und daß im Etat des Landes für die Durchführung ausführungsreifer Vorhaben nicht ein Pfennig zur Verfügung stand.
Eine .klare Antwort, ob in den kommenden Jahren eine finanzielle Hilfe vom Lande Rheinland-Pfalz erwartet werden kann, konnte uns nicht gegeben werden.
Es war uns von Anfang an bewußt, daß die Altstadt-Erneuerung keine Aufgabe ist, idie in einem oder zwei Jahren durchgeführt werden kann, sondern es sind Finanzierungshilfen und Finanzierungszusagen auf einen längeren Zeitraum von schätzungsweise 10 - 15 Jahren verbindlich notwendig.
Bei allen Planungsberatungen waren wir uns als Minimalforderung im klaren, daß die Schaffung optimaler Verkehrsverhältnisse (Straßen und Parkräume) in dem Erneuerungsgebiet unabdingbar sind. Die Verkehrserschließung ist das Skelett, um das sich die spätere bauliche Gestaltung und Entwicklung in diesem Raum sinnvoll vollziehen muß.
Selbst mit Rücksicht darauf, daß die Verkehrserschließung allein eine innerstädtische Maßnahme darstellt und keinen Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen erheben kann, läßt keinen Verzicht auf die Durchführung der Verkehrserschliessungsmaßnahmen zu.
Wie wir aus dem Referat des Herrn Dr. Lenz wissen, ist sehr wohl möglich, daß Einzelvorhaben privater Bauherren im Rahmen des anerkannten Studien - und Modellvorhabens weiterhin Zuschuß- und förderungsfähig bleiben.
Bei der Lösung, die der gemeinsam von allen Fraktionen und der Verwaltung erarbeiteten Beschlußvorhaben heute vorsieht, halten wir uns die Tür offen, für jedes kleinere Vorhaben als Teilstück der Planung, die Ansprüche auf Zuschüsse und Förderungsmittel zu behalten.
Ich stelle mir vor, daß im Laufe der Zeit ein Grundstückseigentümer im Erneuerungsgebiet den Willen und die Eigeninitiative aufbringt, seine Situation in der Bau-Substanz zu verbessern, so sollen diese Vorhaben im Rahmen der Gesamtkonzeption unterstützt und gefördert werden.
Durch den Anfang, der in der heute 'zu beschließenden Aufstellung eines Bebauungsplanes im Kernbereich des Konrad- Adenauer-Platzes gemacht werden soll, glauben wir, daß von der Sache her, der Anstoß gegeben wird, Bewegung in die Entwicklung zu bringen.
Zu einem Zeitpunkt, in dem über die Städte-Erneuerung bisher nur ein Gesetzentwurf vorliegt, und selbst dieser Entwurf ist lückenhaft A insbesondere in den Kardinal fragen des konkreten finanziellen Engagements des Bundes und der Länder und der beabsichtigten Reformierung des Bodenrechts, bleiben natürlich viele Fragen über den Fortgang der Städtebaulichen Erneuerung offen.
Die Verwaltung und der Rat haben verantwortungsbewußt gehandelt, wenn bisher planerisch soweit vorgearbeitet worden ist, daß sofort nach Verabschiedung des Städtebauförderungsgesetzes die vom Gesetz vorgesehenen Hilfen im Interesse der Bürger in Anspmch genommen werden können.
Mit Sicherheit kann vorausgesagt werden, daß die Entwicklung nicht stehenbleibt. Sie wird weitergehen und den Interessenten an einer Verbesserung und Umorientierung in ihrer Altsubstanz bleiben die erwarteten Hilfen aus dem anerkannten Studien- und Modell Vorhaben gewahrt.
In anderen Städten mit vergleichsweise noch schwierigeren Verkehrsverhältnissen, sind in der jüngsten Vergangenheit ohne Erwartung auf Finanzhilfen einfach dem Zwange auf Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse folgend, die bau
lichen Erneuerungsmaßnahmen gemeinsam von Gemeinden, Grundstückseigentümern, Gewerbebetrieben, Berufsverbänden, Industrie- und Handelskammern usw. durchgeführt, worden, zu denen wir im Rat und in der Verwaltung den Anstoß geben wollten.
Die Zunahme des Kraftverkehrs und die Wandlungen in den Ansprüchen des kaufenden Publikums werden diese Entwicklung in der Zukunft erzwingen.
Wie wir aus dem Referat des Herrn Dr. Lenz erfahren haben, ist auch die Schwierigkeit ausgeräumt, die wir lange befürchtet hatten, unbedingt das gesamte Erneuerungsgebiet planen und umlegen zu müssen.
Es ist sehr wohl möglich, im Rahmen der Eigeninitiative den privaten Grundstücksverkehr oder Grundstückstausch durchzuführen. Jede Furcht vor Schädigung oder Übervorteilung durch Behörden oder die Verwaltung ist damit unbegründet.
Unser Bestreben ist es, das Altstadt-Erneuerungsvorhaben nicht vollkommen fahren zu lassen, sondern, wenn auch im kleinstmöglichen Rahmen weiterzuführen, damit nach Verabschiedung eines klar formulierten Städtebau-Förderungsgesetzes alle mit der Anerkennung des Studien- und Modellvorhabens verbundenen Vergünstigungen ausgeschöpft werden können.
Wir haben Beispiele für diesen Standpunkt.
Hierzu darf ich nur das Stichwort "Kläranlage" sagen.
Als wir unsere Kläranlage bauen mußten, damals sicherlich nicht aus frohem Herzen und nicht mit Begeisterung zu dem uns auferlegten Zeitpunkt für den Baubeginn, wegen der damit auf alle Bürger entfallenden harten finanziellen Belastungen.
Rückschauend können wir heute feststellen, daß wir beim Bau der Kläranlage in Bezug auf die öffentlichen Zuschüsse noch sehr gut zu Rande gekommen sind.
Andere Gemeinden, die ihre Kläranlage später gebaut har- ben oder bauen mußten, konnten sich nicht mehr öffentlicher Zuschüsse in der Höhe erfreuen, wie wir diese bekommen haben.
Der heute zu verabschiedende Beschluß ist in sehr ernsthafter, ausführlicher und gewissenhaft geführter Diskussion gemeinsam erarbeitet worden.
Gleichzeitig wird dabei unsere Forderung nach einem zunächst so klein wie möglich begrenzten Teilabschnitt Rechnung getragen. Die praktischen Erfahrungen mit diesem kleinen Teilbereich werden uns wertvolle neue Erkenntnisse in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen für die Beteiligten bringen. Diese Erfahrungen gilt es, für alle künftigen Maßnahmen zu nutzen.
Wir werden dem Beschluß in der vorliegenden Form zustimmen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Einstimmiger Beschluß
des Stadtrates vom 2 3.12.1968.
"Der Stadtrat erkennt nach eingehenden Beratungen und anschließenden Verhandlungen mit den zuständigen Bundesund Landesbehörden, daß der vorliegende Plan zur städtebaulichen Erneuerung eines Teiles der Altstadt hinsichtlich seiner zeitlichen Abwicklung und insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Folgelasten bei seiner Ausführung die Finanz- und Verwaltungskraft der Stadt Montabaur übersteigen würde.
Unter Berücksichtigung der übrigen dringlichen kommunalen Aufgaben soll deshalb von der Planung zunächst nur der Teil verwirklicht werden, der sich die städtebauliche Neuordnung im Kernbereich des Konrad-Adenauer-Platzes und dessen nähere Umgebung erstreckt.
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