Ausgabe 
23.7.1965
 
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10. 00 Uhr Hochamt - Amt Otto Danner v. d. Kantstr. bestellt -

Beichtgelegenheit: Samstag v. 15. 00 - 19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr

Kolpingfamilie: Freitag 20.15 Uhr Versammlung lt. Pro­gramm

Kath. Kirchenchor u St. Cäcilia"

Montag, den 26. 7., um 20.15 Uhr Probe für die Männer­stimmen, , . ,

Donnerstag, den 29. 7. , um 20. 15 Uhr Probe für die Frauen­stimmen, jeweils im Pfarrheim.

\/EREINSMI HEILUNGEN

TuS Montabaur

Am vergangenen Samstag, den 17. Juli 1965 trug die 1. Fuß­ballmannschaft ein Freundschaftsspiel gegen den SV Kes­selheim b. Koblenz aus. Das Spiel endete 2:2

Es wird allen aktiven Mitgliedern zur Kenntnis gebracht, daß die städtische Turnhalle in der Zeit vom 19. Juli bis

4. August 1965 einschl. nicht benutzt werden kann. Während dieser Zeit fallen alle Übungsstunden aus!

Dem Ehrenmitglied Peter Holzbach wurde für über 60-jäh­rige, treue Vereinszugehörigkeit vom Vorstand eine Ehren­urkunde überreicht.

Am kommenden Sonntag, dem 25. Juli 1965, trägt die 1. Fußballmannschaft das Rückspiel gegen den SV Elz aus. Das Spiel findet in Montabaur statt und beginnt um 16. 00 Uhr. Der SV Elz spielt im hessischen Fußballverband eine Klasse höher als Montabaur. Im Hinspiel war Elz mit 5:3 Toren erfolgreich gewesen.

Freiwillige Feuerwehr Montabaur

Wettstreit in Ham buch/Eifel ein großer Er­folg für den Fanfarenzug der Freiw. Feuer­wehr Montabaur.

Am vergangenen Sonntag fand in Hambuch in der Eifel ein Wettstreit für Spielmanns- u. Fanfarenzüge statt. Der Fan­farenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur hatte für die A-Klasse gemeldet. Gespielt wurde in 3 Klassen, der A, B u. C-Klasse.

Die Leistungen des Zuges Montabaur waren auf diesem Wettstreit ausgezeichnet. Es wurden folgende Preise er­rungen:

In der A-Klasse (höchste Klasse)

1. Klassenpreis (Wettspiel, 1. Stabführerpreis,

1. Festzugspreis.

Außerdem erhielt Montabaur den Ehrenpreis der Meister­klasse und zwar für die höchste Punktzahl. Bei der Preisver­teilung wurde zum Ausdruck gebracht, daß der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Montabaur mit Abstand der Beste Zug war. Ganz hervorragend schnitt auch der zweite Wester­waldverein aus Boden ab. Er errang in der B-Klasse den 1. Klassenpreis, den Stabführerpreis und auch den Festzugs­preis. Der Fähfarenzug gratuliert auch ihren Kameradeij zu ihrem großen Erfolg recht herzlich. Beide Züge fühlen sich sehr verbunden.

In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde die Freiw. Feuerwehr Montabaur zu einem Autobrand auf der Autobahn

(Abfahrt Mogendorf) gerufen. Die für diesen Bereich zu­ständige Wehr aus Ransbach hatte befürchtet, des Feuers nicht Herr zu werden. Die Wehr aus Montabaur brauchte aber nicht mehr einzugreifen.

AKTUELLE VERWALTUNG

Allgemeines zum Wohngeldgesetz

2 .

3.

Aus den Richtlinien des Bundeswohnungs baumin isters.

Das am 1.4.1965 in Kraft getretene Wohngeldgesetz bri» folgende wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen! des zuvor geltenden Wohnbeihilfen- bzw. Miet- und Laste beihilfenrechts:

1. Die Wohnbeihilfen werden in Wohngeld umbenannt, ihnen jeden nur denkbaren Fürsorgegeruch zu nehmen,j Entsprechend.heißt das Gesetz Uber Wohnbeihilfen nun! der neuen Fassung auch "Wohngeldgesetz".

Künftig gibt es eine einheitliche Wohngeldregelung fürl alle Wohnungen in allen Städten und Landkreisen, d. nicht nur für Altbau- und soziale, sondern auch für steuerbegünstigte und freifinanzierte Wohnungen, so»)] in den "weißen" wie in den "schwarzen" Kreisen.

Die bisherigen Unterschiede zwischen Miet- und Lasteij beihilfen werden beseitigt, d. h. bisherigen Einschrän­kungen bei der Gewährung von Lastenbeihilfen (wesent­lich Einkommensverringerung durch Tod, Beschränkun| der Erwerbsfähigkeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit)! werden aufgehoben. Der Eigenheimbesitzer wird also | mit dem Mieter gleichgestellt.

4. Die sog. Obergrenzen für die zu berücksichtigenden Mieten und Belastungen werden für das gesamte Bunde gebiet einheitlich festgelegt und zugleich von bisher höchstens 3, -- DM/qm Wohnfläche auf 3. 70 DM für Neubauwohnungen und von 2, DM/qm auf 2, 80 DM! für Altbauwohnungen erhöht.

Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau bildet] die anerkannte Kostenmiete die Obergrenze.

5. Die bisherigen Unterschiede bei der "benötigten fläche" in Alt- und Neubauwohnungen werden besei-j tigt. Die Grenze wird für beide Gebäudearten erhöht;j| für Alleinstehende auf 40 qm, Ehepaare auf 50 qm, Familien mit drei Mitgliedern auf 65 qm, mit vier gliedern auf 80 qm und für jedes weitere Familienmitj glied 10 qm mehr.

Bei Verringerung der Zahl der Familienmitglieder du Tod wird die bisherige größere Wohnfläche noch min­destens zwei Jahre anerkannt.

6. Bei der Feststellung des "bereinigten Familieneinkonrjl mens" werden künftig allgemein Kinderfreibeträge®] das zweite und jedes weitere von der Familie unter!®! tene Kind von 25 DM für das zweite Kind, 50 DM fikj das dritte Kind, 60 DM für das vierte Kind und je 70 . für das fünfte und jedes weitere Kind berücksichtigt. Für jedes Kind, das eigenes Einkommen hat und im Haushalt lebt, wird grundsätzlich ein Kinderfreibetrag von 100 DM berücksichtigt werden.

7. Die Tragbarkeitssätze für die Mieten oder Belastung®!] werden ermäßigt; der Spitzensatz beträgt nun 22 bisher 24 % des monatlichen Familieneinkommens. Der niedrigste Anteil für einen Haushalt mit neun< mehr Mitgliedern wird von 7 auf 5 % herabgesetzt; mit wird den Belangen der größeren Familien noch als bisher Rechnung getragen.

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