Ausgabe 
9.7.1965
 
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ontitag

fontag

lienstag

littwoch

Bonnerst.

7.30 Uhr Hl.Messe Willi' Reiser von der Nachbarschaft bestellt Kindergottesdienst Hochamt -Amt in New-York verst. Rosel Hölscher v.Jahrgang 1896 best.

Letzte Hl.Messe Andacht Die Frühmesse fällt in dieser Woche aus!

Johannes Gualbert- 7.10 Uhr 4-Wo.-Amt Johann Holzbach v.5.S.nach Pfingsten 7.00 Uhr Gemeinschaftsmesse d.Staatl. Aufbaugymnasiums 4-Wo, -Amt Franz Disper Bonaventura

7.10 Uhr Volksschulgottesdienst

1. J.A .Norbert Roßbach

Heinrich 7.10 Uhr

Montag 20.00 Uhr Donnerst. 20.00 Uhr

8.45 Uhr 10.00 Uhr

11.30 Uhr

19.30 Uhr

Amt Alois Simon und verst. Eltern

8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d.Frauen­gemeinschaft mit Ansprache 1. J.A. Michael Schatz lEreitag v.5.So. nach Pringsten

7.10 Uhr J.A,Emilie Mangold iSamstag Marienmesse

7.10 Uhr 4. Wo-Amt Maria Schmidt

17.00 Uhr Salve -Andacht

Ispnntag 6. So. n . Pfingsten

10.00 Uhr Hochamt - Amt für verst,Herrn Rektor Kespe v.Jahrgang 1893 bestellt

eichtg elegenheit;

ijmstag von 15.00 bis 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr. [Kolpingfamilie: Freitag 20.15 Uhr Versammlung

lt. Programm atholische Jugend:

|Diekath.Jugend Montabaur unternimmt v.9.8. bis 21.8. 65 eine Fahrt in das Wettersteingebirge -Garmisch Par- Inkirchen, Zugspitze , MittenwakLTeilnehmen können jähen von 15-20 Jahren.

rPreis für die Fahrt beträgt etwa 100, - DM. Es sind loch einige Plätze frei- Nähere Auskunft und Anmeldung Pfarrbüro.

j ir wollen helfen:

3}e Gruppen der kath. Jugend übernehmen gerne Aufträge Je Autowäschen, Entrümpeln u.ä. Aufträge.

: \jifträge bitte an kath. Pfarramt Montabaur.

Öje kath. Kirchengemeinde sucht für die Reinigung der |^rtkirche 1 oder 2 Frauen, selbstverständlich gegen Be- } ahlung. Interessierte Frauen mögen sich bitte im Pfarr- ! >üro melden.

^ a ng. Kirchengemeinde Montabaur

: iqtuitag

U.7.

4. Sonntag nach Trinitatis

8.30 Uhr Frühgottesdienst

10.00 Uhr Hauptgottesdienst

Kollekte für die eigene Gemeinde 11.15 Uhr Kindergottesdienst

20.00 Uhr Gottesdienst im Landeskranken­

haus

Kirchenchor

Bibelstunde der landeskirchl.Ge­meinschaft im Gemeindehaus Hauptgottesdienst

Sonntag 11,00 Uhr

VEREINSMITTEILUNGEN

Freiwillige Feuerwehr Montabaur

Schneller geht's nicht mehr !

Am vergangenen Donnerstag wurde die Freiw.Feuerwehr in den Abendstunden zu einem Autobrand auf die Autobahn gerufen. Durch Heißlaufen der Maschine war das Führer­haus ( Schlafkabine ) eines Lkw. aus Wändershausen b. Witzenhausen in Brand geraten. Der Brand konnte bereits in der Entstehung durch den Fahrer und beherzte Verkehrs­teilnehmer mittels Handfeuerlöscher abgelöscht werden, so daß die sofort eingetroffene Feuerwehr nicht mehr ein­zugreifen brauchte.

Die Polizei wollte die Wehr noch abrufen, konnte sie je­doch nicht mehr erreichen, da diese bereits nach 2 Minuten ( nach Alarmierung) ausgerückt war.

Mit dem Schrecken davon gekommen.

In den Mittagsstunden des 5.Juli 1965 wurde die Freiw. Feuerwehr Montabaur zu einem schweren Verkehrsunfall mit Personeneinklemmung gerufen.

Es stellte sich beim Eintreffen der Wehr am Unfallort jedoch heraus, daß es sich um einen Verkehrsunfall ohne Einklemmung von Personen handelte.

Ein Lkw der Fa. Paul Meurer, Goldhausen war auf der B 49 bei km 11,9 in der Gemarkung Kleinholbach von der Fahrbahn abgekommen und war in eine Wiese gefahren, wo er umschlug. Der junge Fahrer aus Großhöhlbach kam mit leichteren Verletzungen und dem Schrecken davon.

B D V - Montabaur

Die Kreisgeschäftsstelle der Heimatvertriebenen, Monta­baur Steinweg 36, bleibt vom Mittwoch, dem 7.7.1965 bis Samstag, dem 24.7.1965 geschlossen.

AKTUELLE VERWALTUNG

Wichtiges aus Miet- und Wohnrecht

Versagung weiteren Vollstreckungsschutzes: Der Räumungsmieter ist verpflichtet , sich mit allen ihm nur zumutbaren Mitteln um eine Ersatzwohnung zu be­mühen, damit er seiner Räumungsverpflichtung so schnell wie möglich nachkommen kann, wenn er dies nicht tut, hat er keinen Anspruch auf Vollstreckungsschutz für unab­sehbare Z'eit. ( LG Hannover, Urteil vom 12.8.1963- 1T417/63).

Umdeutung eines um ungs f ris ta nt ra ges :

Der Verzicht des Räumungsschuldners auf sein Recht, die Verlängerung der Räumungsfrist zu beantragen, ist unwirk­sam. Der Antrag auf Verlängerung -einer Räumungsfrist kann in einen Vollstreckungsschutzantrag umgede.utet werden.

( LG Mannheim, Beschluß vom 21.8.1963 5 T 88/ 63).

Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter:

Bei einem auf feste Zeit abgeschlossenen Mietvertrag braucht der Vermieter eine vorzeitige Kündigung des Miet­vertrages durch den Mieter nicht anzunehmen. Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter in einem solchen Falle die Wohnung nicht sofort anderweitig