11.30 Uhr Letzte hl. Messe
18. 00 Uhr Andacht.
E.vgl. Kirchengemeinde
ße 38. ihnstr. 8,
Montag:
■n 24.12. len 29.12. geschlos.
‘Dienstag:
6.30 Uhr 7.10 Uhr
6. 30 Uhr 7.10 Uhr
■Mittwoch:
14. 00 Uhr
15. 00 Uhr
6.30 Uhr 7.10 Uhr
. 8055,
. 8055
. 8055,
IPonnerstag:
25 96. el. 546.
Freitag:
6.30 Uhr 7.10 Uhr 8.15 Uhr
30.
elstr. 5,
6.30 Uhr 7.10 Uhr
15.
01 .
’el. 352 ’el. 7694.
Famstag:
17.00 Uhr
10. 00 Uhr
Pormtag:
10. 00 Uhr
|ichtgelegenheit: teitag, den 31.12.65
Johannes
Hl. Messe Rektor Heinr. Kespe Jahramt f. d. Leb. u. Verst. der Familie Heinz - Schmidt.
Fest d. Unschuldigen Kinder fällt aus
Jahramt f. verst. Familie Wiederhold - Schmidt
Krippenfeier d. Kommunionkinder Segnung der Kleinkinder
v. d. Weihnachtsoktav fällt aus
Amt zu Ehren d. Muttergottes f. die Leb. u. Verst. Farn. Toni Ickenroth.
i
v. d. Weihnachtsoktav fällt aus
1. Jahramt Math. Groß Gemeinschaftsmesse d. Frauengemeinschaft m. Ansprache.
Amt f. Leb. u. Verst. der Fam. Math. Kaster.
v. d. Weihnachtsoktav Silvester f ä111 a us
Amt verst. Familie Schardt - Paffhausen Jahresschlußandacht.
v. d. Weihnachtsoktav - Neujahr - Hochamt
Amt Willi Reiser v. d. Nachbarschaft bestellt.
Alle Messen wie an Sonntagen.
Namen-Jesu-Fest
Hochamt
Dankamt n. Meinung Familie Piroth Meurer
nach der Jahresschlußandacht v. 18.00 - 19.00 Uhr.
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lesse
Linz v.
f^ath. Kirchenchor "St. Cacilia"
Ochste Probe:
"/bester-Abend um 16. 30 Uhr für den ganzen Chor im farrheim. Um unbedingte Pünktlichkeit wird gebeten.
■ ur Christmette (24. 00 Uhr) singt der Kirchenchor festliche | ,e ihnachtslieder und zum Festgottesdienst am 1. Weih- ,J chtsfeiertag (10.00 Uhr) die Missa brevis in B-Dur 'V 275) mit Orchester vonW.A. Mozart, ps Hochamt am 2. Weihnachtsfeiertag wird der Chor fjroh mehrstimmige Weihnachtslieder verschönern, l^ach dem Hochamt am 2. Feiertag trifft sich der Chor im "Spital, um unsere lieben "Alten" dort durch ein kleines | e ihnachtsständchen eine kleine Freude zu bereiten.
ben lieben Freunden und fördernden Mitgliedern des kath. ■‘fchenchores "St. Cäcilia" auf diesem Wege ein recht 0 J" s un d gnadenreiches Weihnachtsfest sowie Glück, Ge- “ heit und Gottes reichsten Segen fürs neue Jahr!
taclitslk'
Willy Fresenius, Vorsitzender.
Freitag, Heiliger Abend
24. 12. 65 17. 00 Uhr Christvesper
Kollekte für "Brot für die Welt”
24. 00 Uhr Christmette
Kollekte für die Paten gemeinde.
Samstag, 1. Christtag
25.12. 10. 00 Uhr Hauptgottesdienst mit Feier des
Heiligen Abendmahles Kollekte für Scheuern.
Sonntag: 2. Christtag
26.12. 10.00 Uhr Hauptgottesdienst
Kollekte für die Oekumene 11.15 Uhr Kindergottesdienst/Weihnachtsfeier
Donnerstag;
30.12.65
20.00 Uhr
Bibelstunde d. landeskirchl. Gemeinschaft im Gemeindehaus
Freitag:
Silvester
31.12.
17. 00 Uhr
Jahresschlußandacht
Samstag:
Neujahr
1.1.66
10. 00 Uhr
Hauptgottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles
Sonntag:
Sonntag nach Neujahr
2.1.66
10. 00 Uhr
Hauptgottesdienst
11.15 Uhr
Kindergottesdienst
Donnerstag:
Ephiphanias
6.1.66
20. 00 Uhr
Bibelstunde der landeskirchl, Ge
meinschaft im Gemeindehaus,
Freitag;
7.1.66 8. 00 Uhr Gottesdienst für alle Schulen in
der Kirche.
SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN
Rentenzahltage
Beim Postamt Montabaur werden die Renten für Januar 1966 an folgenden Tagen ausgezahlt:
Versorgungsrenten: 28. Dezember 1965
Versicherungsrenten: 30. Dezember 1965.
Scheunenbrand in Moschheim
In den Nachmittagsstunden des 14. Dez. 1965 wurde die Freiw. Feuerwehr Montabaur zu einem gefährlichen Scheunenbrand in der Gemeinde Moschheim gerufen. Bei Eintreffen der Wehr hatten die Flammen bereits den Dachstuhl der Scheune ergriffen. Durch schnellen und gezielten Außen- und Innenangriff konnte größerer Schaden verhütet werden. Die angebaute Schreinerei und das ebenfalls angebaute Wohnhaus wurden sofort abgesichert und so konnte das Feuer nicht auf diese Gebäudeteile übergreifen. Der Brand war innerhalb kürzester Zeit unter Kontrolle.
Wichtiges aus Miet- und Wohnrecht
Begriff des Fehlers der Mietsache.
Der Begriff des Fehlers der Mietsache ist nicht auf solche Mängel beschränkt, die der Mietsache unmittelbar körperlich anhaften, wie etwa Baufälligkeit eines gemieteten Hauses; er umfaßt auch solche Umstände, die nicht in der Mietsache selbst begründet sind, aber dennoch auf die Mietsache

