Wenn der Fahrzeughalter die regelmäßige Kontrolle der Betriebssicherheit nicht durch eigene Fachkräfte vornehmen könne, so sei die Inanspruchnahme des Wartungsdienstes wegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt geboten.
"Öffentliche Beleidigung"
Eine Beleidigung kann auch dann "öffentlich" begangen sein, wenn sie über UKW-Sprechfunk geschieht. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte einen Mietwagenunternehmer wegen übler Nachrede, der nachts von seinem Kraftwagen aus seine Ehefrau über UKW-Sprechfunk anrief und sie beauftragte, die Polizei auf seinen Mietwagen-Konkurrenten aufmerksam zu machen, der soeben wahrscheinlich in betrunkenem Zustand abgefahren sei. Dieses Gespräch hörte eine unbestimmte Anzahl von Kraftfahrern mit. Sofort eingeleitete polizeiliche Nachforschungen ergaben jedoch keine Spur von Trunkenheit bei dem beschuldigten Mietwagenunternehmer. - (OLG Celle - 2 Ss 327/65).
Nach wie vor Friedhofs zwang
Naturverbundenheit und weltanschauliche Gründe genügen nicht, eine Ausnahme vom Friedhofszwang zu rechtfertigen. Mit dieser Entscheidung wies der 2. Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel die Berufung einer Familie aus Bad Homburg zurück, der das Frankfurter Verwaltungsgericht die Genehmigung zu einer Urnenbestattung auf dem eigenen Grundstück verweigert hatte. - Die Kläger hatten geltend gemacht, der verstorbene Vater und Ehemann sei mit dem von ihm erworbenen Hausgrundstück so verwachsen gewesen, daß er sich als letzte Ruhestätte einen Platz unter einer von ihm gepflanzten Eiche gewünscht habe. - (Aktz,: OS II 146/65).
PRIMO - QUIZ
Auch die zweite Folge unserer Quiz-Serie beschäftigt sich mit dem Zeitungswesen.
Frage 3: Wo werden die Primo-Nachrichten verlegt? Frage 4: Wie heißt die halbamtliche Zeitung des Vatikans?
Unter die Einsender der richtigen Antworten wird für den Monat August eine Bodenvase im Wert von DM 80, -- verlost. Die richtigen Antworten sind auf einer Postkarte zu senden an PRIMO-VERLAG HANS SCHMID 6689 Merchweiler/Saar
Postfach 2C
Volksbank Montabaur
Etwas für Münzsammler.
Wie uns die Volksbank Montabaur mitteilt, können Interessenten an den Schaltern in Montabaur jederzeit eine Kollektion Silbermünzen, die in den letzten Jahren geprägt wurden, einsehen. Da sehr schöne Stücke darunter sind, lohnt sich ein Besuch auf jeden Fall.
HALBJAHRESBERICHT 1966 DER VOLKSBANKEN Me uns die Volksbank Montabaur mitteilt, zeigt das Geschäftsergebnis der Volksbanken, deren Bilanzsumme im ersten Halbjahr 1966 um 841 Millionen auf 16, 7 Milliarden DM stieg, daß die Restriktionspolitik der Deutschen Bundesbank auch bei der mittelständischen Wirtschaft zu greifen beginnt.
Bei der Entwicklung der Spareinlagen ist deutlich eine Normalisierungstendenz zu verzeichnen. Bemerkenswert dabei ist, daß im Vergleich zum Vorjahr die Einzahlungen noch weiter zugenommen haben. Einen wesentlichen Anteil an dem zufriedenstellenden Sparergebnis hatten die prämienbegünstigten Spareinlagen mit einer Zuwachsrate von 10, 5 %. Das Kreditgeschäft der Volksbanken spiegelt die angespannte Liquiditätslage der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft wider. Die Gesamtausleihungen erhöhten sich im Berichtszeitraum um rund eine Milliarde oder 9, 5 % auf 11, 8 Mlliarden DM.
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Der Kirchhof
Fortsetzung aus Nr. 33/66 -
Vfohl kaum darf man mit einem Friedhof in Oberelbert rechnen, obwohl für diesen Ort schon früh eine Kapelle bezeugt ist. 1476 vermacht Pfarrer Wipert Rorich in Bad-Ems der Gemeinde Oberelbert einen Kelch und ein Meßgewand; 1548 verzeichnet Pfarrer Theodor Angermund von Montabaur die Zinsen und Renten, die "ghen Obern Elbordt in die Capell fallendt" und 1640 gestatten Dechant und Kapitel zu St. Florin in Koblenz die leihweise Überlassung der Glocke Unserer Lieben Frauen aus der verwüsteten Kapelle zu Oberelbert an die Gemeinde Arzheim.
Bis ins 19. Jahrhundert bestatteten noch die Dörfer Eschelbach, Eigendorf, Horressen und Boden ihre Toten auf dem Kirchhof in Montabaur. Dieser war ein konfessioneller Friedhof, da es bis zum Jahre 1800 kaum einen Andersgläubigen im Amte Montabaur gab. Verbrecher begrub man in früherer Zeit an der Richtstätte "Auf dem alten Galgen". Noch Ende des 16. Jahrhunderts hatte man Bedenken, diese auf einem geweihten Acker zu bestatten. So steht in einem Ratsbuch der Stadt. "Ist dies Bedenkniß, ob solcher Midde- thätiger solle an Ort und End begraben werden, da andere gotteforchtige Menschen und unsere Voreltern begraben sindt, auch wir nachmals vielleicht an das Ort möchten begraben werden."
V\fenn auch die Dörfer damals noch viel kleiner als heute waren, so reichte der Kirchhof in Montabaur schon im 18. Jahrhundert nicht aus. Er grenzte im Süden an die Stadtmauer, im Osten an den kurtrierischen Amtsplatz im Gebück, der wenige Meter hinter dem Chor der Kirche seinen Anfang nahm, im Norden an die Juden- und im Westen an die Kirchgasse. Auf diesem engen Raum hatte jede Familie ihren eigenen Begräbnisplatz, so daß es vorkam, daß Gräber oft nach wenigen Jahren wieder geöffnet und ausgegrabene Gebeine nicht wieder bestattet wurden.
So wurde am 26. August 1682 im Stadtrat beschlossen, "daß die uff dem Kirchhoff blos ligente Thotenbein mit nechstem ins trucken gestelt werden solle und 1695 beanstandete ein Vertreter des Erzbischofs bei seiner Anwesenheit in der Stadt u.a., daß auch das Totengebein herumliege. Zur Verwahrung der ausgegrabenen Knochen hatte man in früherer Zeit auf dem Kirchhof ein "beinheussgen" errichtet - die heutige Kriegergedächtniskapelle - und eigens einen Altar zum Hl. Kreuz gestiftet. Der jeweilige Vikar dieses Altares zahlte nach dem Zinsregister der Stiftspropstei zu St. Florin 1452 jährlich 15 Schillinge und eine Gans von seinem Haus "rieht gegen Sanct Peters kirchen.
Die Verhältnisse auf dem Kirchhof verschlechterten sich zusehends durch die kurfürstliche Verordnung vom 30. März 1778, die das Bestatten in den Pfarrkirchen verbot. Für unsere Pfarrkirche wirkte sich die Anordnung segensreich aus; denn durch das ständige Öffnen des Bodens im Kirchenraum maßten "beyde gäng auff den seithen in der kirchen" wiederholt geebnet und auf gleiche Höhe gebracht werden (1688 April 4). Anders sah jedoch die Sache auf dem Kirchhof aus. Hier suchte man zunächst durch das Bestatten in Reihen Ordnung zu schaffen. Doch dagegen sträubten sich die Bürger, die ihren durch viele Generationen behaupteten Familienplatz nicht aufgeben wollten. Aber nach vielen Widerständen konnte 1802 Amtsverwalter Linz berichten, daß im Amt Montabaur das Reihenbegraben überall eingeführt worden sei. Die Zunahme der Sterbefälle unter der Zivilbevölke-
Do« AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich.
Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.
Sel,mid - CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PROpUKTIOWSLEITUNG: Marien Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.
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