Ausgabe 
11.6.1965
 
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7. Wasserbau

Montabaur, den 30.4.1965

270. 000, -- DM L.S. gez. Mangels

Bürgermeister

Genehmigt: Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt.: la 02 9-900 (1)

Montabaur, den 3. Juni 1965 L.S. In Vertretung:

gez. Walbröl - Reg. Rat Vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1965 wird hiermit gern. §24 (3) in Verbindung mit § 99 (2) der GO i.d. F. vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) öffent­lich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99(3) der GO in der Zeit vom 9.6. bis einschl. 17.6. auf Zimmer Nr. 5 des Rat­hauses während der Dienststunden täglich von 9. 30-12.00 und von 14. 00 - 17. 00 Uhr außeisamstags öffentlich aus.

Auf den Aushang am schwarzen Brett unter dem Rathaus wird außerdem hingewiesen.

Montabaur, den 8. Juni 1965 Mangels

Bürgermeister.

Haushalts Satzung

des Hospitalfonds Montabaur

für das Rechnungsjahr 196 5 Aufgrund der §§96 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz in der Faßung vom 25 . 9.1964 wird für das Rechnungsjahr 1965 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 29.4.1965 folgende Haushaltssatzung erlas­

sen:

§1

90. 791, -- DM 90. 791, -- DM

600.168, -- DM 600.168, -- DM

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf im außerordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf festgesetzt.

§2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§3 Darlehen zur Bestreitung des außerordentlichen Haus­haltes sind nicht erforderlich.

Montabaur, den 30.4. 1965

L.S. gez. Mangels Bürgermeister

Gesehen: (keine Bedenken)

Montabaur, den 10. Mai 1965

-Landratsamt des Unterwesterwald kreises Im Aufträge: L. S. gez. Wilhelmi Vorstehende Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R. J. 1965 wird hiermit gern. §24 (3) in Verbindung mit § 99(2) der GO öffentliche bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99(3) der GO in der Zeit vom 9.6. bis einschl. 17.6.1965 auf Zimmer Nr. 5 des Rathauses während der Dienststunden täglich von 9. 30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr, außer Samstags , öffentlich aus. Auf den Aushang am schwarzen Brett unter dem Rathaus wird außerdem hingewiesen.

Montabaur, den 8. Juni 1965

Mangels - Bürgermeister.

Unkra utbekämpf ung

Von Jahr zu Jahr möhren sich die Klagen aus landwirtschaft­lichen und anderen Kreisen über die Verunkrautung von Feld und Flur. Infolge der Regenfälle in den letzten Wochen muß mit Beginn der warmen Jahreszeit mit verfnehrtem Unkraut­

wuchs gerechnet werden.

Nach §1 der Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8 . 2.1960 (GVBl. 38 S. 39) sind Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken ver­pflichtet, auf ihren Grundstücken Unkraut, dessen Samen durch Wind verbreitet wird und Nachbargrundstücke gefähr­det, so frühzeitig zu vernichten, daß es nicht im abblühen­den oder reifen Zustand vorgefunden wird.

Unkräuter im Sinne dieser Bestimmung sind:

1. Alle Distelarten (Cardus, Cirsium, Sonchus),

2. alle Unkrautarten (Senecio vernalis, senecio vulgaris). Ausgerissenes oder abgemähtes Unkraut mit Samensatz ist so zu entfernen und zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann.

Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden mit Nachdruck auf diese Bestimmun­gen hingewiesen.

Montabaur, den 8. 6.1965

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels

Bürgermeister.

Aufruf an die Bevölkerung Die Traditionsgemeinschaft des Heeresverbandes Panzer - Korps - "Großdeutschland" hat zum Bundestreffen

vom 18. - 20. Juni 1965 nach Montabaur eingeladen.

Bereits im Jahre 1963 hat dieser Heeresverband das Bundes­treffen in Montabaur veranstaltet. An diesem harmonisch verlaufenen Treffen hatten über 1.200 ehemalige Soldaten der GD - Verbände teilgenommen.

Bekanntlich fühlen sich die Angehörigen der früheren Heeres­division "Großdeutschland" mit der Westerwälder Bevölke­rung verbunden, da sie in unserem Heimatgebiet von 1 939- 1940 stationiert waren.

Bisher haben sich zu diesem Treffen bereits über 500 Per­sonen angemeldet. Täglich kommen neue Anmeldungen hinzu. Die in den Flotels und Gaststätten zur Verfügung stehenden Betten reichen bei weitem für die Unterbringung nicht aus.

Die Bevölkerung von Montabaur und Umgebung wird daher herzlich gebeten, Betten für die zwei Nächte von 18./19. und 19./20. Juni gegen entsprechende Bezahlung zur Ver­fügung zu stellen.

Zimmeranmeldungen nimmt das Städt. Verkehrsamt Montabaur, Rathaus, Zimmer 2, Tel. 644 und 646, gerne entgegen.

Montabaur, den 8. Juni 1965 gez. Mangels

Bürgermeister.

Fundamt

Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.5.1® bis 31. 5.1965 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben

Gegenstand -.

1 Kdr. - Anorak 1 Damen-Armbanduhr 1 Geldbörse mit Inhalt 1 Geldbörse mit Inhalt

gefunden am:

12.5.1965

13.5.1965 30. 5.1965 28 . 5,1965

In der gleichen Zeit wurde ein Geldbetrag abgegeben. Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstraße 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 und 12. 00 Uhr melden.

ST/ G e

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