Diese Satzung wurde am 4. August 1967 durch amtliche Bekanntmachung in der Westerwälder Zeitung und durch Aushang in der Zeit vom 4. 8. - 11. 8. 1967 öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, den 14. August 1967 Stadtverwaltung Montabaur
(Siegel) gez. Mangels
Bürgermeister
Gebührensatzung
für das Hallen- und Freibad der Stadt Montabaur vom 1. 8. 1967 Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1954 (GVB1. S. 145) und der §§ 1,2, 3,4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes vom 8. 11. 1954 (GVB1. S. 139) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Stadtrat am 11. Juli 1967 folgende Gebührensatzung für das Hallenbad der Stadt Montabaur beschlossen.
§ 1
Benutzungsgebühren
I. Einzelkarten:
a) Erwachsene 1,50 DM
b) Jugendliche bis 16 Jahre , Schüler, Studenten, Bundeswehrangehörige im Mannschaftsdienstgrad, Schwerbeschädigte ab
50 %Y Soziälh'ilfeempfähger ’-’Y ' > 0"80 DM’
II. Zwölfer karten; (Geltungsdauer 3 Monate)
a) Erwachsene 15, -- DM
b) Jugendliche usw. wie unter I b) 8, -- DM
III. Benützung desr Hallenbades durch' geschlossene Besuchergruppen zu den im Badeplan vorge sehenen Zeiten (Schulen , Vereine u. a., außer Bundeswehr) je angefangene Stunde
a) Schulklassen ab 10 Schüler und Lehrkraft pro Person an Werktagen 0, 60 DM an Sonn- und Feiertagen sind alle Vergünstigungen für Schulklassen aufgehoben.
b) Vereine „ 30,--DM
an Sonn- und Feiertagen wird die doppelte Gebühr erhoben.
IV. Benutzung des Hallenbades durch die Bundeswehr und Polizei zu den im Badeplan vorgesehenen Zeiten.
Geschlossene Besuchergruppen der Bundeswehr und der Polizei zahlen 50 °]o des Gebührensatzes nach I a) je Person.
V. Benutzungsgebühr Tür Schwimmsportveranstaltungen
a) bis 3 Stunden Benutzung 200, -- DM
b) über 3 bis 6 Stunden Benutzung je angefangene Stunde 100, -- DM
c) Zusätzliche Reinigungskosten werden gesondert berechnet.
VI . Nachzahlung bei Überschreiten der regulären Badezeit.
Für alle Benutzer des Hallenbades beträgt die reguläre Badezeit einschließlich An- und Auskleiden 1 Stunde.
Bei Zeitüberschreitung wird für jede angefangene Viertelstunde ein Aufschlag berechnet.
Dieser beträgt;
a) Erwachsene p,50 DM
b) Jugendliche usw. wie unter I/b) 0,40 DM
Auf die Nachzahlungsgebühren werden keine Ermäßigungen gewährt.
Gebührennachzahlungen wegen Überschreitens der regulären Badezeit sind gegen Quittung an die Badekasse zu entrichten.
VII. Schwimmunterricht
Schwimmunterricht (Kursus zu 10 Stunden) wird nach vorher vereinbarten Zeiten erteilt.
a) Erwachsene je Kursus 20,-- DM
b) Jugendliche wie unter I b) je Kursus 10, -- DM
In diesem Betrag ist die Benutzungsgebühr für die reguläre Badezeit nicht enthalten.
VIII. Sonstiges
1. Folgende Badeartikel können gegen Hinterlegung eines Pfandes entliehen werden;
Leihgebühren Pfand
Badehose
Badeanzug
Bademütze
Handtuch
Schwimmgürtel
2. Verlust
0,50 DM
5,~
DM
1, -- DM
15. --
DM
0,50 DM
4,~
DM
0,50 DM
3,-
DM
0, 30 DM
5,-
DM
a) eines Schrankschlüssels 10, -- DM
b) eines Armbandes mit Garderobennummer 2, -- DM
3. Wertsachenaufbewahrung 0,50 DM
4. Seife 0,20 DM
5. Nutzung eines Garderobenschfankes;
a) 1/2 Jahr 30,--DM
b) 1 Jahr 50,--DM
IX. Kartenausgabe für das Hallenbad.
1. Einzelkarten für Erwachsene und Jugendliche zu normalen Gebührensätzen werden am Kartenautomaten im Hallenbad gelöst. Diese Karten sind übertragbar.
2. Mehrfachkarten werden bei der zentralen Kleiderablage des Hallenbades ausgegeben.
Diese Karten gelten 3 Monate und sind innerhalb der Familie übertragbar (Erwachsene - Erwachsene, Jugendliche - Jugendliche)
3. Benutzungsberechtigungen für das Hallenbad durch geschlossene Besuchergruppen werden bei der Verwaltung des Hallenbades (Rathaus, Zimmer 16) ausgestellt.
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