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beit unmöglich gemacht. Bettelei und Vagabundenwesen nahmen in erschreckender Weise zu. Neben den notorischen Faulenzern und Tagedieben, die sich oft den zahlreichen Räuberbanden zugesellten, gab es auch viele Menschen, die gerne einer ordentlichen Arbeit, nachgegangen wären, wenn die unf ruhige Zeit dies gestattet hätte. Da die Eltern sich der Bettelei schämten, schickten sie ihre Kinder von Haus zu Haus; Kinderbettelei war Mode geworden. Auch alle Verordnungen und Bettelverbote halfen hier nicht. In dieser Zeit hatten die geistlichen Kurfürstentümer aufgehört zu bestehen. Montabaur war mit dem restlichen Teil von Kurtrier 1803 an das Fürsten-- tum Nassau gekommen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse jin Nassau waren zwar nicht besser als die der Nachbarstaaten^ aber die nassauische Regierung setzte alles daran, um die Ar - |mut und Bettelei abzuschaffen. Zunächst verbot sie die Betitelfuhren und wies die Gemeinden an, fortan die unvermögenden Kranken auf Kosten der Gemeinde zu verpflegen. Mit den frommen Stiftungen wußte sie zunächst nichts anzufangen, es war für sie Neuland. Aber wir müssen ihr zugestehen, daß sie [sich von klugen und weitblickenden Männern beraten ließ,
[die in allen diesen Fragen sehr vorsichtig zu Werke gingen and Gesetze schufen, die für die damalige Zeit vorbildlich raren. Unter dem 28.Mai 1803 (Staatsarchiv Wiesbaden *
,bt. 206 Nr. 615) forderte die nassauische Regierung Stadtraf md Amtmann von Montabaur zum Bericht über das Armen- [wesen in der Stadt auf. Der Stadtrat erstattete einen ausführlichen Bericht am 1.8., der Amtmann am 18.10.1803. Da- lach hatte das Hospital 9600 Reichstaler ausgeliehen. Die ännahmen an Geld, Korn- und Haferzinsen sowie Verpachtungen beliefen sich jährlich auf rd. 830 Reichstaler, Präben- ler gab es 19, die Schätzung betrug i pro Simpel 2 Reichsta- [ler, 25 albus 3 2/3 Pfennig, erhoben wurde in jedem Jahre las Vielfache dieses Betrages, so zahlte das Hospital im Jah- ke 1805 178 Reichstaler 2 albus 3 Pfennig an Schatzung. Auf lie Verfügung der nassauischen Regierung vom 4.11.1809 erstattete der damalige Amtsverwalter Flach am 9. Dezember iinen umfassenden Bericht über das Armenwesen und die Stiftungen in der Stadt Montabaur (Staatsarchiv Wiesbaden ibr. 206 Nr. 615) . Danach hatte das Hospital an Kapitalien lusgeliehen gegen 5 °lo Zinsen Martini 1809 10034 Reichstage! 26 albus 2 Pfennig, an ständigen Grundzinsen vereinnahmte es jährlich 8 Reichstaler 10 albus 7 1/2 Pfennig, an Stelle [on früher gelieferter Hühner und Gänsen erhielt es an Geld 1 Reichstaler 28 albus 5 1/2 Pfennig, die ständigen Kornzinsen letrugen im Jahre 26 Malter 8 Sommer 1 Sester 3 1/2 Viertel, lie Haferzinsen 35 Malter 2 Achtel 1 25/28 Viertel großes
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Maß, zur Unterhaltung einer armen arbeitsunfähigen Dienst" 1 magd zahlte der Freiherr von Esch auf Grund des Freiherrlich von Escblchen Familienvermächtnisses jährlich 33 Reichstaler 2 albus, die verpachteten Güter und Wiesen trugen jährlich 308 Reichstaler 51 albus ein. Das Ackerland war in Dreifelderwirtschaft aufgeteilt und auf 9 Jahre verpachtet. Es erbrachte im ersten Jahr 20 Malter 3 Sommer 1 Sester Korn und 16 Malter 11 Sommer l Sester Hafer, im zweiten Jahr 19 Malter 9 Sommer 1 Sester Korn und 20 Malter 3 Sömmer und 1 Sester Hafer, im dritten Jahr 16 Malter 11 Sömmer und 1 Sester Korn und 19 'Malter 9 Sömmer 1 Sester Hafer. Diese Abgabe erneuerte sich von drei zu drei Jahren. Die Scheunen und Stallungen waren für 56 Gulden 35 Kreuzer verpachtet. Es würde zu weit führen, auch noch die Ausgaben im einzelnen aufzuführen.
Im weiteren Vollzug der oben angezogenen Verfügung der herzoglichen Regierung vom 4.11.1809 unterbreitete Amtsverwalter Flach am 16. Juli 1810 seiner Regierung Vorschläge zur Verbesserung des Armenwesens. Er hielt die Beseitigung des örtlichen Provisoriums für notwendig, da der Stadtpfarrer bei allen Entscheidungen zu sehr das Übergewicht habe. An Stelle des Provisoriums befürwortete er die Errichtung eines Armenkollegiums bestehend aus dem Stadtschultheis, dem Stadtpfarrer, 4 Mitgliedern des Rates, dem Hospitalsverwalter und dem Gerichtsschreiber als Protokoiüsten. Dieses Armenkolleg sollte unter dem Vorsitz des Beamten .(Amtmannes) stehen. Er schlug weiter vor, die Stadt in vier Viertel einzuteilen und die Armensachen eines jeden Viertels in die Hände eines Armenpflegers zu legen und diesem ein Ratsmitglied beizugeben. Beide sollten die Anträge nach eingehender Prüfung dem Armenkolleg unter Darlegung der Gründe unterbreiten. Dieses sollte endgültig über die Aufnahme in die Armenliste entscheiden. Unterstützung aus der Armenkasse sollte nur die arbeitsunfähige Person erhalten, die keine Hilfe von Verwandten zu erwarten hatte. Die Armen wurden nach ihrer Bedürftigkeit in Klassen eingeteilt. Der Armenfonds bestand aus a) den Einkünften des Spitals, b) aus denen der Almos und c) aus den wöchentlichen Büchsensammlungen. Aus der Mitte des Kollegs sollte ein Einnehmer bestellt werden, der über die Ein- und Ausgaben Buch zu führen und vierteljährliche Rechnung zu legen hatte. Für die Wochensammlungen waren Armenpfleger vorgesehen. Die noch lebenden Präbender sollten bis zu ihrem Tode im Besitze der Pfründe bleiben, neue Pfründnerstelle nsollten keine mehr vergeben werden. Die bereits bestehende Wollspinnerei sollte bestehen bleiben.
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