Ausgabe 
19.8.1966
 
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Wenn der Fahrzeughalter die regelmäßige Kontrolle der Be­triebssicherheit nicht durch eigene Fachkräfte vornehmen könne, so sei die Inanspruchnahme des Wartungsdienstes we­gen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt geboten.

"Öffentliche Beleidigung"

Eine Beleidigung kann auch dann "öffentlich" begangen sein, wenn sie über UKW-Sprechfunk geschieht. Das Ober­landesgericht Celle verurteilte einen Mietwagenunternehmer wegen übler Nachrede, der nachts von seinem Kraftwagen aus seine Ehefrau über UKW-Sprechfunk anrief und sie beauf­tragte, die Polizei auf seinen Mietwagen-Konkurrenten auf­merksam zu machen, der soeben wahrscheinlich in betrunke­nem Zustand abgefahren sei. Dieses Gespräch hörte eine un­bestimmte Anzahl von Kraftfahrern mit. Sofort eingeleitete polizeiliche Nachforschungen ergaben jedoch keine Spur von Trunkenheit bei dem beschuldigten Mietwagenunterneh­mer. - (OLG Celle - 2 Ss 327/65).

Nach wie vor Friedhofs zwang

Naturverbundenheit und weltanschauliche Gründe genügen nicht, eine Ausnahme vom Friedhofszwang zu rechtfertigen. Mit dieser Entscheidung wies der 2. Senat des hessischen Ver­waltungsgerichtshofs in Kassel die Berufung einer Familie aus Bad Homburg zurück, der das Frankfurter Verwaltungsge­richt die Genehmigung zu einer Urnenbestattung auf dem eigenen Grundstück verweigert hatte. - Die Kläger hatten geltend gemacht, der verstorbene Vater und Ehemann sei mit dem von ihm erworbenen Hausgrundstück so verwachsen gewesen, daß er sich als letzte Ruhestätte einen Platz unter einer von ihm gepflanzten Eiche gewünscht habe. - (Aktz,: OS II 146/65).

PRIMO - QUIZ

Auch die zweite Folge unserer Quiz-Serie beschäftigt sich mit dem Zeitungswesen.

Frage 3: Wo werden die Primo-Nachrichten verlegt? Frage 4: Wie heißt die halbamtliche Zeitung des Vati­kans?

Unter die Einsender der richtigen Antworten wird für den Mo­nat August eine Bodenvase im Wert von DM 80, -- verlost. Die richtigen Antworten sind auf einer Postkarte zu senden an PRIMO-VERLAG HANS SCHMID 6689 Merchweiler/Saar

Postfach 2C

Volksbank Montabaur

Etwas für Münzsammler.

Wie uns die Volksbank Montabaur mitteilt, können Interes­senten an den Schaltern in Montabaur jederzeit eine Kollek­tion Silbermünzen, die in den letzten Jahren geprägt wur­den, einsehen. Da sehr schöne Stücke darunter sind, lohnt sich ein Besuch auf jeden Fall.

HALBJAHRESBERICHT 1966 DER VOLKSBANKEN Me uns die Volksbank Montabaur mitteilt, zeigt das Ge­schäftsergebnis der Volksbanken, deren Bilanzsumme im er­sten Halbjahr 1966 um 841 Millionen auf 16, 7 Milliarden DM stieg, daß die Restriktionspolitik der Deutschen Bundes­bank auch bei der mittelständischen Wirtschaft zu greifen beginnt.

Bei der Entwicklung der Spareinlagen ist deutlich eine Nor­malisierungstendenz zu verzeichnen. Bemerkenswert dabei ist, daß im Vergleich zum Vorjahr die Einzahlungen noch weiter zugenommen haben. Einen wesentlichen Anteil an dem zufriedenstellenden Sparergebnis hatten die prämien­begünstigten Spareinlagen mit einer Zuwachsrate von 10, 5 %. Das Kreditgeschäft der Volksbanken spiegelt die angespannte Liquiditätslage der mittelständischen gewerblichen Wirt­schaft wider. Die Gesamtausleihungen erhöhten sich im Be­richtszeitraum um rund eine Milliarde oder 9, 5 % auf 11, 8 Mlliarden DM.

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Der Kirchhof

Fortsetzung aus Nr. 33/66 -

Vfohl kaum darf man mit einem Friedhof in Oberelbert rech­nen, obwohl für diesen Ort schon früh eine Kapelle bezeugt ist. 1476 vermacht Pfarrer Wipert Rorich in Bad-Ems der Ge­meinde Oberelbert einen Kelch und ein Meßgewand; 1548 verzeichnet Pfarrer Theodor Angermund von Montabaur die Zinsen und Renten, die "ghen Obern Elbordt in die Capell fallendt" und 1640 gestatten Dechant und Kapitel zu St. Florin in Koblenz die leihweise Überlassung der Glocke Un­serer Lieben Frauen aus der verwüsteten Kapelle zu Oberel­bert an die Gemeinde Arzheim.

Bis ins 19. Jahrhundert bestatteten noch die Dörfer Eschel­bach, Eigendorf, Horressen und Boden ihre Toten auf dem Kirchhof in Montabaur. Dieser war ein konfessioneller Fried­hof, da es bis zum Jahre 1800 kaum einen Andersgläubigen im Amte Montabaur gab. Verbrecher begrub man in frühe­rer Zeit an der Richtstätte "Auf dem alten Galgen". Noch Ende des 16. Jahrhunderts hatte man Bedenken, diese auf einem geweihten Acker zu bestatten. So steht in einem Ratsbuch der Stadt. "Ist dies Bedenkniß, ob solcher Midde- thätiger solle an Ort und End begraben werden, da andere gotteforchtige Menschen und unsere Voreltern begraben sindt, auch wir nachmals vielleicht an das Ort möchten be­graben werden."

V\fenn auch die Dörfer damals noch viel kleiner als heute waren, so reichte der Kirchhof in Montabaur schon im 18. Jahrhundert nicht aus. Er grenzte im Süden an die Stadtmau­er, im Osten an den kurtrierischen Amtsplatz im Gebück, der wenige Meter hinter dem Chor der Kirche seinen Anfang nahm, im Norden an die Juden- und im Westen an die Kirchgasse. Auf diesem engen Raum hatte jede Familie ih­ren eigenen Begräbnisplatz, so daß es vorkam, daß Gräber oft nach wenigen Jahren wieder geöffnet und ausgegrabene Gebeine nicht wieder bestattet wurden.

So wurde am 26. August 1682 im Stadtrat beschlossen, "daß die uff dem Kirchhoff blos ligente Thotenbein mit nechstem ins trucken gestelt werden solle und 1695 beanstandete ein Vertreter des Erzbischofs bei seiner Anwesenheit in der Stadt u.a., daß auch das Totengebein herumliege. Zur Ver­wahrung der ausgegrabenen Knochen hatte man in früherer Zeit auf dem Kirchhof ein "beinheussgen" errichtet - die heutige Kriegergedächtniskapelle - und eigens einen Altar zum Hl. Kreuz gestiftet. Der jeweilige Vikar dieses Altares zahlte nach dem Zinsregister der Stiftspropstei zu St. Florin 1452 jährlich 15 Schillinge und eine Gans von seinem Haus "rieht gegen Sanct Peters kirchen.

Die Verhältnisse auf dem Kirchhof verschlechterten sich zu­sehends durch die kurfürstliche Verordnung vom 30. März 1778, die das Bestatten in den Pfarrkirchen verbot. Für unse­re Pfarrkirche wirkte sich die Anordnung segensreich aus; denn durch das ständige Öffnen des Bodens im Kirchenraum maßten "beyde gäng auff den seithen in der kirchen" wieder­holt geebnet und auf gleiche Höhe gebracht werden (1688 April 4). Anders sah jedoch die Sache auf dem Kirchhof aus. Hier suchte man zunächst durch das Bestatten in Reihen Ordnung zu schaffen. Doch dagegen sträubten sich die Bürger, die ihren durch viele Generationen behaupteten Familien­platz nicht aufgeben wollten. Aber nach vielen Widerstän­den konnte 1802 Amtsverwalter Linz berichten, daß im Amt Montabaur das Reihenbegraben überall eingeführt worden sei. Die Zunahme der Sterbefälle unter der Zivilbevölke-

Do« AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich.

Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.

Sel,mid - CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PROpUKTIOWSLEITUNG: Marien Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.

° RU £_ K V « ERL \ G: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 6689 »fcrchweiler/Saar, Pf. 20. Telefon 06825/SÖ21, Telex 04-44896. 6236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 82004, Telex 04-14396.