Ausgabe 
30.9.1966
 
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b) durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vor­halle des Rathauses während der Dauer von 1 Woche. Auf diesen Aushang wird am Tage vorher in der "Wester­wälder-Zeitung" hingewiesen.

(2) Ist eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne des Abs. 1 infolge höherer Gewalt nicht möglich, so erfolgt für diese Zeit die öffentliche Bekanntmachung durch Offenlegung in ei­nem Dienstzimmer des Rathauses während der üblichen Dienststunden der Stadtverwaltung auf die Dauer von einer Woche. Auf die Offenlegung wird spätestens am Tage vor ih­rem Beginn unter Angabe des Dienstzimmers, in dem die Offenlegung erfolgt und unter Hinweis auf die Dienststunden der Stadtverwaltung durch Aushang an der Bekanntmachungs­tafel in der Vorhalle des Rathauses hingewiesen,

(3) Tag und Form der öffentlichen Bekanntmachung sind aktenkundig zu machen. Bei der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne der Absätze 1 b und 2 ist der Tag des Beginns und der Beendigung des Aushangs oder der Offenlegung auf dem be­kanntzumachenden Schriftstück zu vermerken.

Bei der Berechnung der Fristen wird der erste Tag des Aus­hangs oder der Offenlegung nicht mitgezählt,

(4) Öffentliche Bekanntmachungen, die nicht durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind, und ortsübliche Bekanntgaben er­folgen, sofern in Auftrags- oder Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, durch Aushang an der Be­kanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses und nach­richtlich im Amtsblatt.

Die Bekanntgabe durch Aushang dauert einschließlich des Ta­ges des Aushanges mindestens drei Tage, sofern sich nicht aus den Umständen eine kürzere Aushangzeit ergibt.

V. Schlußvorschrift 5 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt einen Tag nach der öffentl. Bekanntgabe in Kraft, Gleichzeitig treten außer Kraft die

a) Satzung über die Bekanntmachungen der Stadt Montabaur vom 8,8.1962

b) Satzung der Stadt Montabaur über die Einführung einer hauptamtlichen Bürgermeisterstelle vom 11.1.1949.

c) Satzung der Stadt Montabaur über die Zahl und Tätigkeit der ehrenamtlichen Beigeordneten vom 11.1.1949.

Montabaur, den 26. September 1966 gez. Mangels

Bürgermeister

Keine Bedenken!

Montabaur, den 21. September 1966 Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises Abt.: 1 a Az.: 029-020 (1)

Begl.; gez, Herzmann I. V. gez. Heinen - Reg. -Assessor

Angestellte (Siegel)

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