Ausgabe 
3.4.1969
 
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Schließung des Hallenbades

an den Osterfeiertagen

Es wird hiermit auf die Bestimmung der Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Montabaur vom 1.8.1967 hingewiesen, wonach das Hallenbad an allen gesetzlichen Feiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen, geschlossen ist.

Für die bevorstehenden Osterfeiertage gilt demgemäß folgende Regelung:

1. ') Karfreitag (4.4.69) ist das Bad ganztägig geschlossen;

2. -) Karsamstag (5.4.69) ist das Bad zu den üblichen

Zeiten geöffnet;

3. ) Ostersonntag (6.4.69) ist das Bad geschlossen;

4:) Ostermontag (7.4:6 9) ist das Bad ebenfalls geschlossen. 543 Montabaur, 28.3.1969 Stadtverw. Montabaur

gez. Mangels

_ Bürgermeister _

25rjähriges Dienstjubiläum

" Herr Sfacitoberinspektor Georg Fetz feierte am 1.4.1969, sein 25-jähriges Dienstjubiläum.

Rat und Verwaltung der Stadt Montabaur

danken ihm für die geleisteten treuen Dienste und gratulieren herzlich. "

Satzung

vom 26. März 196 9

zur Satzung Uber die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30. Nov. 1961 (1. Änderung)

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz), in der Fassung des Landesgesetzes vom 25. 9.1964 (GVBl. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 20.2 . 1 96 9

folgende Satzung erlassen:

§ 1

Der § 6 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbau­beiträge) in der Stadt Montabaur vom 3.11.1961 wird wie folgt geändert:

Dient der Ausbau über das der Regelung des Absatzes 1 zu­rundeliegende Maß hinaus einem Öffentlichen Verkehrsbe­dürfnis, so kann die Gemeindevertretung abweichend vom Absatz 1 den von der Stadt zu tragenden Teil des beitrags­fähigen Aufwandes durch Beschluß um weitere 1 bis 40 v. H. heraufsetzen.

§ 2

Die übrigen Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 werden nicht geändert.

§ 3

Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Montabaur, den 26. März 1969 gez. MANGELS Bürgermeister

Auszug aus der Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates am

20. Februar 1969

Tagesordnung:

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsan lagen der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 Vorl. Nr. 555

2. Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung des städtischen Müllabfuhrplatzes Vorl. Nr. 556

3. Einbau von zusätzlicher Heizfläche im Hallenbad

Vorl. Nr. 557

4. Korporative Mitgliederschaft der Stadt in der DLRG- Ortsgruppe und Festsetzung des freiw. Jahresbeitrages

Vorl. Nr. 558

5. Aufnahme der Klassen 5-9 der Gemeinden Bladern­

heim, Reckenthal, Wirzenborn in die Hauptschule Montabaur Vorl. Nr. 559

6. Festsetzung der Höhe des Gastschulbeitrages

Vorl. Nr. 560

7. Verschiedenes, Bekanntgabe von Eingängen und An­fragen der Ratsmitglieder

Vorlage 555

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Satzung vom 26. 3. 69 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 (1. Änderung) in der Form des Entwurfes, wie er in der Sitzung am 20.2.1969 Vorgelegen hat.

Gemäß § 37 (3) GO enthielt sich der Vorsitzende der Stimme bei der Beschlußfassung dieses Punktes.

Vorlage 556

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung des städtischen Müllplatzes vom 12.3.69 in der Form, wie sie in der Sitzung am 20.2.1969 Vorge­legen hat.

Der Vorsitzende stimmt gemäß § 37 (3) GO bei der Beschluß­fassung dieses Punktes nicht mit.

Vorlage 557

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt im Vorgriff auf den noch nicht verab­schiedeten Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1969 den Einbau von zusätzlicher Heizfläche im Hallenbad gemäß dem Kostenvoranschlag der Firma Sanicentral vom 26.11.1968 zum Preis von 5. 07 7,43 DM.

Vorlage 558

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Montabaur zur DLRG-Ortsgruppe als koporatives Mitglied. Als freiwilligen Beitrag zahlt sie bis auf weiteres jährlich 250, -- DM.

Vorlage 559

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Überführung der Klassenstufen 5-9 der Gemeinden Bladernheim, Reckenthai und Wirzenborn in die Hauptschule Montabaur im Rahmen eines Gastschulverhälmisses erteilt der Stadtrat seine Zustimmung.

Vorlage 560_

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Für das Rechnungsjahr 1969 werden die Gastschulbeiträge nach den Vorschriften des § 51 des Landesgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen (GHS SchG vom 9. Mai 1968, GVBl. vom 14. Mai 1968) festgesetzt.

Für das Rechnungsjahr 1969 ist bei der Beitragsbemessung der Schuldendienst nicht hinzugerechnet.

Vom Rechnungsjahre 1970 an wird der jährlich anfallende Schuldendienst für die Joseph-Kehrein-Schule als umlage­fähiger Beitrag zu den Sachkosten hinzugerechnet.

Die Gastschulbeiträge werden für die Klassenstufen des 5. bis 9. Schuljahres der Gemeinden Bladernheim, Reckenthal, Wirzenborn, Eschelbach und Holler nach Einrichtung einer Hauptschule in Montabaur jährlich ineu aufgrund der Rechnungsergebnisse nach dem Stichtag vom 1. Oktober des vorangegangenen Rechnungsjahres ermittelt.

Verschiedenes^

1. Unter diesem letzten Tagesordnungspunkt der öffent­lichen Sitzung gab Herr Bürgermeister Mangels be­kannt, daß die städtischen Arbeiter bei der Räumung der erheblichen Schneemassen innerhalb des Stadt­gebietes in pausenlosem Einsatz einen besonderen Arbeitseifer an den Tag gelegt haben.

2. Während der Frostperiode muß immer wieder festge­stellt werden, daß auf den Bürgersteigflächen erhebliche

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