BUNTES WELTMOSAIK
Scheidung bleibt nicht erspart
Der Widerspruch einer rheinischen Ehefrau gegen die Scheidungsklage des Mannes blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof kam nämlich auf Grund der Zeugeneinvernahme zu dem Ergebnis (IV ZR 687/68) daß die Frau mit ihrem unverträglichen Wesen in erster Linie die Zerrüttung der Ehe herbeigeführt habe. Es sei ihr deshalb nicht gelungen, den Beweis dafür zu führen, daß den Mann die überwiegende Schuld ander Trennung, die seit über drei Jahren erfolgte, treffe.
Eltern dürfen nicht Nein sagen
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung seiner Eltern — oder seines Vormundes — darf ein minderjähriges Mädchen heiraten. Wenn sie ohne triftige Gründe gegen die Heirat sind, kann das Vormundschaftsgericht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ersetzen. Dies gilt sowohl in der deutschen als auch in der österreichischen Rechtssprechung. In Wien wollte ein junges Mädchen gegen den Willen der Eltern einen Afrikaner heiraten. Die obersten österreichischen Richter lehnten das ab (6 Ob 145/68) und bescheinigten den Eltern, sie hätten nicht aus Willkür, sondern aus gewichtigen Gründen ihr „Nein" gesagt. Der Verlobte ihrer Tochter könne nämlich keine finanzielle Sicherheit dafür bieten, daß die Familie einmal versorgt sei, und außerdem sei in solchen „Mischehen" stets mit erhöhten Konfliktmöglichkeiten zu rechnen.
Noch sparsamer
In Roshire lebt eine ältere Frau, die jeden Schotten vor Neid erblassen läßt. Sie verbrauchte nämlich in einem Jahr nur eine Kilowattstunde Strom. Sie selbst klärte das Rätsel auf: „Das elektrische Licht knipse ich nur an, um meine Petroleumlampe anzuzünden."
Kleines Versehen
Den Absagetext für den Wetterbericht hatte ein Sprecher des Fernsehens in New York mit der Ankündigung für das folgende Fernsehspiel verwechselt: „Etwaige Ähnlichkeit mit tatsächli- chen Geschehnissen ist rein zufällig!"
Zu hohe Kosten
Daß die Japaner ein praktisches Volk sind, konnte eine Zeitung in Tokio bescheinigen: „Die Untersuchung Über zu hohe Lebenshaltungskosten wurde abgeblasen. Grund: Sie kommt zu teuer!"
Reingelegt...
Nicht im Wagen liegen lassen
Ein Frankfurter Urlauber war in einem Hotel in Barcelona abgestiegen und hatte eine Reisetasche sowie eine Aktentasche im Wagen liegen lassen. Darin befanden sich neben Kleidungsstücken auch ein Fotoapparat nebst Zubehör und Scheckhefte. Beide Taschen überdeckte er mit Bademänteln. Als er am nächsten Morgen nach seinem Auto sah, mußte er feststellen, daß unbekannt gebliebene Diebe das Ausstellfenster auf gebrochen und die beiden Taschen nebst Inhalt entwendet hatten. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (11U47/ 67) muß der Reisegepäckversicherer den Schaden nicht erstatten, weil der Urlauber die ihm obliegende Pflicht, das Reisegepäck mit normaler Umsicht und Sorgfalt zu behandeln, grob fahrlässig verletzt habe. Das Liegenlassen von Gepäck in einem Wagen auf nicht ausreichend bewachtem öffentlichen Parkplatz müsse als leichtsinnig angesehen werden.
FÜR DIE HAUSFRAU
Glasierte Rosinen—Brötchen
2/3 Tassen Milch,ein Eßlöffel Butter, ein Eßlöffel Korn—Sirup,, 30 g bittere Schokolade, zwei Tassen Zucker, ein Teelöffel Vanille, eine Tasse californische kernlose Rosinen, 1/4 Tasse gehackte Walnüsse und 2/3 Tasse feiner Eibisch.
Milch, Butter, Korn-Sirup und zerbröckelte Schokolade vermischen. Auf schwache Hitze geben, bis die Schokolade zer — flössen ist. dann Zucker beigeben. Die Pfanne zudecken und die Mischung zum Kochen bringen. Aufdecken und ohne Umrühren bis zu leicht balligem Zustand kochen. Dann vom Herd nehmen und 20 Minuten auskühlen lassen. Umrühren bis die Glasur leicht cremig wird. Schließlich Eibisch hinzugeben und auf vorbereitete Brötchenstreichen. (Wenn die Glasur zu schnell fest wird, einen Eßlöffel heiße Milch oder Wasser einrühren. Dann läßt sie sich leichter aufstreichen.)
Der Bankbote Herbert Fleet war in Glasgow auf offener Straße beraubt worden. Die Banditen nahmen ihm seine prall gefüllte Aktentasche ab und entkamen. Allerdings werden sie wenig Freude an ihrem Raub gehabt haben: Der Bankbote hatte nämlich gerade Urlaub und kam mit Möhren und einem Huhn in der Aktentasche vom Markt.
Zur Betreuung unserer Anzeigenkunden und Zustetlagenturen in Ihrer Gemeinde/Stadt suchen wir eine(n)
GESCHÄFTSSTELLENLEITER(IN)
(mit Telefonanschluß), der(die) unsere
Geschäftsstelle
übernimmt.
Seriöser Nebenverdienst wird zugesichert.
Offerten an
VERLAG HANS SCHMID GMBH
6689 MERCHWEILER/SAAR, Postfach 1120
Verbringen Sie Ihren Urlaub auf der Schwäbischen Albl
GASTHOF-PENSION »KRONE«
7311 Ochsenwang/Schw.Alb Fernsprecher 07023/867
mod.Einzel/Doppelzimmer, Teilw.mit WC/Dusche/Balkon 40 Betten—Liegewiese— Höhenlage bis 830 m ü.M. Vollpension ab 15,— DM incl.alles—Ideal auch f. Kinder Bahnstation Kirchheim/Teck, Abholung möglich
KRONE
7911 OchKDwug Scbw. Alb T«L 07019/867
- 6 -

