Ausgabe 
29.11.1968
 
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Landesbühne Rheinland-Pfalz

Die Landesbühne Rheinland-Pfalz bringt am Donnerstag, dem 5. Dezember 1968, in Montabaur, Festsaal der Jos. Kehrein-Schule , die

"BALLADA VOM EULENSPIEGEL, VOM FEDERLE UND VON DER DICKEN POMPANNE

Johannes Braufzsch vermerkt im Berliner Tageblatt "Der Mor­gen": "Die Suche nach Menschlichkeit, nach menschenwür­digen Lebensbedingungen, die Frage nach dem Sinn der menschlichen Existenz und der Aufgabe des Individuums in unserem Jahrhundert kennzeichnet das gesamte Lebenswerk Günther Weisenborns".

1902 in Velpert (Rheinland) geboren, entwickelt er sich neben Brecht und Zuckmayer zum Repräsentanten der ersten deut­schen Nachkriegsdramatik: "U-Boot S 4 U , "Die Illegalen", "Die Neuberin",Zwei Engel steigen aus", "Die Ballade vom Eulenspiegel" . Seine Stücke "Arbeiter von Jersey" (1930) und "Warum lacht Frau Balsam" (1933) werden durch die SA verboten; 1942 Verhaftung, auch seiner Frau, durch die Ge­stapo; bis 1945 unter Schwerverbrechern in Spandau, Moabit und Luckau inhaftiert.

Verständlich, daß diesen sensiblen Dramatiker die alte Sage vom Eulenspiegel, diesem Liebling des Volkes mit einem wachen Verstand und nie ermüdender Kampflust, zur Gestal­tung eines Theaterstückes anregt. Eulenspiegel, der Anarchist und Spötter, wird in den Befreiungskampf der Bauern gegen die Herrenmacht (Bauernkrieg 1524/25) gestellt und tritt mit seinem Witz als Sprecher des Volkes auf, über dessen Ein­stellungjochen Bernauer schreibt: "Niemand hilft ihm gegen die immer schwerer lastende Fron, niemand gegen die Ent­mündigung, die ihm für alle Ewigkeit als Schicksal verhängt ist - von Wem?" und Bernauer folgert: "Die Torheit des Vol­kes ist unendlich, tief wie ein See, der Einzelne vermag sie nicht zu loten. Sein Witz wird überspielt, wird ertränkt, von der Flut weggerissen und wirkungslos". Eine bittere Re­plik auf die schrecklichste,allherrscheftde Torheit eines Volkes, das seine Zustimmung zum Hitlerstaat gab!

Regisseur Helmut Maßei inszeniert die "Ballade vom Eulen- spiegel, Die Bühnenbilder sind von Birgit Kluge entworfen. Die Hauptrollen werden von Karin Hoffmann (Federle), Ellen Sohmer (Pompanne), Manfred Göttling (Eulenspiegel), Hans Jürgen Richter (Truchsess) und Skil Kaiser (Schellenbarbell) verkörpert.

Erstaunlich aktuell klingen Weisenborns Sätze: "Der deutsche Truchsess ist nicht tot. Er lag betäubt am Boden. In unseren Tagen versucht er sich wieder zu erheben und ruft gewaltig nach W affen".

Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 8.

Unfallschutz für den Retter

Lebensretter genießen grundsätzlich den Schutz der gesetz­lichen Unfallversicherung. Nach einem Urteil des Bundes­sozialgerichts gilt dies auch für Privatpersonen, die Notfalls ohne besondere rechtliche Verpflichtung handeln. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie in einem Arbeits Verhältnis stehen und die Rettungsaktion an der .Arbeitsstelle stattfand. Die Rettung braucht auch nicht erfolgreich zu verlaufen. Einem Wohnungsinhaber, der bei der Bergung einer explodierten Propangasflasche in der Küche Verbrennungen erlitten hatte, wurde eine Unfallrente durch die öffentliche Hand zuge­sprochen. Er habe weiteres Unheil vermeiden und zwei Installateurgesellen vor Gefahr schützen wollen, argumen­tierte das Gericht. Seine Tat sei als mutige Lebensrettung anzusehen. (BSG - 2 RU 56/67).

Wenn das Badewasser zu laut rauscht

Laute Badezimmergeräusche aus der Nachbarwohnung braucht] ein Mieter nicht zu dulden. Das Oberlandesgericht Düssel­dorf verurteilte einen Hausbesitzer zur Isolierung der Wasser-[ leitungsrohre, deren Lärm zusammen mit dem in die Wanne ! einlaufenden Wasser in der Wohnung des Nachbarn eine Lautstärke von 35 Phon erreicht hatte. Einen solchen Lärm braucht ein Mieter weder bei Tag noch bei Nacht zu ertragen! Auch bei einer gemeinsamen Giebelmauer, die schlecht iso- : liert ist, entfällt die Abhilfepflicht nicht.

(OLG Düsseldorf - 9 U 299/65)

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Zuviel Fett in Fleischwurst

Wegen Lebensmittelverfälschung kann ein Fleischermeister verurteilt werden, der Fleischwurst mit einem Fettanteil zwi­schen 40 und 45 Prozent auf den Markt bringt. Ein solches Delikt liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frank- ^ en furt stets dann vor, wenn die Zusammensetzung einer Wurst nicht den Verbrauchererwartungen entspricht.

Fdeischwurst habe danach zum überwiegenden Teil aus Fleisch zu bestehen. Auch ein niedrigerer Preis als allgemein üblich rechtfertige kein solches Delikt.

(ISs 1031/67)

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EIGENER SACHE

Liebe Leserinnen und Leser

bitte beachten Sie, daß die einheimische Kaufmannschaft in Gemeinschaftsarbeit mit dem Verlag Hans Schmid GmbH ein Weihnachtspreisausschreiben durchfahrt.

Es winken auch in diesem Jahre wieder sehr schöne und weit- volle Preise, darunter ein Flug zur Sonneninsel Mallorca, so­wie weitere Urlaubsreisen.

Zusätzlich kommen diesmal noch W arengutscheine der ein­heimischen Kaufleute zur Verlosung.

Ihr

Verlag Hans Schmid GmbH

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500 g rote Rüben waschen, backen, schälen, in feine Schei­ben schneiden und mit folgender Soße gemischt etwa drei Tage im Kühlen durchziehen lassen: Sechs Nelken, zwei Eß­löffel brauner Zucker, zwei Eßlöffel Essig, Pfeffer, zwei Eß­löffel Öl, etwas Meerrettich in Streifen.

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