Ausgabe 
3.4.1969
 
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Schäden entstehen, die durch das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen ver­ursacht werden.-, Die zuständigen Polizeiorgane sollten diesen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mehr Aufmerksamkeit schenken.

3. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in letzter Instanz den Widerspruch des Herrn Dr. Rausch wegen der Ge­ländeabgabe im Umlegungsverfahren auf der Albert- höhe zugunsten der Stadt entschieden. Die langwie­rigen Auseinandersetzungen mit dem Kläger haben damit ein Ende gefunden.

4. Der Bürgermeister der Partnerstadt Tonnerre hat als Präsent an Montabaur eine Kiste mit 9 Flaschen fran­zösischen Weines gesandt. Die Mitglieder des Stadt­rates hatten Gelegenheit, bei einer Kostprobe über das Partnerschaftsverhältnis zu diskutieren.

Es wurde der Vorschlag gemacht, entweder in der Zeit vom 15. - 18. Mai oder vom 14- 17. Juni mit einer Anzahl von Ratsmitgliedern einen Besuch in Tonnerre abzustatten. Näheres Uber das Zustandekommen dieser Fahrt wird zur gegebenen Zeit mit geteilt,

Auszug aus der Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates am 11. März

196 9

I. Öffentliche Sitzung:

Beschlüsse zu Punkt i/l, Vorlagen Nr. 565 und §66 Vorlage 565

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt:

Da) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das RJ.

196 9, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 3.337, 034 DM und im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Aus­gaben mit 833. 500 DM abschließt.

I. b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für-d?s RJ. 1969

(Seite 72, 73 des Haushaltsplanes)

II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt

Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1969, d e r in Ein­nahmen Und Ausgaben auf 553. 100 DM festgestellt wird.

II. b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirt­schaftsjahr 1969 (Seite 107 des Haushaltsplanes). Vorlage 566

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbst Verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz-TeilA , G©meinde- ordnung- in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 196 9:

§ 1

Der Haushaltsplan für das RJ. 1969 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 3.337.034 DM in der Ausgabe auf 3.337.034 DM außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 833; 500 DM in der Ausgabe auf 833. 500 DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1» Grund: steuer_

für,land- und forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer A Hebesatz 200 v. H,

b) für Grundstücke

Grundsteuer B Hebesatz 200 v. H.

2; Gewerbesteuer

1) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Lohnsummensteuer

c) Gewerbemindeststeuer jährlich

Hebesatz 270 vH. Hebesatz 500 vH. DM 12, --

- 4 -

3^ Hundeiteuer Jähr^^lL

1. Hund 60 DM 2. Hund 90 DM jeder weitere Hund 120 DM.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadt­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300. 000 DM festgesetzt,

- In diesem Höchstbetrag sind - , --,DM Kassenkredite ent­halten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. -

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 267.000 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden: Straßenbau 135. 000 DM

Bachverrohrung 110.000 DM

Kanalisationsbau 22.000 DM.

Beschlüsse zu Punkt 1/2 Vorlage Nr. 567

Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ 1969 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der S tadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospital­fonds Montabaur für das RJ. 1969, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 237. 000 DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und

Ausgaben mit 63. 308 DM

abschließt.

Vorlage Nr. _568_

Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das RJ 1969

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeinde Ordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1969 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 237. 000 DM

in den Ausgaben auf 237. 000 DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 63.308 DM

in den Ausgaben auf 63.308 DM

festgesetzt.

§ 2

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 3

Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordent­lichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlieh,

Beschluß zu Punkt 1/ 3

Benennung von Straßennamen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenbenennungen mit Hunsrücksträße, Etfelitraße, Rhönstraße, Taunusstraße und am Wassergraben zu.

Beschluß zu Punkt 1/4

Ausbau von Bürgersteigen und Parkstreifen im Stadtgebiet Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt grundsätzlich für alle Neubaugebiete der Stadt die Ausführungsart für die Bürgersteige und Park­streifen in Verbund Steinpflaster zu wählen.

Zu Punkt 1/5, Verschiedenes

1. Verbindungsweg zwischen der Freiherr v, Stein Straße und der Dillstraße

Ratsmitglied Witte beanstandet, daß der vorgenannte Verbindungsweg zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt wird. Auf diesem Weg besteht Einbahnverkehr und zwar aus der Richtung Freiherr v. Stein Straß© nach der Dili­straße. Da der Weg nur geschottert ist, schlägt Ratsmit-