Ausgabe 
3.4.1969
 
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glied Witte vor, jeglichen Fahrzeugverkehr zu ver­bieten und den Weg nur noch als Fußweg zu benutzen.

2. Straßenbeleuchtung entlang des Kringelberges in Richtung Hallenbad und hinter dem Kaufhaus Hisgen Ratsmitglied Witte gibt zu bedenken, ob die Straßen­beleuchtung am Kringelberg in diesem Umfange er­forderlich ist und erwähnt in diesem Zusammenhang, daß hinter dem Kaufhaus Hisgen eine Beleuchtung dringend erforderlich ist. Der Vorsitzenden gibt hier­zu bekannt, daß die Beleuchtung hinter dem Hause Hisgen bereits vorgesehen ist, der aufgestellte Peitschenmast jedoch einen Neigungswinkel hat, so daß hier neue Fundamentierungsaßbeiten erforderlich sind. Sobald der Elektromeister der Stadt wieder Dienst tut, wird, die Beleuchtungsanlage in Ordnung gebracht.

3. Treppenaufgang in der Walpodyen Ratsmitglied Meuer erwähnt den Treppenaufgang in der sogenannten Walpodyen, der seiner Ansicht nach nicht in Ordnung ist. Beanstandungen .sind aber bisher dort nicht bekannt geworden. Ratsmitglied Müller regt an, diesen Treppenaufgang durch Anbringung einer Straßenlampe verkehrssicherer zu machen.

4. Schädigung von Bürgersteigen

Ratsmitglied Witte spricht von beschädigten Bürger­steigen innerhalb des Stadtgebietes. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß hierüber bereits eine Ausschreibung vorgenommen wurde und demnächst eine. Ortsbesic.hti- gung stattfinden soll, um eine genaue Schadensfest­stellung treffen zu können.

5. Arbeitsfortgang am Steinweg

Ratsmitglied Windeck fragt an, was die Anlieger des . Steinweges befüglich des Ausbaues der Straße und des Bürgersteiges zu erwarten haben.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die notwendigen Arbeiten nach Verabschiedung des Haushaltsplanes erledigt werden.

6. Stellungnahme des Kreises zu den Bauvorhaben Real­schule und Sportplatz im Schulzentrum

Der Vorsitzende erwähnt Verhandlungen, die mit dem Kreis Unterwesterwald geführt werden über die Errichtung der Realschule und die Anlage eines Sportplatzgeländes innerhalb des Schulzentrum s.

Der Vorschlag der Stadt steht dabei im Raum, den Sportplatz in dem Schulzentrum mit städtischen Mitteln auszubauen und dafür dem Kreis vorzu­schlagen, die 'Realschule in Montabaur direkt durch den Kreis errichten zu lassen.

7. Schriftverkehr mit dem Patenschiff "Westerwald" Korvettenkapitän Wojak vom Patenschiff "Westerwald" bedankt sich noch einmal bei R a t und Verwaltung

für die freundliche Aufnahme während des Besuches in Montabaur.

8. Hinweis auf die Schülerveranstaltung der Joseph - Kehre in-Sc hule

Der Vorsitzende macht auf ein Schreiben der Schul­leitung der Joseph-Kehrein-Schule aufmerksam, in dem die Ratsmitglieder zum Besuch der Schulaus­stellung am 23. März 1969,- vormittags um 11. 00 Uhr eingeladen werden. Bei dieser Ausstellung werden vor allem handwerklich gefertigte Gegenstände der Sc hüler gezeigt.

9. Dankschreiben des Altbürgermeisters Kraulich Altbürgermeister Robert Kraulich bedankt sich für die Glückwünsche der Stadt und für den ihm zum Geschenk gemachten Wappenkrug. Er erwähnt dabei die gute Zusammenarbeit während seiner Dienstzeit als Bürgermeister.

Zum Schluß der Sitzung verleiht Herr Landrat Dr Klink-

hamnier an den I. Beigeordneten der Stadt, Herrn Josef

Pehl, das Bundesverdienstkreuz.

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SO ENTSCHIEDEN DIE GERICHTE

>:ei.

Bestimmung des Blutalkoholgehaltes Bei Bestimmung des Blutalkoholgehalts ist in der Weise zu verfahren, daß zwei Blutuntersuchungen nach der ADH - Methode und drei Blutuntersuchungen nach der Widmark- Methode vorgenommen werden und sodann aus diesen fünf Einzelwerten das arithmetische Mittel errechnet wird.

(OLG Hamburg, 2 Ss 126/68)

Eigenmächtige Änderungen des Führerscheins sind strafbar!

Der Inhaber emes Führerscheins begeht Urkundenfälschung, wenn er, um polizeilichen Feststellungen zu entgehen, die Angaben über seine Personalien im Führersphein verändert. (OLG Hamm, 4 Ss 238/68) J , , 3i

Eine Verkehrseidrigkeit begründet nicht ohne weiteres Haftung für Unfall!

Daraus allein, daß ein Kraftfahrer sein Kfz nur 2 m vom Fußgängerüberweg entfernt parkt und dadurch die Sicht eines herankommenden 'Kraftfahrers behindert, ergibt sich nicht ohne weiteres, daß der Parkende an einer Körperverletzung mitschuldig ist, die der andere beim Überfahren des Über­weges einem dort befindlichen Fußgänger zufügt.

(OLG Hamm, 2 Ss 1489/68)

Fahrverbot auch möglich bei einmaligem Verkehrsverstoß Auch eine einmalige Pflichtverletzung kann die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen, wenn die Zuwiderhandlung wegen der ihr innewohnenden und dem Täter auch bewußten Gefahrenträchtigkeit - vorsätzliche Überschreitung der zu­lässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit mindestens 82 km/h auf verkehrsbelebter Großstadtausfaüstraße - auf dessen besondere Leichtfertigkeit schließen läßt.

(OLG Hamm, 3 Ss 1517/68)

AN ALLE VEREINE UND VERBÄNDE!

Aktuelle Mitteilung i

Wir bitten alle Vereine, möglichst jede Woche eine Ver­einsmitteilung zur Veröffentlichung einzureichen. Berücksichtigen Sie bitte dabei, daß diese Mitteilung nach Möglichkeit im Höchstfall das Format einer beschriebenen Postkarte umfassen sollte.

Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen die Redaktion des Deutschen Gemeindeboten.

HAUSMITTEILUNG

Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuesten Leser­kreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Unter­titelausgabe in den Gemeinden Bergweiler, Beuern, Neipel, Lindscheid und Überroth-Niederhofen, sowie in der Gemeinde Ballweiler und Schenklengsfeld und in den Gemeinden Arnolds-heim, Niederreifenberg, Schmitten und Seelenberg gegründet würde.

Wir freuen uns, daß unsere neu hinzugekommenen Leser durch die Abonnierung des Deutschen Gemeindeboten zu einer aufschlußreichen Informationsquelle gegriffen haben.

DEUTSCHER GEMEINDEBOTE VERLAG HANS SC HM ID GMB

FÜR SIE NOTIERT Hoher Stromverbrauch

Während sich in anderen Ländern der Stromverbrauch in . .elm Jahren verdoppelt, ist dies in Madrid bereits in fünf bis sechs Jahren der Fall. Damit liegt der Stromverbrauch in Madrid weit Uber dem europäischen Durchschnitt, 1968 erreichte der Stromverbrauch in der spanischen Hauptstadt 2, 7 Milliarden kWh, rund 2800 kWh pro Verbraucherstelle.

Verantwortlich für den Textsatz: Frau Christa Loch