Ausgabe 
18.10.1968
 
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den Erlaß des kgl. Administrators für Nassau vom 15.2.67 betreffend die Einordnung der nassauischen Realschulen in die Kategorien der preußischen höheren Lehranstalten auf. p er Gemeinderat beschloß am 27. 3. .über diesen Gegenstand eine besondere Beratung unter Beiziehung des Realschulvor­standes und des Dirigenten der Realschule abzuhalten. Diese fand am 29. d. M. statt. Auf ihr wurde die "Errichtung einer höheren Bürgerschule mit Progymnasialeinrichtung be­schlossen und beantragt. "

Damit waren die Würfel für die Errichtung einer höheren Schule gefallen. Fortan sollte auf dieser Schule eine klassi - sehe Bildung vorzüglich durch das Studium der alten Spra­chen erworben werden. In den Händen des Stadtrats lag es nunmehr, alle geforderten Maßnahmen, wie die Berufung eines Schulkuratoriums, Bereitstellung eines geeigneten Gebäudes, der Lehr- und Lernmittel, der Berufung eines voll- ausgebildeten Lehrkörpers etc. einzuleiten. Vorerst war man noch auf Aushilfskräfte angewiesen, die dann in den folgen­den Jahren durch ordentliche Lehrkräfte ersetzt wurden.

Für das Jahr 1868/69 gewährte das preußische Kultusmini­sterium eine Staatsunterstützung von 700 Reichstaler, die in den folgenden Jahren auf 750 Reichstaler erhöht wurde.

Im Sommersemester 1868 zahlte jeder Schüler ein Ein­trittsgeld von 2 Taler 8 Silbergroschen 7 Pfennig, bei 54 Schülern = 123 Taler, 13 Silbergroschen, 6 Pfennig. Das Schulgeld von 100 Latinisten ä 5 Taler 4 Silbergroschen 3 Pfennig stellte sich auf 514 Taler 5 Silbergroschen, von 19 Realisten ä 3 Taler 12 Silbergroschen 10 Pfennig auf 65 Taler 3 Silbergr. 10 Pf.

Die Gesamteinnahmen im Sommersemester betrugen 702 Taler 22 Silbergroschen 4Pf.

Was ist ein Gymnasium ohne einen Pedell? So wurde als erster Pedell am 1.9.1868 Joseph Scheid II in Vertrag ge­nommen gegen eine jährliche Vergütung von 84 Taler,

"wobei ihm neben freier Wohnung einer Stube, freies Holz zu seinem Gebrauch gewährt wird. " Daneben besorgte er auch das Reinigen der Schulräume gegen eine besondere Ver­gütung und erhielt für Besen und Putzlumpen einen jährli­chen Betrag von 4 Taler.

Erst durch Verfügung vom 3. November 1870 gab die kgl. Regierung ihre Einwilligung zur Einstellung des Joseph Scheid als Pedell des Progymnasiums. Auch in anderen Dingen ließ sich die Regierung nicht drängen. Die Anerkennung des Pro- gymnasiums durch das Kultusministerium wurde erst am 4. Juli 1870 ausgesprochen. Aber damit gab man sich noch nicht zufrieden. In der Sitzung am 11. Juli 1870 beschloß das Kuratorium, "die Schule zu Ostern 1871 durch Errichtung der Prima zu einem Gymnasium zu erweitern und demge­mäß den Gemeinderat um Übernahme der durch die Vervoll­ständigung der Anstalt entstehenden Kosten auf die Stadt - kasse (zu) ersuchen. " In seiner Sitzung am 16. Juli beschloß der Stadtrat einstimmig, "mit Rücksicht auf die Finanzlage der Stadt, das Wohl der Gemeinde und der Anstalt die zur Erweiterung des Progymnasiums nötigen Mittel zu beschaf­fen. "

Nachdem die kgl. Regierung durch ein Schreiben vom 8.2. 1871 der Stadt Montabaur bescheinigte, daß sie imstande sei, "die durch Erweiterung des daselbst bestehenden Pro- gymnasiums in ein vollständiges Gymnasium entstehenden Kosten, insbesondere die nach dem Etat auf 3971 Taler 18 Groschen berechneten Mittel dauernd aufzubringen, " stand der Anerkennung durch das Ministerium nichts mehr im Wege. Durch Kabinettsorder vom 11. Oktober 1871 ver­lieh Kaiser Wilhelm I. der Anstalt den Namen "Kaiser Wilhelm-Gymnasium". Vorausgegangen war ein Antrag des Gymnasialkuratoriums, der Schule den Titel "Kaiser Wil­helm-Gymnasium zu erwirken, dem der Gemeinderat in

seiner Sitzung am 19.8.1871 folgte, indem er beschloß,

"die ebentuell Allerhöchste Verleihung des Titels dankend an zunehmend. " Dieser nicht alltägliche Anlaß wurde in einer Feierstunde besonders herausgestellt und fand seinen Abschluß durch das Abfeuern der städtischen Böller, wofür die Stadt dem Schießmeister Franz Winter 4 Taler 24 Silbergroschen zahlte.

Mit der Schule ging es nun stürmisch aufwärts. Der Initiator und die treibende Kraft in den Anfängen des Gymnasiums war der Direktor Dr. Paehler, dem die Stadtverwaltung aus Dankbarkeit 1871 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Montabaur verlieh.

Damit wollen wir die Akten des Stadtarchivs schließen. Er­wähnen möchten wir aber zuvor noch die kleinen Dinge, die sich hier und da in den Gemeinderatsprotokollen finden und die zeigen, daß allerAnfang schwer ist und es noch an vielen Dingen fehlte.. So mußte für die Schule bei Festen und Feiern ein Klavier von einem Bürger der Stadt ausgeliehen werden. Der Turnplatz hinter der Schule war ungeeignet und wurde erst durch Schrott und Sand befestigt, Barren und andere Turn geräte mußten beschafft werden. Ein Siegel für die Anstalt fertigte 1868 die Firma F. Ferner in Koblenz für 6 Taler 20 Silbergroschen an. Eine Bibliothek war erst im Entstehen. Dafür erhielt der Leiter der Schule jährlich 200 Reichstaler. Zum Baden benutzten die Schüler den Aubach gegenüber dem später erbauten Bahnhof. Da die anliegenden Wiesen in Privatbesitz waren, mußten mit den Grundstückseigentümern für die Mitbenutzung entsprechende Verträge ausgehandelt werden.

Dazwischen eingestreut finden sich auch amüsante Dinge.

Dem Jakob Disper zahlte man für das Balgtreten im sonn­täglichen Gottesdienst des Progymnasiums zunächst 8 Reichs- taler, ab 1.11.69 10 Taler jährlich. Den Turnunterricht erteilte der Bezirksfeldwebel Mann, wofür er jährlich eine Vergütung von 28 Taler erhielt. Zum Exerzieren und bei den Freiübungen wurde 1 Trommel geschlagen, die eigens die Stadt dafür anfertigen ließ.

Der Witwe Zöller zahlte man 10 Taler 13 Silbergr. 6 Pf. für das bei der Einweihung des Progymnasiums an die Schü­ler verabreichte Bier. Zur Benutzung bei Ausflügen der Gym­nasiasten beschaffte die Stadt zwei Fahnen. Di elf reien Lehrstellen wurden fast ausschließlich in der Kölnischen Volkszeitung und der Kölnischen Zeitung ausgeschrieben.

Heinrich Fries

Quellenangabe:

Akten St.A.M. Abt. 2 Nr. 5, 8 und 5, 9 Literatur:

Montabaur und der Westerwald 930 - 1930, Dr. Gensicke, spät- mittelalterl. Schulordnungen aus Montabaur Nass. Annalen, 70 Bd. 1959,

Firnhaber, Die nass. Simultanschule.

VERKEHRSURTEILE IN KÜRZE

DIE KRIECHSPUR IST NICHT ZUM ÜBERHOLEN DA Die durch Bildzeichen 24 c und 21 b der Anlage zur StVO mit entsprechenden Zusatztafeln für bestimmte Lastkraftwagen vorgeschriebene Kriechspur ist im Verhältnis zur Normal- und Überholspur der Autobahn Sonderfahrbahn im Sinn von § 10 Abs. 3 StVO; ihre Benutzung durch andere Kraftfahr­zeuge zum Überholen ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO straf­bar.

- OLG Hamm, 4 Ss 1176/67