Apotheken-Dienst
In der Woche vom 7. bis 13. 8.1966:
RATHAUS-Apotheke, Großer Markt 8, Tel. 426
Krankenwagen
Samstag/Sonntag, den 6. /7. 8.1966:
Görg, Herschbach, Tel. 02626-5166 Halbritter, Höhr-Grenzhausen, Tel. 02624-7010
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Pfarrkirche
"St. Peter in Ketten" Montabaur
Sonntag 10. Sonntag nach Pfingsten - Kirchweih - 7.8. 6.00 Uhr Frühmesse
7.30 Uhr Hl. Messe - Gemeinschaftskommunion der Frauen und Mütter -
8.45 Uhi - Kindergottesdienst - Dankamt n. Meinung Familie Hagelauer aus Anlaß 100- jährigen Firmenbestehens -
10.00 Uhr Hochamt - Amt Elisabeth Hackenbruch v. Jahrgang 1896 bestellt.
11.30 Uhr Letzte Hl. Messe
14.30 Uhr Feierliche Andacht Montag Johannes Maria Vianney -
7.10 Uhr J.A. Adam Busch u. verst, Angehörige Dienstag Vigil d. hl. Laurentius
7.10 Uhr Amt Alois Simon Mittwoch -Laurentius -
7.10 Uhr J.A. Josef Foß Donnerst, v. 10. So. nach Pfingsten
7.10 Uhr J.A. Frl. Franziska Menz und verst. Angeh.
8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauengemein schaft mit Ansprache - Amt Mr. u.Mrs. Joseph Ostrozny anläßl. Hochzeitstag
Freitag - Klara -
7.10 Uhr 4 Wo. - Amt Franz Helm Samstag - Gertrud v. Altenberg -
7.10 Uhr J.A. Margarete Linz 14.00 Uhr Brautamt mit Trg. Brautpaar Schneider- Meuer
17.00 Uhr Salve Andacht Sonntag 11. Sonntag nach Pfingsten
10. 00 Uhr Hochamt - Amt Elisabeth Gackowski von der Nachbarschaft bestellt - Beichtgelegenheit:
Anläßlich des bevorstehenden verlobten Tages - 15. August • Freitag von 15. 00 - 19. 00 Uhr
Samstag von 10. 00- 12. 00 Uhr v. 15. 00 - 19. 00 Uhr und nach 20.30 Uhr.
Die Kollekte am Kirmessonntag ist für die Anschaffung der 4. großen Glocke bestimmt.
Diese Glocke ist als Geschenk der Pfarrgemeinde gedacht anläßlich des 25-jährigen Ortsjubiläums unseres Stadtpfarrers Dekan A. Breidling, das er im kommenden Jahr begehen kann.
IN EIGENER SACHE
Allen unseren Lesern, Inserenten und Mitarbeitern, denen ein Anruf im Hauptverlag in Merchweiler nicht möglich ist, dürfen wir die Rufnummer unseres Verlagsbüros bekanntgeben: Bad Soden (06196) 82004.
PRIMO-VERLAG Hans Schmid, Verlagsbüro Eschborn -
VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN
Zirkel der Briefmarkenfreunde Montabaur und Umgebung
Unser Tauschabend am Kirmes-Dienstag, dem 9. Aug. fällt aus. Nächste Zusammenkunft ist Dienstag, den 13. Sept.,
20. 00 Uhr im Bahnhofshotel.
Wichtiges aus Miet- und Wohnrecht
Ein Mieter ist im allgemeinen verpflichtet, die Schönheitsreparaturen je nach Ausmaß der Abnutzung von Anstrich und Tapeten in den verschiedenen Räumen in einem bestimmten wirtschaftlich sinnvoll geplanten Turnus vorzunehmen. Einhellig wird die Ansicht vertreten, daß diese Verpflichtung nicht bedeutet, der Mieter müsse bei seinem Auszug Schönheitsreparaturen in jedem Falle und unabhängig von einem solchen Turnus in allen Mieträumen vornehmen. (OLG Hamm, Urteil vom 14.7.1964 - 4 U 50/64).
Welche Mindesterfordernisse erfüllt sein müssen, damit die Berechnung der Mieterhöhung als eine solche im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2/ I. BMietG gelten kann, ist in dem Gesetz nicht ausdrücklich festgelegt. Es genügt eine Berechnung, wenn sie es dem Mieter ermöglicht, sich ein einigermaßen deutliches Bild davon zu machen, aus welcher Berechnung der Vermieter die Berechtigung zur Erhöhung der Miete um einen bestimmten Betrag herleitet (LG Kassel, Urteil vom 18.3.1964 ■ 2 O. 140/63).
Der Vermieter ist wegen der beiderseitigen Bindung der Parteien an den bestehenden Mietvertrag grundsätzlich nicht berechtigt, einem Mieter gegen seinen Willen bauliche Verbesserungen aufzudrängen und ihn dann mit einer höheren Miete zu belasten. Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen des § 28 a des Mieterschutzgesetzes die verweigerte Zustimmungserklärung des Mieters durch das Mieteinigungsamt ersetzen lassen und darf den Mietzins nach § 28 a Ans. 2 MschG in einem engeren Rahmen erhöhen. Die Mieterhöhung kann nur dann verlangt werden, wenn sich der Mieter auf die Erklärungen des Vermieters hin mit den Maßnahmen einverstanden erklärt und den Arbeiten unter diesen Voraussetzungen zustimmt. (LG Itzehoe, Urteil vom 10.11.1964 - 6 S 32/64).
Der Einbau einer Ölsammelheizung in ein mit Kohleöfen ausgestattetes Mietwohnhaus stelle eine den Gebrauchswert der Mietwohnung steigernde bauliche Veränderung dar.
(LG Bremen, Urteil vom 23.12.1963 - 5 S. 368/63).
Wochengeld nach Durchschnittsverdienst
Für die Berechnung des Wochengeldes für werdende Mütter, die vorher berufstätig waren, ist das von den Frauen regelmäßig verdiente Arbeitsentgelt maßgebend. Einmalige Sonderzuwendungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, gehören nicht zum Durchschnittsverdienst. Diese Feststellung traf der 3. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel im Prozeß einer Angestellten aus Oldenburg gegen die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (Aktz; 3 RK' 105/63)
"Kurzurteile",
die Kraftfahrer interessieren
Tempo 50
Eine Sünde, die von Autofahrern in der Großstadt immer wieder begangen wird, wurde jetzt vom Oberlandesgericht Hamm gerügt. Es verurteilte einen Fahrer, der einen vor ihm fahrenden Lastkraftwagen mit 70 km/st überholt hatte,zu einer Geldstrafe. Auch beim Überholen, so betonte das Gericht, muß die in der Stadt vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/st eingehalten werden. Nur wenn ein Wagen wesentlich langsamer als 50 Kilometer in der Stunde fahre, dürfe er in einer Ortschaft überholt werden. Ansonsten sei es dem folgenden Autofahrer durchaus zuzumuten, auf ein Überholen zu verzichten. (OLG Hamm - 2 SS 267/66).
Entschädigung'
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekräftigte erneut seine Rechtsprechung, daß der bei einem .Autounfall Geschädigte für den Ausfall seines Wagens auch dann eine Entschädigung verlangen kann, wenn er keinen Ersatzwagen (Mietwagen) in Anspruch genommen hat. Die Bundesrichter begründen diese Entscheidung damit, daß in der Störung der Nutzung des Wagens grundsätzlich ein wirtschaftlicher Schaden Zusehen ist Die Vorteile eines Autos sind nach Ansicht des Bun-

