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Schäden entstehen, die durch das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen verursacht werden.-, Die zuständigen Polizeiorgane sollten diesen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mehr Aufmerksamkeit schenken.
3. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in letzter Instanz den Widerspruch des Herrn Dr. Rausch wegen der Geländeabgabe im Umlegungsverfahren auf der Albert- höhe zugunsten der Stadt entschieden. Die langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Kläger haben damit ein Ende gefunden.
4. Der Bürgermeister der Partnerstadt Tonnerre hat als Präsent an Montabaur eine Kiste mit 9 Flaschen französischen Weines gesandt. Die Mitglieder des Stadtrates hatten Gelegenheit, bei einer Kostprobe über das Partnerschaftsverhältnis zu diskutieren.
Es wurde der Vorschlag gemacht, entweder in der Zeit vom 15. - 18. Mai oder vom 14- 17. Juni mit einer Anzahl von Ratsmitgliedern einen Besuch in Tonnerre abzustatten. Näheres Uber das Zustandekommen dieser Fahrt wird zur gegebenen Zeit mit geteilt,
Auszug aus der Niederschrift
über die Sitzung des Stadtrates am 11. März
196 9
I. Öffentliche Sitzung:
Beschlüsse zu Punkt i/l, Vorlagen Nr. 565 und §66 Vorlage 565
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt:
Da) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das RJ.
196 9, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 3.337, 034 DM und im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 833. 500 DM abschließt.
I. b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für-d?s RJ. 1969
(Seite 72, 73 des Haushaltsplanes)
II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt
Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1969, d e r in Einnahmen Und Ausgaben auf 553. 100 DM festgestellt wird.
II. b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 1969 (Seite 107 des Haushaltsplanes). Vorlage 566
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbst Verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz-TeilA‘ , G©meinde- ordnung- in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 196 9:
§ 1
Der Haushaltsplan für das RJ. 1969 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 3.337.034 DM in der Ausgabe auf 3.337.034 DM außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 833; 500 DM in der Ausgabe auf 833. 500 DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1» Grund: steuer_
für,land- und forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer A Hebesatz 200 v. H,
b) für Grundstücke
Grundsteuer B Hebesatz 200 v. H.
2; Gewerbesteuer
1) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) Lohnsummensteuer
c) Gewerbemindeststeuer jährlich
Hebesatz 270 vH. Hebesatz 500 vH. DM 12, --
- 4 -
3^ Hundeiteuer Jähr^^lL
1. Hund 60 DM 2. Hund 90 DM jeder weitere Hund 120 DM.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300. 000 DM festgesetzt,
- In diesem Höchstbetrag sind - , --,DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. -
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 267.000 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden: Straßenbau 135. 000 DM
Bachverrohrung 110.000 DM
Kanalisationsbau 22.000 DM.
Beschlüsse zu Punkt 1/2 Vorlage Nr. 567
Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ 1969 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der S tadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1969, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 237. 000 DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und
Ausgaben mit 63. 308 DM
abschließt.
Vorlage Nr. _568_
Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das RJ 1969
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeinde Ordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1969 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 237. 000 DM
in den Ausgaben auf 237. 000 DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 63.308 DM
in den Ausgaben auf 63.308 DM
festgesetzt.
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3
Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlieh,
Beschluß zu Punkt 1/ 3
Benennung von Straßennamen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenbenennungen mit Hunsrücksträße, Etfelitraße, Rhönstraße, Taunusstraße und am Wassergraben zu.
Beschluß zu Punkt 1/4
Ausbau von Bürgersteigen und Parkstreifen im Stadtgebiet Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt grundsätzlich für alle Neubaugebiete der Stadt die Ausführungsart für die Bürgersteige und Parkstreifen in Verbund Steinpflaster zu wählen.
Zu Punkt 1/5, Verschiedenes
1. Verbindungsweg zwischen der Freiherr v, Stein Straße und der Dillstraße
Ratsmitglied Witte beanstandet, daß der vorgenannte Verbindungsweg zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt wird. Auf diesem Weg besteht Einbahnverkehr und zwar aus der Richtung Freiherr v. Stein Straß© nach der Dilistraße. Da der Weg nur geschottert ist, schlägt Ratsmit-

