Ausgabe 
30.9.1966
 
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Die Grundkurse für Deutsch und Rechnen beginnen am Mon­tag, 3. Oktober bzw. am Donnerstag, 6, Oktober in der Volksschule um 18. 00 Uhr.

Anmeldungen ebenfalls Zimmer 8 des Rathauses.

TAGESMELDUNGEN

Ein Schwank mit Willy Millowitsch

Mit Freude wurde von unserem Publikum die Nachricht auf­genommen, daß am Montag, dem 3. Oktober 1966 in Mon­tabaur im Festsaal der Jos. Kehrein-Schule ein einmaliges Bühnen-Gastspiel mit dem großen Lachschlager "Onkel ist der Beste" von Willy Schmidt stattfindet.

Im Mittelpunkt dieses glänzenden Schwank steht der belieb­te Film- und Fernseh-Komiker Willy Millowitsch, den wir persönlich auf der Bühne, zusammen mit seinem Ensemble, von weiteren bekannten Darsteller sehen.

"Onkel ist der Beste" ist ein Stück, das von Anfang bis Ende unterhält und eine Fülle komischer Situationen bietet.

Wir empfehlen, sich die Plätze sogleich im Vorverkauf zu sichern! Vorverkauf; Stadt. Verkehrsamt, Rathaus, Zi. 8,

Tel. 644 - 646

Landesbühne Rheinland/Pfalz

Am Freitag, 7. Oktober 1966 in Montabaur spielt die Lan­desbühne die Komödie "Helden" von G. B. Shaw.

Shaw, George Bernard, 1856 - 1950 bedeutendster Repräsen­tant des englischen Dramas seit Shakespeare, umfangreich­ster Beitrag zum Repertoire des Welttheaters seit Moli6re. Nobelpreis 1925. Schreib nach seinen eigenen Worten keine Zeile nur "um der Kunst willen."

Ihm war wichtig die Programmatik; der zähe, schonungslose, mit den Mitteln des Witzes und der Bühne geführte Kampf upi soziale Gerechtigkeit, gegen veraltete Konventionen, Vorurteile und Vorrechte, um eine Welt der Wahrheit. So betrachtete er alle seine Stücke in einem tieferen Sinn als Lehrstücke. Sie waren Lektionen eines Schulmeisters, der sich aller Hexenkünste bedient, um der Vernunft zum Sieg zu verhelfen. Was er öffentlich nicht eingestand, war die unbestreitbare Tatsache, daß ihm die Hexenkünste enormen Spaß machten. Er schrieb seine Stücke mit der Lust am Theaterspaß. Im Welttheater steht Shaw nicht als Propagan­dist der Weltveränderung, sondern als der größte Vertreter der satirischen Komödie seit Aristophanes. - In seiner Komödie "Helden" führt uns Shaw derer zwei vor Augen. In dem einen sind die Eigenschaften eines heldi­schen Draufgängers vereint; er ist vaterländisch gesinnt, schneidig, sieht gut aus,

Gegen den Befehl handelnd, gegen alle Regeln der Kriegs­kunst, hat er gerade mit seinem Reiterregiment eine Schnell­feuerbatterie angegriffen und sie überrant weil dort die falsche Munition ausgegeben war. Der andere gehörte jener geschla­genen Batterie an. Er ist schweizer Söldner. Er flieht, hat Furcht und gibt sie zu, er pflegt seine Munitionstaschen zur Aufbewahrung von Schokolade zu benutzen und er versteckt sich abgerissen und dreckig wie er ist, im Schlafzimmer eines schönen Mädchens, die zufällig die Verlobte unseres siegreichen "Heldens" ist. Natürlich ahnt der Roman- The­ater- und Filmerfahrene, was jetzt beginnt, nämlich ein Kampf um die Hand des schönen Mädchens. Und er ahnt auch den Ausgang: - der am Anfang geschlagene, er wird doch nicht gar am Ende...

Doch direkt verraten wollen wir den Fortgang des Geschehens nicht. Er entspricht bester Lustspiel-Tradition und bei einem Lustspiel kommt es hauptsächlich auf das "Wie" an. Wie das "Wie" bei Shaw beschaffen ist, das weiß man; in unse­rem Jahrhundert unerreicht und auch in den vorigen nur selten überboten.

Und es kommt auf das "Wie" der Inszenierung an. Und bei Sepp Holstein, der insbesondere auf dem Gebiet der Komödie

sich einen Namen gemacht hat, ist dieses Lustspiel in gu­ten Händen.

Das Mädchen "Raina", um das sich alles dreht, wird von Carola von Manteuffel gegeben. Den vaterländischen Hel­den "Sergius" spielt Stefan Larne. In der Rolle des Schweizers Blutschli stellt sich unser schweizer Schauspie­ler Hans Rudolf Twerenbold zum ersten mal in einer großfen Rolle dem Publikum der Landesbühne vor.

Kartenvorverkauf; Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zi. 8 - Tel. 644 - 646. Es können auch jetzt noch Abonnements­karten für 9 Vorstellungen der Spielzeit 1966/67 erworben werden.

ORTSSATZUNGEN der Stadt Montabaur

HAUPTSATZUNG

der Stadt Montabaur vom 26. September 1966 Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) und der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 3. Dezember 1964 (GVB1. S. 251) hat der Rat der Stadt Montabaur in seiner Sitzung vom 13. September 1966 folgende Satzung beschlossen;

I. Bürgermeister und Beigeordnete § 1 W^hlzeit des Bürgermeisters

(1) Die Stelle des Bürgermeisters wird hauptamtlich ver­waltet.

(2) Die Wahlzeit des Bürgermeisters beträgt 12 Jahre»

§ 2 Beigeordnete

(1) Die Zahl der Beigeordneten beträgt drei.

(2) Die Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig.

II. Ausschüsse

§ 3 Art und Zusammensetzung der Ausschüße

(1) Der Stadtrat bildet mindestens folgende Ausschüße;

1. Haupt- und Finanzausschuß

2. Rechnungsprüfungsausschuß

3. Schulausschuß

4. Bauausschuß

5. Sozial- und Jugendausschuß

6. Wahldausschuß

7. Hospitalausschuß

8. Wer'ksanssckuß i:"

(2) Der Stadtrat bestimmt durch eine Geschäftsordnung das Nähere über die Bildung und Zusammensetzung dieser und weiterer Ausschüße, die Zahl ihrer Mitglieder und die Fest­stellung ihrer Zuständigkeit.

III. Aufwandsentschädigungen

§ 4 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

(1) Der Beigeordnete, der den Bürgermeister vertritt, er­hält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstbetra­ges des § 6, Abs. 2 der Landesverordnung über die Auf­wandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten, Ortsvorsteher und Kreisdeputierten vom

4. j\ili 1966 (GVB1. S. 200).

(2) Für die Teilnahme an Sitzungen erhalten die Beige­ordneten keine Aufwandsentschädigung.

§ 5 Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder und

der Mitglieder der Ratsausschüße

(1) Die Mitglieder des Stadtrates und der Stadtratsausschüße erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen keine Aufwands­entschädigung.

(2) Der Lohnausfall, der gemäß § 30 Abs. 3 GO zu ersetzen ist, muß durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nach­gewiesen werden.

IV. Öffentliche Bekanntmachung § 6 Form der Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvor­schrift vorgeschrieben sind, erfolgen a) durch einmalige Veröffentlichung in der "Westerwälder- Zeitung",