Ausgabe 
16.7.1965
 
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die Worte " - auch nachts-" hinzufügen. Päckchen "mit "gilzustellung werden wie Schnellpaketsendungen ztge- Itellt; erreichen diese Sendungen am Einganstag nicht die Paketzustellung, werden sie an Werktagen bis 19 Uhr, a n Sonn- und Feiertagen bis 12 Uhr gesondert zugestellt.

Für den Vermerk "Eilzustellung" sollten zweckmäßiger­weise die von der Post angegebenen roten Klebezettel verwendet werden.

Die besondere Eilzustellgebühr beträgt für jede Sendung im Inland einheitlich 80 Pfennig bei einer Zustellung zwischen 6 und 22 Uhr; für die Zustellung zwischen 22 und 6 Uhr sind 1,60 DM vom Absender zu entrichten.

Postler denken mit

Genau 2 .220 Verbesserungsvorschläge wurden 1964 von den 460 000 Postangehörigen eingereicht.

Davon konnten 540 prämiiert werden, und zwar mit ins­gesamt 50 000 DM, wobei die Hälfte der Prämien 50 DM nicht überschritt.

Die meisten Verbesserungsvorschläge gingen für den Post­betriebsdienst ein, gefolgt vom Verwaltungsdienst, dem Kassen- und Rechnungswesen und der Fernmeldetechnik.

Tips; für unsere Kunden Werbeantworten dienen der Werbung;

Empfänger einer Werbesendung können den beigefügten Umschlag oder eine Karte als "Werb^antwort" kostenfrei zurückschicken (nur im Inlandsverkehr - ohne sowjetische Besatzungszone und Ostsektor Berlins-, zugelassen).

Der Absender der Werbesendung ( = Empfänger der "Werbeantwort") hat die Gebühr für eine entsprechende Sendung (Drucksache = 10 Pfg, Briefdrucksache =15 Pfg zu zahlen. Außer der gedruckten Aufschrift muß die Sendung die Vermerke "Werbeantwort" und "Gebühr zahlt Em­pfänger" sowie die Bezeichnung "Drucksache" oder "Brief­drucksache" tragen.

"Die Post lädt ein!" - So heißt es ma ncherorts .in diesen Wochen.

Das wird den Kunden der Post eine willkommene Gelegenheit sein, bei ihrem Postamt oder Fernmeldeamt einmal einen Blick "Hinter die Kulissen" zu werfen.

Sicher hören oder sehen Sie dabei etwas Neues oder Interes­santes. Immerhin ist die Post mit ihren 460 000 Beschäf­tigten ein Großunternehmen mit fast 28 000 "Filialen" in Stadt und Land.

Sie beförderte 1964 fast 9, 3 Milliarden Briefsendungen und über 300 Millionen Pakete.

An den 5,75 Milliarden Orts- und Ferngesprächen hatten auch Sie Ihren Anteil!

Mit 37 000 Kraftfahrzeugen ist die Post der größte zivile Fahrzeughalter Euorpas.

13,30 Millionen Postsparer und 2,3 Millionen Postscheck­teilnehmer vertrauen der Post ihr Geld an.

Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu können!

'AKTUELLE VERWALTUNG

Steuerrecht

. Rückstellung für Kosten eines Rechts­streites.

Eine Rückstellung für Kosten eines Rechtsstreites, in dem e in Schadensersatzanspr uch geltend gemacht wird, ist zu­lässig, vwenn der Prozeß schwebt und mit Verlusten aus ihm z u rechnen ist (BFH - Urteil vom 27.5.1965 - IV 352/ 62 U)

Rückstellung wegen beruflicher Regreßgefahr j Ein Notar kann ohne den Nachweis, daß gerade die von ihm j ausgeübte Tätigkeit eine Inanspruchnahme befürchten läßt, j die über diejenige des Durchschnittsnotariats erheblich j

hinausgeht, keine Pauschalrückstellung wegen der beruf­lichen Regreßgefahr bilden.

Die Bildung von Einzelrückstellungen ist ihm, sofern deren Voraussetzungen vorliegen, nicht verwehrt.

(BFH. Urteil vom 12.3. 1964 - IV 95/63 S).

Kinderfreibeträge für geschiedene Ehegatten Kinderfreibeträge für Kinder in der Berufsausbildung, die das 18. aber nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden auch geschiedenen Ehegatten auf Antrag gewährt (BFH. Urteil v om 26.5.1964 - VI 171 - 63 U.)

Kosten eines Planschbeckens.

Die Kosten eines Planschbeckens mit Springbrunnen im Garten eines Einfamilienhauses sind nicht nach § 7 b Einkommenssteuergesetz abschreibungsfähig.

(BFH- Urteil vom 13.5.1964 - VU 293/ 62 ).

Befreiung von der Steuerbevollmächtigten­prüfung

Für die Befreiung von Beamten und Angestellten der Finanzverwaltung von der Steuerbevöllmächtigtenprüfung nach § 8 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes vom 16.8.1961 ist es nicht erforderlich, daß sie eine zehnjährige Dienst­zeit in der Finanzverwaltung aufzuweisen haben, sondern es muß nur die im Gesetz verlangte fünfjährige Tätig­keit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung auf dem Gebiet des Steuerwesens innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Dienst stattgefunden haben (BHF - Urteil vom 21.7.1964 - VIII 224 / 63 U)

Stundung und Erlaß der Kirchensteuer Die Finanzämter sind ermächtigt , Kirchensteuer im Verhältnis zur Maßstabsteuer zu stunden und zu erlassen, nicht aber Anträge auf Stundung oder Erlaß abzulehnen (Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 3.6.1964 -S 2270 - 30 - St. 32 - 31).

Wohnungsbauprämien bei Sc he i n v e r t r ä g e n Wer einen Bausparvertrag nur formell im eigenen Namen, in Wirklichkeit aber im Auftrag und auf Rechnung eines anderen abschließt, hat keinen Anspruch auf Wohnungs­bauprämie

(BFH - Urteil vom 24. 7. 1964 - VI 149/ 56 U.)

Entnahme eines Grundstücks

Die Entnahme eines Grundstückes aus dem Betriebsvermögen stellt keine Anschaffung-im Sinne von § 23 Abs. a Ein­kommensteuergesetz dar.

(Fg Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.3.1964 - I 135/ 63)

Zahlungen an den Gläubiger Zahlungen , die ein Betriebsinhaber an den Gläubiger seines im Betrieb unentgeltlich mitarbeitenden Ehegatten leistet, sind für ihn Betriebsausgaben, für den Ehegatten Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.

(BFH- Urteil vom 15.7.19,64- I 376/60 U).

Verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH. :} Der Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH be- §

deutet in der Regel keine verdeckte Gewinnausschüttung f

für die verbleibenden Gesellschafter ( BFH -Urteil v. 28.6.64 l - VI 177/ 62 U.) ~ |