Ausgabe 
24.12.1965
 
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11.30 Uhr Letzte hl. Messe

18. 00 Uhr Andacht.

E.vgl. Kirchengemeinde

ße 38. ihnstr. 8,

Montag:

n 24.12. len 29.12. geschlos.

Dienstag:

6.30 Uhr 7.10 Uhr

6. 30 Uhr 7.10 Uhr

Mittwoch:

14. 00 Uhr

15. 00 Uhr

6.30 Uhr 7.10 Uhr

. 8055,

. 8055

. 8055,

IPonnerstag:

25 96. el. 546.

Freitag:

6.30 Uhr 7.10 Uhr 8.15 Uhr

30.

elstr. 5,

6.30 Uhr 7.10 Uhr

15.

01 .

el. 352 el. 7694.

Famstag:

17.00 Uhr

10. 00 Uhr

Pormtag:

10. 00 Uhr

|ichtgelegenheit: teitag, den 31.12.65

Johannes

Hl. Messe Rektor Heinr. Kespe Jahramt f. d. Leb. u. Verst. der Familie Heinz - Schmidt.

Fest d. Unschuldigen Kinder fällt aus

Jahramt f. verst. Familie Wieder­hold - Schmidt

Krippenfeier d. Kommunionkinder Segnung der Kleinkinder

v. d. Weihnachtsoktav fällt aus

Amt zu Ehren d. Muttergottes f. die Leb. u. Verst. Farn. Toni Ickenroth.

i

v. d. Weihnachtsoktav fällt aus

1. Jahramt Math. Groß Gemeinschaftsmesse d. Frauenge­meinschaft m. Ansprache.

Amt f. Leb. u. Verst. der Fam. Math. Kaster.

v. d. Weihnachtsoktav Silvester f ä111 a us

Amt verst. Familie Schardt - Paffhausen Jahresschlußandacht.

v. d. Weihnachtsoktav - Neujahr - Hochamt

Amt Willi Reiser v. d. Nachbar­schaft bestellt.

Alle Messen wie an Sonntagen.

Namen-Jesu-Fest

Hochamt

Dankamt n. Meinung Familie Piroth Meurer

nach der Jahresschlußandacht v. 18.00 - 19.00 Uhr.

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lesse

Linz v.

f^ath. Kirchenchor "St. Cacilia"

Ochste Probe:

"/bester-Abend um 16. 30 Uhr für den ganzen Chor im farrheim. Um unbedingte Pünktlichkeit wird gebeten.

ur Christmette (24. 00 Uhr) singt der Kirchenchor festliche | ,e ihnachtslieder und zum Festgottesdienst am 1. Weih- ,J chtsfeiertag (10.00 Uhr) die Missa brevis in B-Dur 'V 275) mit Orchester vonW.A. Mozart, ps Hochamt am 2. Weihnachtsfeiertag wird der Chor fjroh mehrstimmige Weihnachtslieder verschönern, l^ach dem Hochamt am 2. Feiertag trifft sich der Chor im "Spital, um unsere lieben "Alten" dort durch ein kleines | e ihnachtsständchen eine kleine Freude zu bereiten.

ben lieben Freunden und fördernden Mitgliedern des kath. fchenchores "St. Cäcilia" auf diesem Wege ein recht 0 J" s un d gnadenreiches Weihnachtsfest sowie Glück, Ge- heit und Gottes reichsten Segen fürs neue Jahr!

taclitslk'

Willy Fresenius, Vorsitzender.

Freitag, Heiliger Abend

24. 12. 65 17. 00 Uhr Christvesper

Kollekte für "Brot für die Welt

24. 00 Uhr Christmette

Kollekte für die Paten gemeinde.

Samstag, 1. Christtag

25.12. 10. 00 Uhr Hauptgottesdienst mit Feier des

Heiligen Abendmahles Kollekte für Scheuern.

Sonntag: 2. Christtag

26.12. 10.00 Uhr Hauptgottesdienst

Kollekte für die Oekumene 11.15 Uhr Kindergottesdienst/Weihnachtsfeier

Donnerstag;

30.12.65

20.00 Uhr

Bibelstunde d. landeskirchl. Ge­meinschaft im Gemeindehaus

Freitag:

Silvester

31.12.

17. 00 Uhr

Jahresschlußandacht

Samstag:

Neujahr

1.1.66

10. 00 Uhr

Hauptgottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles

Sonntag:

Sonntag nach Neujahr

2.1.66

10. 00 Uhr

Hauptgottesdienst

11.15 Uhr

Kindergottesdienst

Donnerstag:

Ephiphanias

6.1.66

20. 00 Uhr

Bibelstunde der landeskirchl, Ge

meinschaft im Gemeindehaus,

Freitag;

7.1.66 8. 00 Uhr Gottesdienst für alle Schulen in

der Kirche.

SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN

Rentenzahltage

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für Januar 1966 an folgenden Tagen ausgezahlt:

Versorgungsrenten: 28. Dezember 1965

Versicherungsrenten: 30. Dezember 1965.

Scheunenbrand in Moschheim

In den Nachmittagsstunden des 14. Dez. 1965 wurde die Freiw. Feuerwehr Montabaur zu einem gefährlichen Scheu­nenbrand in der Gemeinde Moschheim gerufen. Bei Eintref­fen der Wehr hatten die Flammen bereits den Dachstuhl der Scheune ergriffen. Durch schnellen und gezielten Außen- und Innenangriff konnte größerer Schaden verhütet werden. Die angebaute Schreinerei und das ebenfalls angebaute Wohnhaus wurden sofort abgesichert und so konnte das Feuer nicht auf diese Gebäudeteile übergreifen. Der Brand war in­nerhalb kürzester Zeit unter Kontrolle.

Wichtiges aus Miet- und Wohnrecht

Begriff des Fehlers der Mietsache.

Der Begriff des Fehlers der Mietsache ist nicht auf solche Mängel beschränkt, die der Mietsache unmittelbar körper­lich anhaften, wie etwa Baufälligkeit eines gemieteten Hau­ses; er umfaßt auch solche Umstände, die nicht in der Miet­sache selbst begründet sind, aber dennoch auf die Mietsache