Ausgabe 
19.8.1966
 
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Montabaur

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Alle in unserem Verlag erscheinenden Mitteilungs u. Ortsnachrichtenblätter tragen in der Gesamtheit den Haupttitel

PRIMO-NACHRICHTEN

3. JAHRGAN G (56)

BEREITSCHAFTS D IENSTF

Ärzte - Sonntagsdienst

Am Sonntag, dem 21. August 1966:

Dr. Elmar BISPING, Ruppach, Telefon 560.

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

Am Sonntag, dem 21. August 1966:

Zahnarzt MICHELS, Siershahn, Poststraße 3, Tel. 2596 Dr. KRAMANN, Höhr-Grenzhausen, Westerwaldstraße 4,

Telefon 437.

Apotheken - Dienst

In der Woche vom 21. bis 27.8.1966:

MARIEN-APOTHEKE, Kirchstr. 19, Telefon 8290.

Krankenwagen

Samstag/Sonntag, 20. /21. 8.1966;

GÖRG, Herschbach, Tel. 02626-5166 RIGCLL, Montabaur, Tel. 02602-777.

FREITAG, DEN 19. AUGUST 1966

NUMMER 34

KIRCHLICHE

NACHRICHTEN

Kath. Pfarrkirche

"St. Peter in Ketten"

in der Woche vom 21.8. - 27.8.196 6.

Sonntag -

12. Sonntag nach Pfingsten

6.00 Uhr

Frühmesse

7. 30 Uhr

Hl. Messe

8.45 Uhr

Kindergottesdienst

10. 00 Uhr

Hochamt - Amt Frau Toni

Rausch von der Nachbarschaft bestellt -

11.30 Uhr

Letzte Hl. Messe

19.30 Uhr

Andacht

Man tag:

Unbeflecktes Herz Mariens

7.10 Uhr

J. A . Josef Schürholz

Dienstag:

Philipp

us Beniti us

7.10 Uhr

Amt Ehel. Wilhelm und Kath. Henritzi

Mittwoch;

Bartholomäus

7.10 Uhr

J.A. Ehel. Jakob Simon und Kinder

8. 00 Uhr

Volksschulgottesdienst - J.A. Franz Parbel u. ++ Angehörige

Donnerstag:

Ludwig

7.10 Uhr

Amt ++ Ehel. Paul Zodrow und Ehefrau Elisabeth

8.15 Uhr

Gemeinschaftsmesse d. Frauen­gemeinschaft m. Ansprache

Amt Ehel. Nikolaus Petri Maria geb. Schlemmer

Freitag;

v . 12.

Sonnt, n. Pfingsten

7.10 Uhr

Volksschulgottesdienst -J.A. Ehel. Rudolf Merkel und ++. An­gehörige

Umgang mit Menschen ist das Schönste und Schwerste.

Samstag:

Josef v 7.10 Uhr 14.00 Uhr 17. 00 Uhr

Sonntag:

Calasanza

4-Wo. -Amt Karl Himmerich Brautamt Trg. Zerfas - Niedermeier Salve Andacht

13. Sonntag nach Pfingsten Gemeinschaftskommunion d. Schülerinnen und Schüler der beiden Höheren Schulen.

8.45 Uhr Kindergottesdienst - Amt für die in Amerika verstorbene Maria Mies geb. Pesch.

10.00 Uhr Hochamt - Amt Anna Sode v. d.

' Nachbarschaft bestellt -

B e ic h t ge le ge nhe i t: Samstag v. 15.00 - 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr.

Heimabende der Jugend und Kirchenchor nach Vermeidung.

AUS DEM KOMMUNALEN LEBEN

Kundendienst empfiehlt sich

Unterlassene Auto-Inspektion kann Fahrläs­sigkeit sein.

Viele Kraftfahrer scheuen die Mühen und Kosten einer re­gelmäßigen Inspektion ihres Wagens. Sie warten mit In­standsetzungen, bis sich am Fahrzeug ein Fehler zeigt.

Das ist Sparsamkeit am falschen Platz. Der unterlassene Kundendienst kann einem, wenn ein Unfall passiert ist, vom Gericht als grobes Verschulden angekreidet werden, wenn sich hinterher herausstellt, daß der Zusammenstoß auf einen technischen Mangel des Wagens zurückzuführen war. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (VI ZR 201/64).

Die Bundesrichter machten dem Halter eines Lastwagens und dem Wagenlenker Vorhaltungen, weil sie sich um den Zustand des Fahrzeugs zu wenig gekümmert hatten. Der Eigentümer hatte den Wagen bei einem Kilometerstand von 68 000 gekauft und ihn robust beanspruchen lassen, oh­ne daß das Fahrzeug jemals in die Werkstatt zur Überprü­fung und Wartung gebracht worden wäre. Nach einer Fahr­leistung von weiteren 35 000 Kilometern merkte der Fahrer plötzlich, daß die Lenkung versagte. Er konnte einen Zu­sammenstoß nicht vermeiden, der schwerwiegende Folgen hatte.

Zu den Pflichten des Fahrzeughalters gehöre es, so führte jetzt der Bundesgerichtshof in den Gründen seiner Entschei­dung aus, für die Betriebssicherheit des dem Fahrer überlas­senen Wagens zu sorgen. Dieser Pflicht genüge er mit der Reparatur der jeweils hervorgetretenen Schäden in einer autorisierten Werkstatt auch dann nicht, wenn diese die Anweisung habe, bei solchen Gelegenheiten bemerkte wei­tere Mängel ebenfalls zu beheben.

Ein solches Verfahren, bei dem nur an den zufällig defek­ten Stellen des Wagens gearbeitet werde, könne eine syste­matische und vorbeugende Durchsicht des ganzen Fahrzeugs auf seine Betriebssicherheit, wie sie bei der regelmäßigen Wartung vorgenommen werde, keinesfalls ersetzen. Die bloße Ausführung der jeweils anfallenden Reparaturen sei unzureichend.

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