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Montabaur
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Alle in unserem Verlag erscheinenden Mitteilungs • u. Ortsnachrichtenblätter tragen in der Gesamtheit den Haupttitel
PRIMO-NACHRICHTEN
3. JAHRGAN G (56)
BEREITSCHAFTS D IENSTF
Ärzte - Sonntagsdienst
Am Sonntag, dem 21. August 1966:
Dr. Elmar BISPING, Ruppach, Telefon 560.
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
Am Sonntag, dem 21. August 1966:
Zahnarzt MICHELS, Siershahn, Poststraße 3, Tel. 2596 Dr. KRAMANN, Höhr-Grenzhausen, Westerwaldstraße 4,
Telefon 437.
Apotheken - Dienst
In der Woche vom 21. bis 27.8.1966:
MARIEN-APOTHEKE, Kirchstr. 19, Telefon 8290.
Krankenwagen
Samstag/Sonntag, 20. /21. 8.1966;
GÖRG, Herschbach, Tel. 02626-5166 RIGCLL, Montabaur, Tel. 02602-777.
FREITAG, DEN 19. AUGUST 1966
NUMMER 34
KIRCHLICHE
NACHRICHTEN
Kath. Pfarrkirche
"St. Peter in Ketten"
in der Woche vom 21.8. - 27.8.196 6.
Sonntag -
12. Sonntag nach Pfingsten
6.00 Uhr
Frühmesse
7. 30 Uhr
Hl. Messe
8.45 Uhr
Kindergottesdienst
10. 00 Uhr
Hochamt - Amt Frau Toni
Rausch von der Nachbarschaft bestellt -
11.30 Uhr
Letzte Hl. Messe
19.30 Uhr
Andacht
Man tag:
Unbeflecktes Herz Mariens
7.10 Uhr
J. A . Josef Schürholz
Dienstag:
Philipp
us Beniti us
7.10 Uhr
Amt Ehel. Wilhelm und Kath. Henritzi
Mittwoch;
Bartholomäus
7.10 Uhr
J.A. Ehel. Jakob Simon und Kinder
8. 00 Uhr
Volksschulgottesdienst - J.A. Franz Parbel u. ++ Angehörige
Donnerstag:
Ludwig
7.10 Uhr
Amt ++ Ehel. Paul Zodrow und Ehefrau Elisabeth
8.15 Uhr
Gemeinschaftsmesse d. Frauengemeinschaft m. Ansprache
Amt Ehel.■ Nikolaus Petri Maria geb. Schlemmer
Freitag;
v . 12.
Sonnt, n. Pfingsten
7.10 Uhr
Volksschulgottesdienst -J.A. Ehel. Rudolf Merkel und ++. Angehörige
Umgang mit Menschen ist das Schönste und Schwerste.
Samstag:
Josef v 7.10 Uhr 14.00 Uhr 17. 00 Uhr
Sonntag:
Calasanza
4-Wo. -Amt Karl Himmerich Brautamt Trg. Zerfas - Niedermeier Salve Andacht
13. Sonntag nach Pfingsten Gemeinschaftskommunion d. Schülerinnen und Schüler der beiden Höheren Schulen.
8.45 Uhr Kindergottesdienst - Amt für die in Amerika verstorbene Maria Mies geb. Pesch.
10.00 Uhr Hochamt - Amt Anna Sode v. d.
' Nachbarschaft bestellt -
B e ic h t ge le ge nhe i t: Samstag v. 15.00 - 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr.
Heimabende der Jugend und Kirchenchor nach Vermeidung.
AUS DEM KOMMUNALEN LEBEN
Kundendienst empfiehlt sich
Unterlassene Auto-Inspektion kann Fahrlässigkeit sein.
Viele Kraftfahrer scheuen die Mühen und Kosten einer regelmäßigen Inspektion ihres Wagens. Sie warten mit Instandsetzungen, bis sich am Fahrzeug ein Fehler zeigt.
Das ist Sparsamkeit am falschen Platz. Der unterlassene Kundendienst kann einem, wenn ein Unfall passiert ist, vom Gericht als grobes Verschulden angekreidet werden, wenn sich hinterher herausstellt, daß der Zusammenstoß auf einen technischen Mangel des Wagens zurückzuführen war. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (VI ZR 201/64).
Die Bundesrichter machten dem Halter eines Lastwagens und dem Wagenlenker Vorhaltungen, weil sie sich um den Zustand des Fahrzeugs zu wenig gekümmert hatten. Der Eigentümer hatte den Wagen bei einem Kilometerstand von 68 000 gekauft und ihn robust beanspruchen lassen, ohne daß das Fahrzeug jemals in die Werkstatt zur Überprüfung und Wartung gebracht worden wäre. Nach einer Fahrleistung von weiteren 35 000 Kilometern merkte der Fahrer plötzlich, daß die Lenkung versagte. Er konnte einen Zusammenstoß nicht vermeiden, der schwerwiegende Folgen hatte.
Zu den Pflichten des Fahrzeughalters gehöre es, so führte jetzt der Bundesgerichtshof in den Gründen seiner Entscheidung aus, für die Betriebssicherheit des dem Fahrer überlassenen Wagens zu sorgen. Dieser Pflicht genüge er mit der Reparatur der jeweils hervorgetretenen Schäden in einer autorisierten Werkstatt auch dann nicht, wenn diese die Anweisung habe, bei solchen Gelegenheiten bemerkte weitere Mängel ebenfalls zu beheben.
Ein solches Verfahren, bei dem nur an den zufällig defekten Stellen des Wagens gearbeitet werde, könne eine systematische und vorbeugende Durchsicht des ganzen Fahrzeugs auf seine Betriebssicherheit, wie sie bei der regelmäßigen Wartung vorgenommen werde, keinesfalls ersetzen. Die bloße Ausführung der jeweils anfallenden Reparaturen sei unzureichend.
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