ein Gebiet, in dem sich dieses auf nur etwa 5 v.T. ermäßigt, um dann an dem Knie bei Wirzenborn zeit- - weilig auf 26 v.T. anzuwachsen. Dann sinkt er wieder bis auf 4 v. T. herab, nur unterbrochen an Stellen, wo der Bach besondere Schwierigkeiten zu überwinden hat. Ganz besonders bemerkenswert erscheint der Lauf an dem Knie bei Wirzenborn. Denn während der Bach von Montabaur, her ein Gefälle von nur 4 v.T. mit- bringt, steigert sich dieses plötzlich, da wo der Bach nach .'Norden, gedrängt 1 wird, auf heinahe: 27 v. T., um
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