Ausgabe 
6.8.1965
 
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nehmen. In wiederholten Schreiben bat die Stadtverwaltung die kurfürstliche Regierung, die Krankheitskosten der zurücklie - genden Jahre aus den Einnahmen des Hospitals zu bezahlen und auch in Zukunft die Kosten für Arzt und Apotheke bei den Stadt­armen zu übernehmen. Unter dem 5. August 1788 schreibt die Oberkommission, die ärztliche Betreuung der Stadtarmen sei Sache der Stadt, wozu das Hospital allenfalls eine Beihilfe ge­ben könne. Wiederholt geschah dies auch von seiten des Hos­pitals. Die Rückzahlung des von der Stadt geliehenen Kapitals von 347 Reichstalern lehnte aber dieses ab, obwohl sich die Stadt mit Recht auf eine Verfügung des Kurfürsten an die Ober­kommission vom 3. 3.1790 berufen konnte, wonach alle rück - ständigen Kosten aus dem Jahre 1784 in der Zeit von 4 Jahren aus den Mitteln des Hospitals gezahlt werden sollten. Aus die­ser Haltung des Provisoriums erwuchs ein langjähriger Streit zwischen dem Stadtpfarrer Hartmann Hoffmann und dem Stadt­rat.

Als am 8. März 1802 die churf. Oberkommission den Stadtrat aufforderte, aus seiner Mitte in das Provisorium des Hospitals zwei neue Comprovisoren zu benennen, erhob dieser in einem Schreiben vom 22. März schwere Anschuldigungen gegen den Stadtpfarrr und Provisor des Hospitals, in dem er schreibt :"Der Herr Definitor und Stadtpfarrer.hat sich von dem, be­

sonders bei Behandlung milder Stiftungen, deren Anwachs vom guten Willen abhangt, nicht ausser acht zu lassenden Grundsatz ganz entfernt, mit jenen ein gutes Benehmen zu unterhalten, die zur unverletzten Erhaltung und Vermehrung der Stiftung, auch zur Stimmung guttätig gesinnter etwas beizutragen ver­mögen. Er hat dem Stadtrat die Mitaufsicht über dieses bür­gerliche Institut entzogen und mit Aufseitesetzung dessen sich willkürlich zwei Schöffen aus dem Rate berufen, deren er sich zu nichts weiter als zur Unterschrift der Rechnungen bedient. Diese beiden Schöffen ( gemeint sind Th. Conradi und Conrad Hartenfels) waren weder vom Stadtrat in Vorschlag gebracht, noch beauftragt, ja in dieser Eigenschaft sogar verworfen. "

( Staatsarchiv Wiesbaden Abt. 116 Nr. XII, 3 ) . Er bat, den zeitlichen Stadtschultheißen, den derzeitigen Stadtbürgermei­ster und den Stadtschreiber als Mitaufseher anzunehmen. Durch

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diese Herren würden die Rechte der Stadt auf das Vermög et des Hospitals gewährt. Schreiben wanderten zwischen dem Stadtrat, der Oberkommission und dem Stadtpfarrer hin und her. Der Stadtpfarrer schrieb der Oberkommission, er habe der Stadt den Tod der Comprovisoren Johann Hisgen und T)j dor Kirchhöffer mitgeteilt. Dieser habe es aber unterlassen an deren Stelle neue Mitglieder der Oberkommission vörzu- schlagen. Um zu verhüten, daß die Ablesung der jährlichen Rechnung des Hospitals unterblieb, habe er vor einigen ren die Herren Conradi und Hartenfels als Mitaufseher hinzu, gezogen. Der Stadtpfarrer wandte sich auch gegen das An«, chen des Stadtrates, den von Jahr zu Jahr gewählten Bürger­meister als Stellvertreter der Stadt in das Provisorium zu ent senden, da dies den §§5 und 18 der Hospitalsverordnung von 172 9 zuwider sei. Da die Stadt trotz mehrmaliger Aufforde­rung von seiten der Oberkommission keine neuen Vorschlag machte, so wies am 26. Juli 1802 die Oberkommission den Stadtpfarrer an, mit Hilfe des alten Comprovisors Hartenfel Conradi war 1802 gestorben - und des 1797 von der Stadt vo geschlagenen N. Sauerborn die älteren Rechnungen zu reces- sieren. Hartenfels legte Ende 1802 sein Amt wegen Krankhei nieder. Als der Stadtrat aufgefordert wurde, einen aus dem Rat als Ersatz zu benennen, stellte er in dem Schreiben von 10.2.1803 erneut die Forderung, den jeweiligen Stadtbürget meister und Stadtschreiber zum Mitglied des Provisoriums zu machen und schreibt : " Als Vorstand der Bürgerschaft sind wir für die Erhaltung und Beförderung bürgerlicher Insti­tutionen sowie für die zweckmäßige Austeilung der daraus fließenden Nutzungen verantwortlich, wir sind daher be­rechtigt und verpflichtet, über das Hospitalwesen Aufsicht zu haben". "Wir hoffen demnach", daß " durch Genehmi­gung unseres Vorschlages uns die Mitaufsicht Uber das Hospi­talwesen anvertraut werde". Die Oberkommission lehnte de Vorschlag ab, da er der Hospitalsverordnung von 1729zu­wider sei. Um der Unordnung im Hospitalwesen zu steuern und damit die in den letzten Jahren erstellten Rechnungen )erufs° überprüft werden könnten, bat der Stadtpfarrer die Oberkoa- mission, den Bürgermeister Mathias Isbert als Provisor einzu-j setzen. - Fortsetzung folgt -

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