Ausgabe 
11.6.1965
 
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>tadt Montabaur

mtsblatt

Herausgeber: Stadtverwaltung Montabaur. Verlag und Druck: PRIMO-Verlag H. Scfamid, 6689 Merdiweiler (Saar), Telefon (06825) 2822. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Montabaur. Verantwortlich für alle anderen Veröffentlichungen: Hans Schmid, Merdiweiler.

JAHRGANG / 54/

FREITAG,

&

Trennung muß immer bewußt sein

Zwölf Jahre sind seit der Erhebung der Arbeiter in Ostberlin und in der.Ostzone vergangen. Noch immer trennen Stacheldraht und Mauer Deutsche von Deutschen. So wie die Erinnerung an jeden schicksalhaften Tag lebendig bleiben muß, so muß auch der Geist dieses Aufstandes weiterhin lebendig bleiben.

Der 17. Juni soll für uns alle ein Gedenktag sein, an dem durch unsere Haltung der Welt gezeigt wird, daß die Menschen in der Bundesrepublik ihre Brüder und Schwestern in Mitteldeutschland nicht vergessen haben. Wir müssen vor aller Welt immer wieder bekennen, daß alle Deutschen diesseits und jenseits der Zonengrenze in einer selbstgewählten Ordnung, in Einigkeit, in Recht und in Freiheit Zusammenleben wollen.

Zu einem solchen Bekenntnis fordere ich alle Mitbürger und Mitbürgerinnen auf. Ich lade Sie ein, an der Ge­denkstunde teilzunehmen, die am 16. Juni 1965 um 18.00 Uhr in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule statt- findet und auf der Herr Regierungspräsident Dr. Schmitt die Festansprache halten wird.

Mangels - Bürgermeister.

MTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Städtisches Bad

k D|s städtische Bad bleibt vorerst aus betrieblichen Gründen fschlossen, Die Wiedereröffnung wird im Amtsblatt und in der Tageszeitung bekanntgegeben.

gez. Mangels - Bürgermeister.

Jjbüng der Bundeswehr

ne Fernmeldeeinheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der itvom_2L6. bis_26._6._1965_eine Fernmelderahmenübung irh Raume Koblenz - Montabaur - Rennerod - Herborn - Butzbach - Idstein - Nastätten - Koblenz durchzuführen.

Veterinär amt

W r geben hiermit Kenntnis, daß der Leiter des Veterinär äjntes Montabaur in der Zeit vom 5 . 6. - 7 , 7.1965 beurlaubt ist.

Vertretung wird im Einvernehmen mit der Bezirksregie- djig Montabaur Herr Reg.-Vet.-Ass. Dr. Wetzel, Bezirks- ; ejgierung Montabaur, übernehmen.

Hprr Dr. Wetzel ist während der Dienststunden über die Ruf- ^tnmer des Veterinäramtes Montabaur, 9020, oder über die Rufnummer 8224 Montabaur, Bezirksregierung, telefonische

erreichbar.

Außerhalb der Dienststunden sowie an Samstagen und Sonn­igen ist er über den Telefonanschluß in seiner Privatwohnung Fernruf Koblenz 43140, zu erreichen.

Haushalts Satzung

Aufgrund'der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz i.d.F. vom 25 . 9.1964 (GVB1. S. 145) wird für das Rechnungsjahr 1965 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 2 9.4.1965 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt,

§2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, wer­den wie folgt festgesetzt:

1._ _Gr undSteuer:

a) für Land- und forstwirtschaftl, Betriebe(A)

§4

2.603.278,-- DM 2. 603.278, -- DM

2.470.290, -- DM 2.470.290, -- DM

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz.

tt

200 v. H. 220 v.H.

2 1 _Ge werb esteuer: _

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital

1?

270 v.H.

b) Zweigstellensteuer

tt

351 v.H.

c) nach der Lohnsumme

tt

500 v. H.

d) Zweigstellensteuer aus der Lohn­summe

tt

650 v.H.

e) Gewerbemindeststeuer jährlich

3. Hundesteuer: jährlich für den 1. Hund

für den 2. Hund

für jeden weiteren Hund

12,- DM

60, - DM 90,- DM 120, - DM

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300, 000, -- DM festgesetzt,

In diesem Höchstbetrag sind - DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen auf­genommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf l. 435. 000,-- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Straßenbau 300,000,-- DM

2. Kanalisationsbau (langfristig) 255.000,-- DM

3. Kanalisationsbau (kurzfristig) 250. 000, -- DM

4. Anlage eines Friedhofs (Erweite­rung) 185.000,-- DM

5. Industrieansiedlung 125.000,-- DM

6. Grundstücksankäufe 50,000,-- DM