Ausgabe 
3.4.1969
 
Einzelbild herunterladen

BUNTES WELTMOSAIK

Scheidung bleibt nicht erspart

Der Widerspruch einer rheinischen Ehefrau gegen die Schei­dungsklage des Mannes blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichts­hof kam nämlich auf Grund der Zeugeneinvernahme zu dem Ergebnis (IV ZR 687/68) daß die Frau mit ihrem unverträg­lichen Wesen in erster Linie die Zerrüttung der Ehe herbeige­führt habe. Es sei ihr deshalb nicht gelungen, den Beweis dafür zu führen, daß den Mann die überwiegende Schuld ander Tren­nung, die seit über drei Jahren erfolgte, treffe.

Eltern dürfen nicht Nein sagen

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung seiner Eltern oder sei­nes Vormundes darf ein minderjähriges Mädchen heiraten. Wenn sie ohne triftige Gründe gegen die Heirat sind, kann das Vormundschaftsgericht die Zustimmung der Erziehungsberech­tigten ersetzen. Dies gilt sowohl in der deutschen als auch in der österreichischen Rechtssprechung. In Wien wollte ein jun­ges Mädchen gegen den Willen der Eltern einen Afrikaner hei­raten. Die obersten österreichischen Richter lehnten das ab (6 Ob 145/68) und bescheinigten den Eltern, sie hätten nicht aus Willkür, sondern aus gewichtigen Gründen ihrNein" ge­sagt. Der Verlobte ihrer Tochter könne nämlich keine finan­zielle Sicherheit dafür bieten, daß die Familie einmal versorgt sei, und außerdem sei in solchenMischehen" stets mit erhöh­ten Konfliktmöglichkeiten zu rechnen.

Noch sparsamer

In Roshire lebt eine ältere Frau, die jeden Schotten vor Neid erblassen läßt. Sie verbrauchte nämlich in einem Jahr nur eine Kilowattstunde Strom. Sie selbst klärte das Rätsel auf:Das elektrische Licht knipse ich nur an, um meine Petroleumlampe anzuzünden."

Kleines Versehen

Den Absagetext für den Wetterbericht hatte ein Sprecher des Fernsehens in New York mit der Ankündigung für das folgende Fernsehspiel verwechselt:Etwaige Ähnlichkeit mit tatsächli- chen Geschehnissen ist rein zufällig!"

Zu hohe Kosten

Daß die Japaner ein praktisches Volk sind, konnte eine Zeitung in Tokio bescheinigen:Die Untersuchung Über zu hohe Le­benshaltungskosten wurde abgeblasen. Grund: Sie kommt zu teuer!"

Reingelegt...

Nicht im Wagen liegen lassen

Ein Frankfurter Urlauber war in einem Hotel in Barcelona ab­gestiegen und hatte eine Reisetasche sowie eine Aktentasche im Wagen liegen lassen. Darin befanden sich neben Kleidungs­stücken auch ein Fotoapparat nebst Zubehör und Scheckhefte. Beide Taschen überdeckte er mit Bademänteln. Als er am nächsten Morgen nach seinem Auto sah, mußte er feststellen, daß unbekannt gebliebene Diebe das Ausstellfenster auf gebro­chen und die beiden Taschen nebst Inhalt entwendet hatten. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (11U47/ 67) muß der Reisegepäckversicherer den Schaden nicht er­statten, weil der Urlauber die ihm obliegende Pflicht, das Reise­gepäck mit normaler Umsicht und Sorgfalt zu behandeln, grob fahrlässig verletzt habe. Das Liegenlassen von Gepäck in einem Wagen auf nicht ausreichend bewachtem öffentlichen Parkplatz müsse als leichtsinnig angesehen werden.

FÜR DIE HAUSFRAU

Glasierte RosinenBrötchen

2/3 Tassen Milch,ein Eßlöffel Butter, ein Eßlöffel KornSirup,, 30 g bittere Schokolade, zwei Tassen Zucker, ein Teelöffel Va­nille, eine Tasse californische kernlose Rosinen, 1/4 Tasse ge­hackte Walnüsse und 2/3 Tasse feiner Eibisch.

Milch, Butter, Korn-Sirup und zerbröckelte Schokolade ver­mischen. Auf schwache Hitze geben, bis die Schokolade zer flössen ist. dann Zucker beigeben. Die Pfanne zudecken und die Mischung zum Kochen bringen. Aufdecken und ohne Um­rühren bis zu leicht balligem Zustand kochen. Dann vom Herd nehmen und 20 Minuten auskühlen lassen. Umrühren bis die Glasur leicht cremig wird. Schließlich Eibisch hinzugeben und auf vorbereitete Brötchenstreichen. (Wenn die Glasur zu schnell fest wird, einen Eßlöffel heiße Milch oder Wasser einrühren. Dann läßt sie sich leichter aufstreichen.)

Der Bankbote Herbert Fleet war in Glasgow auf offener Straße beraubt worden. Die Banditen nahmen ihm seine prall gefüllte Aktentasche ab und entkamen. Allerdings werden sie wenig Freude an ihrem Raub gehabt haben: Der Bankbote hatte nämlich gerade Urlaub und kam mit Möhren und einem Huhn in der Aktentasche vom Markt.

Zur Betreuung unserer Anzeigenkunden und Zustetlagenturen in Ihrer Gemeinde/Stadt suchen wir eine(n)

GESCHÄFTSSTELLENLEITER(IN)

(mit Telefonanschluß), der(die) unsere

Geschäftsstelle

übernimmt.

Seriöser Nebenverdienst wird zugesichert.

Offerten an

VERLAG HANS SCHMID GMBH

6689 MERCHWEILER/SAAR, Postfach 1120

Verbringen Sie Ihren Urlaub auf der Schwäbischen Albl

GASTHOF-PENSION »KRONE«

7311 Ochsenwang/Schw.Alb Fernsprecher 07023/867

mod.Einzel/Doppelzimmer, Teilw.mit WC/Dusche/Balkon 40 BettenLiegewiese Höhenlage bis 830 m ü.M. Vollpension ab 15, DM incl.allesIdeal auch f. Kinder Bahnstation Kirchheim/Teck, Abholung möglich

KRONE

7911 OchKDwug Scbw. Alb T«L 07019/867

- 6 -