Ausgabe 
30.7.1965
 
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11.30 Uhr Letzte Hl. Messe 19. 30 Uhr A nd ac ht

Die Hl. Messe um 6.30 Uhr fällt in der Woche aus.

tr.

Montag, Alfons Maria von Liguori -

* '7.10 Uhr Katharina Klersy

Dienstag, v. 8. So. n. Pfingsten

7.10 Uhr gef. Herbert Kromik Mittwoch, - Dominikus -

7.10 Uhr Ehel. Aiiton Schmidt, Pauline geb. Hisgen

Donnerstag, - Einweihung d. Kirche Maria Schnee -

7.10Uhr Amt Anna Leitzbach und verst. An­gehörige

8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. F auenge- meinschaft m. Ansprache J. A. Maria Kraulich Freitag, - Verklärung Christi -

7.10 Uhr 4.-Wo. - Amt Jean Adam

Samstag - Kajetan -

7.10 Uhr 4. Wo. - Amt Markus Bösl 17. 00 Uhr Salve Andacht Sonntag, 9. Sonntag nach Pfingsten - Kirchweih -

10. 00 Uhr Hochamt - Amt Johann Holzbach von Kirchenchor St. Cäcilia bestellt - Beichtgelegenheit:

Donnerstag vor Herz Jesu Freitag von

16. 00 Uhr - 19. 00 Uhr

Samstag v. 15. 00 Uhr - 19. 00 Uhr und nach 20.30 Uhr.

18.8.1886

21.8.1878 22.8.1885 23.8.1883 24.8.1877

25.8.1880

25.8.18 90 25.8.1889

31.8.1881

Müller geb. Hundenborn Marta, Hammerweg;

Fein Mathias, Bahnhofstraße 18,

Bergfeld Heinrich, Hinterer Rebstock 23,; Leusch Johann, Fritz-Bluhm-Straße 8;

Weyer geb.. Müller Anna, Biergasse 2;

Zodrow geb. Bentler Elisabeth, Eichendorff­straße 14;

Radke geb. Kuptz Anna, Herzog-Adolf-Str. 15. Neuroth geb. Gräf Maria, Fürsten weg 10; Mende Hermann, Hinterer Rebstock 14.

VEREINSMITTEI LUNGEN

TuS Montabaur

Am vergangenen Samstag trug die 1. Fußballmannschaft auf eigenem Platz ein Freundschaftspiel gegen den S.V Elz aus. Die Mannschaft, die vor allem im Sturm starke Schwä­chen zeigte, verlor das Spiel mit 4 : 0 Toren.

Am Sonnabend, dem 31. Juli 1965, fährt die l. Fußball­mannschaft nach Düsseldorf-Benrath, um dort gegen den VfL. Benrath eine Rückspielverpflichtung einzulösen.

Die VfL. Benrath spielt zur Zeit in der höchsten Amateur­klasse des Niederrheins. .Er hatte zur Kirmes 1962 in Monta­baur gespielt und 3 : 0 gewonnen.

Am Samstag, dem 7. August 1965 (Kirmes-Samstag) treffen

sich in Montabaur die Fußballmannschaften des F. C. Urbar *

und des TuS. Montabaur zu einer Freundschaftsbegegnung. Spielbeginn ist um 17. 00 Uhr. Der F. C. Urbar spielt in der A-Klasse, Staffel Koblenz.

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Kath. Kirchenchor St. Cäcilia

Die nächste Probe ist für den gesamten Chor am Donnerstag (5. 8. 65) um 20.15 Uhr im Pfarrheim.

Wegen des.bevorstehenden Kirchweihfestes werden alle unbedingt zur Probe erwartet.

Evang. Kirchengemeinde Montabaur

Sonntag, - 7. Sonntag nach Trinitatis 1.8.65 11. 00 Uhr Hauptgottesdienst

Kollekte für die eigene Gemeinde Donnerstag, 20. 00 Uhr Bibelstunde der landeskirchl. Ge­meinschaft im Gemeindehaus

WIR GRATULIEREN

1.8.1878

3.8.1886 3.8.1888,

4.8.18 90 5.8.,1886 5.8.187 9 6.8.1887 10.8.1886 12.8.1878 13.8.1877

13.8.1883

14.8.1888

15.8.1888

17.8.1883

Geburtstage im August Hannappel geb. Hirschbrun Katharina, Kaiser­straße 4;

Hölzer Otto, Colletstraße 11;

Steinebach geb. Klass Elisabeth, Alois-Jäger- Platz 7;

Heinz Nikolaus, Eschelbacher Straße 17;

Jung August, Fürstenweg 30;

Löcher geb. Jouaux Rosine, Gelbachstraße 3; Kopp Karl, Klosterstraße 5;

Laue Klara, Großer Markt 3;

Kretzer geb. Heß Sophie, Bahnhofstraße 75; Kempendorff geb. Rettig Magda, Wölfchesbitz- straße 19;

Runkel Leonhard, Kirchstraße 40;

Fitzner Willy, Fürstenweg 31;

May Paul, Jahnstraße 15-,

Schmitz Bernhard, Koblenzer Straße 15;

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AKTUELLE VERWALTUNG

Neufassung des Wohngeldgesetzes

vom 1. April 1965 Fortsetzung aus Nr.. 30/1965

2) Hat der Antragberechtigte oder sein Rechtsvorgänger das Gebäude oder die Wohnung nach dem 20. Juni 1948 gegen Entgelt erworben, so sind bei der Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst nur zu berücksichtigen

a) fremde Mittel, die zur Deckung des angemessenen Erwerbspreises und der angemessenen Erwerbskosten ge­dient haben,

b) fremde Mittel der in Satz 1 Nr. 1 Buchstaben c bis e bezeichneten Art, die der Deckung von Kosten gedient haben, die nach dem Erwerb entstanden sind; Satz 2 gilt entsprechend,

(3) Solange die Rechtsverordnung nach Absatz 1 Nr. 5 nicht ergangen ist, gelten für die Berechnung der Wohnfläche! die §§42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung ent­sprechend, ferner gilt § 9 der Verordnung über die Gewährungj von Miet- und Lastenbeihilfen entsprechend mit der Maßgabe, daß die Verweisung auf § 8 Abs. 1 dieser Verordnung entfallt.; Betragen bei Wohnraum, der bis zum 20. Juni 1948 bezugs- fertig geworden ist, die anrechenbaren Grundflächen der Nebenräume mehr als ^ehn vom Hundert der Wohnfläche, so bleibt für die Wohnflächenberechnung die Hälfte der Mehl" fläche außer Betracht. Zu den Nebenräumen gehören nametit-, lieh Flure, Dielen, Speisekammern, Bade-, Wasch- oder Duschräume, Toiletten, Besenkammern und sonstige Abstell­räume.

§43

Rechtsverordnung über Obergrenzen (l) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsver- Ordnung mit Zustimmung des Bundesrates Obergrenzen für die

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