Ausgabe 
25.6.1965
 
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Mittwoch,

Donnerstag,

19.30 Uhr - J. A. Eheleute Richard Schmidt -

- Gedächtnis des hl. Paulus -

6. 30 Uhr Hl. Messe f. Stifterin Bleuer 7.10 Uhr Volksschulgottesdienst - Dankamt n. Meinung aus Anlaß d. Silber- hochzeit -

- Fest d. kostbaren Blutes - 6.30 Uhr fällt aus

4. Wo.-Amt Willi Reiser Gemeinschaftsmesse d. Frauenge­meinschaft m. Ansprache Amt Peter Weimer -

7.10 Uhr 8.15 Uhr

19.30 Uhr

Pfarfjugend messe mit Ansprache - Amt Eltern Georg Sauerborn -

Freitag,

- Mariä Heimsuchung -

6.30 Uhr

Hl. Messe Peter Hackenbruch

7.10 Uhr

Amt n. Meinung Stiftung Haus

Maria Elisabeth -

Samstag,

- Iren ä us -

6.30 Uhr

Hl. Messe Carl Müller

7.10 Uhr

Volksschulgottesdienst - J. A. Emma Zimmer -

Sonntag,

4. So. nach Pfingsten -

Gemeiinschaftskommunion d.

Frauen und Mütter

10.00 Uhr

Hochamt - Amt Maria Werner von der Belegschaft Hisgen bestellt - Beichtgelegenheit:

Samstag v.

15.00 Uhr -

19. 00 Uhr und nach

20.30 Uhr.

Kolpingsfamilie:

Freitag,

20.15 Uhr

Versammlung nach Vermeidung.

Katho Kirchenchor M St. Cacilia

Montag,

20.15 Uhr

Probe für den gesamten Chor im

28.6.65

Pfarrheirp

Evang.

Kirchengemeinde Montabaur

Sonntag,

- 2. Sonntag nach Trinitatis -

27.6.1965

8.30 Uhr

Frühgottesdienst-

10.00 Uhr

Hauptgottesdi enst

Kollekte für die eigene Gemeinde

11.15 Uhr

Kindergottesdienst

15.00 Uhr

Jahresfest der landeskirchl. Ge­meinschaft

20.00 Uhr

Gottesdienst im Landeskrankenhaus

Montag,

20.00 Uhr

Kirchenchor

Mittwoch,

7.30 Uhr

Schulgottesdienst

16.00 Uhr

Jungschar

Donnerstag,

7.30 Uhr

Gymnasialgottesdienst

20.00 Uhr

Bibelstunde der landeskirchl. Gemeinschaft im Gemeindehaus

Freitag,

20.00 Uhr

Junge Gemeinde

Samstag,

14.30 Uhr

Mädchenschar

PRIMO-NOTIZ

Sehr geehrter Leser,

am 1. Juli 1965 beginnt das peue Bezugsvierteljahr. Wir haben unseren Austrägern bereits Bezugsgeld-Quittungen übersandt. Halten Sie daher.bitte den Betrag von DM 1.80 bereit, wenn unser Austräger in den nächsten Tagen bei Ihnen vorspricht, um diesen Betrag auch bei Ihnen zu kas­sieren. Sie haben damit das Mitteilungsblatt für weitere

drei Monate bezahlt. Für Ihre Treue danken wir Ihnen bestens.

Mit freundlichen Grüßen

PRIMO-VERLAG Hans Schmid - Redaktion und Verlag,

LIEBE LESER,

wir geben Ihnen mit der heutigen Ausgabe die Namen uns erer Zusteller bekannt.

Es sind

Bernd Kunoth, Steinweg 53, Wolfgang Scheyer, Humbachstraße 17, Wolfgang Lirke, Eschelbacher Straße 25, Peter Ulbricht, Eschelbacher Straße 84. Wir können Ihnen mitteilen, daß üns unsere Zusteller versichert haben, das Amtsblatt in Zukunft pünktlich und zuverlässig jeden Freitag zuzustellen und damit jeden Abonnenten zufrieden zu stellen. Wir würden uns aus diesem Grund freuen, wenn das Amtsblatt von möglichst vielen Hausha ltungen abonniert wird. Unsere Zusteller werden also in den nächsten Tagen bei Ihnen vorsprechen. Bitte, geben Sie Ihnen keine Absage!

PRIMO-VERLAG Hans Schmid - Vertriebsleitung -

VEREINSMITTEILUNGEN

Schützengesellschaft "St. Sebastianus :i

Die Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur schießt am kommenden Sonntag, dem 27. Juni 1965, in der Zeit von 9. 00 bis 13. 30 Uhr auf ihrem modernisierten vollauto­matischen Schießstand einen Wanderpreis aus.

Hierzu sind sämtliche Schützen herzlich eingeladen. Gleichzeitig veranstaltet die Pistolenabteilung der Ge­sellschaft ebenfalls ein Wanderpreisschießen auf dem Pisto­lenstand. Die Bedingungen für beide Ausscheidungen werden vor Beginn bekannt gegeben.

SPD- Ortsverein Montabaur

; Die nächste Mitgliederversammlung findet am Samstag, dem 26. Juni 1965 um 20.15 Uhr im Bahnhofshotel Ahl- schwede, Hohe Straße, statt.

Volkshochschule Montabaur

Die Volkshochschule veranstaltet ein politisches Podiums­gespräch mit den Kandidaten zum neuen Bundestag.

Die drei Politiker Herr Hans M.d. L. - CDU -, Herr Peiter M.d.B. - SPD - und Herr Dr. v. Preuschen - FDP - geben auf wichtige Fragen unserer Innen- und Außenpolitik Ant­wort. Die Diskussion ist am Donnerstag, dem 8. Juli 1965, um 20. 00 Uhr in der Aula der Joseph-Kehrein -Schule.

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Neufassung des Wohngeldgesetzes

Fortsetzung aus Nr. 2 5/1 965

(2) Sind Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopfer fürsorge zum Lebensunterhalt in voller Höhe zurückzuzahlew so wird das Wohngeld auf Antrag rückwirkend von dem Ersten des Monats an erstmalig gewährt, in dem die Vor­aussetzungen für seine Gewährung Vorgelegen hätten, wenn Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge nicht; erfolgt wären., Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem der Antragberechti8 I( l von der Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung der

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