Ausgabe 
21.3.1969
 
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gebieten, auch wenn hier die Anlieger den wesentlichen Teil der Kosten aufbringen müssen; nach der Satzung hat die Stadt mindestens 10 % zu tragen, in der Praxis und in der Wirk- lichkeit werden es tatsächlich aber wesentlich mehr.

Und schließlich darf ich noch nennen den Ausbau von Stras­sen im Altstadtgebiet. Hier haben wir ja die Absicht, die be­stehende Satzung zu ändern und den Anteil der Stadt an den Kosten des Ausbaues zu vergrößern.

Nach meiner Meinung, nach der Meinung der Stadtverwal­tung und des Rates, aber auch wegen der Haltung der Grund­stückseigentümer, das müssen wir hier, wie das eben schon geschehen ist, klar und eindeutig feststellen, wird sich das ursprüngliche Vorhaben nicht verwirklichen lassen.

Nun, das ist nicht allein in Montabaur so. Wir haben uns je­denfalls sagen lassen, daß man auch anderenorts, wo ähnliche Sanierungsvorhaben beschlossen wurden, zunächst seitens der beteiligten Grundstückseigentümer ablehnte, schließlich aber doch den Wert und den Vorteil für die beteiligten Eigentü­mer, wohl bemerkt für die beteiligten Eigentümer, nicht et­wa für die Mitglieder des Stadtrates oder die Verwaltung er­kannt, hat und die zunächst ablehnende Haltung änderte.

Unser neuer Plan ist viel kleiner. Er beschränkt sich, das ist schon betont worden, auf das Notwendigste und das Wichtig­ste, die Verkehrserschließung.

Außer städtischen Grundstücken sind noch verhältnismäßig wenige Grundstücke von Bürgern betroffen. Soweit sie be­troffen werden, hoffen wir, daß wir uns auf einer für beide Teile, für die Grundstückseigentümer und auch für die Stadt, vertretbaren Basis einigen können. Für die Entschädigungs- : frage, das möchte ich hier eindeutig hervorheben, ist der

unparteiische Gutachterausschuß bzw. die Schätzungskom- : mission heranzuziehen. Es werden also weder Stadtverwal­

tung noch Stadtrat einseitig bestimmen, was an Entschädi­gung zu zahlen ist. Stadtrat und Verwaltung werden hier Ver­handlungspartner sein, genauso wie die betroffenen Grund­stückseigentümer. Wenn wir an dem Sanierungsplan für ein wesentlich verkleinertes Gebiet festhalten, dann geschieht das, weil wir das für die künftige Entwicklung - und zwar in j wirtschaftlicher und verkehrsmäßiger Hinsicht -, der gesam- I ten Stadt für erforderlich halten. Wir werden also, das ist ; ja eine gemeinsame Arbeit -gewesen, dem vorgetragenen Beschlußvortrag zustimmen.

3 S p_rec h e r_ de r F DP-Frakt io n , W_^ jCU_N K L E R

Das Gebiet - "Städtebauerneuerung oder Altstadtsanierung- das wir hier im Stadtrat seit dem Jahre 1965 beackert haben, war für uns alle absolutes Neuland.

Aus unserer Sicht waren wir zunächst beeindruckt von den Vorträgen, die hier vor dem Stadtrat von Experten der Lan­desregierung gehalten wurden über das Ausmaß an finanziel­ler Hilfen, die wir von der Bundesregierung und V'om Lande Rheinland-Pfalz bei der Durchführung der Altstadterneuerung, in Aussicht gestellt bekamen.

Die dargelegten Gründe der Bundesregierung, zunächst einmal über die Förderung von Studien- und Modellvorhaben, Er­kenntnisse zur praktischen Durchführung von Altstadt-Er­neuerungen zu gewinnen, waren durchaus einleuchtend und sind auch heute noch so aktuell, wie damals zu Beginn un­serer Beratungen. Die Anerkennung und 50-prozentige Be­zuschussung der Planung unseres Modellvorhabens gab uns , Mut zu einer weiteren Förderung unserer Pläne und die Aus- H sicht auf die notwendigen und -erwarteten Zuschüsse und Fi- j nanzhilfen durch unsere großen Brüder Bund und Land.

Ausgehend von der Tatsache, daß die Ziele, die mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus gestellt waren, heute weitgehend als erreicht angesehen werden können, bestehen

reale Gründe seitens der Bundesregierung, die Förderung der städtebaulichen Erneuerung jetzt mit Nachdruck zu betreiben.

Die Rückflüsse der Darlehensmittel aus dem sozialen Woh­nungsbau - mir ist die genannte Zahl von 24 Milliarden DM im Gedächtnis geblieben - sollten vorrangig als Finan­zierungshilfen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung eingesetzt werden.

Zwei Hauptaufgaben sollten in der nahen Zukunft erfüllt werden:

1. die weitere Sicherstellung der Vollbeschäftigung für die deutsche Bauwirtschaft

2. die Schaffung zeitgemäßer Wohn- und Arbeitsver­hältnisse in überalterten Baugebieten, sowie die Schaffung vernünftiger und funktionsfähiger Ver­kehrswege im Interesse der modernen Weiterent­wicklung von Handwerk, Gewerbe und Handel.

Wie bekannt ist, sind inzwischen Bestandsaufnahmen des Bundes-Wohnungsbau-Ministeriums durchgeführt worden, die statistische Unterlagen über das Alter, den baulichen Zu­stand, die hygenischen und sanitären Verhältnisse der im Augenblick vorhandenen Gebäude-Substanz erbracht haben.

Wir müssen heute zurückblickend feststellen, daß die etwas zu optimistischen Darstellungen des Herrn Reg. -Dir. Dr.Stich von der Staatskanzlei und des Herrn Oberbaurat Sigmund von der Landes .Regierung, die wir zu Beginn unserer Bera­tungen hier gehört haben, uns mittlerweile ernüchtert haben; nachdem wir die Gespräche mit dem Herrn Wohnungsbau­minister Dr. Lauritzen und dem Herrn Tinanzminister von Rheinland-Pfalz Dr. Eicher geführt haben, also mit den Stel­len, wo tatsächlich die erwarteten Finanzierungshilfen locker gemacht werden.

Wir waren 'uns bei allen unseren Überlegungen von vorn­herein im klaren, daß alle geplanten Maßnahmen, so wie sie im Konzept des Planes diskutiert wurden, so wie die bau­liche Erneuerung gewollt und gewünscht wurde, vorrangig eine Frage der Finanzierungsmöglichkeit ist. Mit den Mög­lichkeiten der Finanzierung steht und fällt die Inangriff­nahme der Erneuerungsmaßnahmen.

Wir haben seit Beginn der Beratungen immer wieder darauf bestanden, nachdem die mit der Altstadterneuerung ver­bundenen Fragen so viel Neues auf dem Gebiet des Eigen­tums- und Bodenrechts brachten, und mit sSicherheit von keinem der an den Beratungen Beteiligten voll überschaubar­waren, daß wir vor einer endgültigen Beschlußfassung den Ablauf der Neugestaltung in Form eines Sandkastenspiels, d.h. an einem Modellfall alles das durchspielen, was auf die Betroffenen im Einzelfall zukommt.

Das kürzlich hier gehörte Referat des Herrn Dr. Lenz von der DeutschrBau-Grundstücks-AG Bonn hat dem Rat und der Verwaltung in einem zweistündigen Vortrag aus der Pra­xis heraus Erkenntnisse vermittelt, die wir vorher, seitdem wir mühsam begannen, das Dickicht zu durchforsten, zu ei­nem wesentlichen Teil erarbeiten mußten.

Wir können heute feststellen, daß Mängel und Fehler in Be­zug auf die Planung weniger bei uns selbst zu suchen sind, als bei den zuständigen Stellen des Bundes und des Landes, die sich etwas sorgältiger um ein funktionsfähiges und prak­tikables Konzept hätten bemühen sollen und müssen.

So mußten wir zu unserem Erstaunen bei unserer Vorsprache bei dem Herrn Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz hören, daß allein im Lande Rheinland-Pfalz bereits ca. 30