7. Wasserbau
Montabaur, den 30.4.1965
270. 000, -- DM L.S. gez. Mangels
Bürgermeister
Genehmigt: Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt.: la 02 9-900 (1)
Montabaur, den 3. Juni 1965 L.S. In Vertretung:
gez. Walbröl - Reg. Rat Vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1965 wird hiermit gern. §24 (3) in Verbindung mit § 99 (2) der GO i.d. F. vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99(3) der GO in der Zeit vom 9.6. bis einschl. 17.6. auf Zimmer Nr. 5 des Rathauses während der Dienststunden täglich von 9. 30-12.00 und von 14. 00 - 17. 00 Uhr außeisamstags öffentlich aus.
Auf den Aushang am schwarzen Brett unter dem Rathaus wird außerdem hingewiesen.
Montabaur, den 8. Juni 1965 Mangels
Bürgermeister.
Haushalts Satzung
des Hospitalfonds Montabaur
für das Rechnungsjahr 196 5 Aufgrund der §§96 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Faßung vom 25 . 9.1964 wird für das Rechnungsjahr 1965 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 29.4.1965 folgende Haushaltssatzung erlas
sen:
§1
90. 791, -- DM 90. 791, -- DM
600.168, -- DM 600.168, -- DM
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf im außerordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf festgesetzt.
§2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§3 Darlehen zur Bestreitung des außerordentlichen Haushaltes sind nicht erforderlich.
Montabaur, den 30.4. 1965
L.S. gez. Mangels Bürgermeister
Gesehen: (keine Bedenken)
Montabaur, den 10. Mai 1965
-Landratsamt des Unterwesterwald kreises Im Aufträge: L. S. gez. Wilhelmi Vorstehende Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R. J. 1965 wird hiermit gern. §24 (3) in Verbindung mit § 99(2) der GO öffentliche bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99(3) der GO in der Zeit vom 9.6. bis einschl. 17.6.1965 auf Zimmer Nr. 5 des Rathauses während der Dienststunden täglich von 9. 30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr, außer Samstags , öffentlich aus. Auf den Aushang am schwarzen Brett unter dem Rathaus wird außerdem hingewiesen.
Montabaur, den 8. Juni 1965
Mangels - Bürgermeister.
Unkra utbekämpf ung
Von Jahr zu Jahr möhren sich die Klagen aus landwirtschaftlichen und anderen Kreisen über die Verunkrautung von Feld und Flur. Infolge der Regenfälle in den letzten Wochen muß mit Beginn der warmen Jahreszeit mit verfnehrtem Unkraut
wuchs gerechnet werden.
Nach §1 der Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8 . 2.1960 (GVBl. 38 S. 39) sind Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, auf ihren Grundstücken Unkraut, dessen Samen durch Wind verbreitet wird und Nachbargrundstücke gefährdet, so frühzeitig zu vernichten, daß es nicht im abblühenden oder reifen Zustand vorgefunden wird.
Unkräuter im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. Alle Distelarten (Cardus, Cirsium, Sonchus),
2. alle Unkrautarten (Senecio vernalis, senecio vulgaris). Ausgerissenes oder abgemähtes Unkraut mit Samensatz ist so zu entfernen und zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann.
Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden mit Nachdruck auf diese Bestimmungen hingewiesen.
Montabaur, den 8. 6.1965
Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels
Bürgermeister.
Aufruf an die Bevölkerung Die Traditionsgemeinschaft des Heeresverbandes Panzer - Korps - "Großdeutschland" hat zum Bundestreffen
vom 18. - 20. Juni 1965 nach Montabaur eingeladen.
Bereits im Jahre 1963 hat dieser Heeresverband das Bundestreffen in Montabaur veranstaltet. An diesem harmonisch verlaufenen Treffen hatten über 1.200 ehemalige Soldaten der GD - Verbände teilgenommen.
Bekanntlich fühlen sich die Angehörigen der früheren Heeresdivision "Großdeutschland" mit der Westerwälder Bevölkerung verbunden, da sie in unserem Heimatgebiet von 1 939- 1940 stationiert waren.
Bisher haben sich zu diesem Treffen bereits über 500 Personen angemeldet. Täglich kommen neue Anmeldungen hinzu. Die in den Flotels und Gaststätten zur Verfügung stehenden Betten reichen bei weitem für die Unterbringung nicht aus.
Die Bevölkerung von Montabaur und Umgebung wird daher herzlich gebeten, Betten für die zwei Nächte von 18./19. und 19./20. Juni gegen entsprechende Bezahlung zur Verfügung zu stellen.
Zimmeranmeldungen nimmt das Städt. Verkehrsamt Montabaur, Rathaus, Zimmer 2, Tel. 644 und 646, gerne entgegen.
Montabaur, den 8. Juni 1965 gez. Mangels
Bürgermeister.
Fundamt
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.5.1® bis 31. 5.1965 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben
Gegenstand -.
1 Kdr. - Anorak 1 Damen-Armbanduhr 1 Geldbörse mit Inhalt 1 Geldbörse mit Inhalt
gefunden am:
12.5.1965
13.5.1965 30. 5.1965 28 . 5,1965
In der gleichen Zeit wurde ein Geldbetrag abgegeben. Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstraße 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 und 12. 00 Uhr melden.
ST/ G e
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Horst
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