Ausgabe 
4.6.1965
 
Einzelbild herunterladen

7.30 Uhr

Hl. Messe

8.45 Uhr

Kindergottesdienst

10.00 Uhr

Feierliches Hochamt

11. 30 Uhr

Letzte Hl. Messe

14.30 Uhr

Feierliche Pfingstandacht

Montag

- Pfingstmontag -

Gottesdienst wie an Pfingstsonntag

10.00 Uhr

Hochamt Frau Gertrud Pickart v.d. Nachbarschaft bestellt,

19. 30 Uhr

Andacht

Dienstag,

- Pfingstdienstag -

6.30 Uhr

Hl. Messe Eheleute Fritz Hagelauer

7.10 Uhr

J. A. Rita Roßbach

Mittwoch,

- Quatembermittwoch -

6.30 Uhr

Hl. Messe Leb. u. Verst. Familie Wind eck

7.10 Uhr

J. A. Richard Wörsdörfer

Donnerstag,

- in der Pfingstwoche -

6.30 Uhr

fällt aus

7.10 Uhr

Amt Eheleute Josef Stiel

8.15 Uhr

Gemeinschaftsmesse d. Frauenge­meinschaft m. Ansprache

Amt Eheleute Nikolaus Lehnertz u. Angehörige

19.30 Uhr

fällt aus

Freitag,

- Quatemberfreitag -

6.30 Uhr

Hl. Messe Eheleute Franz Leicher u. Johanna

7.10 Uhr

J. A. Bernd Groß

Samstag,

- Quatembersamstag -

6.30 Uhr

Hl. Messe Lehrer Höhn und Angehö­rige

7.10 Uhr

1. J. A. Alfons Neuroth

17.00 Uhr

Salve Andacht

Sonntag,

- Dreifaltigkeitssonntag -

Bekenntnistag der Jugend - Gemeinschaftskommunion -

7. 30 Uhr

Amt Jutta Kubowsky von Bekannten bestellt

10.00 Uhr

Hochamt - Amt Barbara Weyer, von Bekannten bestellt -

16. 00 Uhr

Bekenntnisfeierstunde in der Pfarr­kirche mit Predigt.

B e_i_c h_t_g_e 1 e_g_e n h_e i t:

Samstag, v.

15.00 Uhr -

19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr. Kolpin_gsfamilie:

Freitag,

20.15 Uhr

Versammlung mit Vortrag

Evang. Kirchengemeinde Montabaur

Sonntag,

- Pfingsten

-

6.6.65

8.30 Uhr

Frühgottesdienst

10. 00 Uhr

Hauptgottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles

Kollekte für die Lutherstiftung

Montag,

- 2. Pfingsttag -

7.6.65

10. 00 Uhr

Hauptgottesdienst

Kollekte für die EKD

11.15 Uhr

Kindergottesdienst

Donnerstag,

20.00 Uhr

Bibelstunde der landeskirchl.

Gemeinschaft im Gemeindehaus

Samstag,

17. 00 Uhr

Beichtgottesdienst

Anmeldungen zum Gemeindeausflug

am 16.6.65 13.15 Uhr

ab Juxplatz nehmen Pfarrer oder

Küster entgegen.

VEREINSMITTEI LUNGEN

Familienkreis

.Am Mittwoch, dem 9. Juni 1965, findet pünktlich um 20.00 Uhr eine Vogelwanderung zum Himmelfeld statt. Treffpunkt: Kulturamt Montabaur, Tiergartenstraße.

Volksbank Montabaur

Alljährlich werden in der Bundesrepublik mehr als 500.001 Neubauwohnungen bezugsfertig. Ihre Bauweise ist immer ansprechender, ihre Ausstattung besser geworden. Mit ihren| Wohnkomfort entsprechen sie den Wünschen der Menschen unserer Zeit, in schönen, modernen Wohnungen und Häusernl zu leben.

Aber auch Althäuser können die gleichen Annehmlichkeiten!! bieten, wenn sie instand gesetzt und modernisiert sind. Viele Hausbesitzer haben in den letzten Jahren ihre Gebäude! renoviert, teils weil sie als Vermieter die Notwendigkeit er­kannt hatten, Aussehen und Ausstattung der Wohnungen den| marktwirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, teils weil J sie als Eigentümer von Einfamilienhäusern in schönen und gesunden Wohnungen zu Hause sein möchten.

Nach wie vor und darauf weisen wir bei dieser Gelegenheit j nochmals besonders hin, stellt die Volksbank Montabaur zur Instandsetzung und Modernisierung von vor der Währungsl reform gebauten Wohnhäusern Darlehen je nach Höhe und Laufzeit zu einem Zinssatz von ca. I °]o jährlich zur Verfü-1 gung. Daß der vor dem 1.1.1967 fertiggestellte Modernisien| aufwand im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun! Jahren jeweils zu 10 °]o zusätzlich zu den sonstigen Abschrei­bungen abgesetzt werden kann, sollte ein weiterer Anlaß sein, anstehende Modernisierungsarbeiten umgehend durch-J zuführen.

AKTUELLE VERWALTUNG

Wohngeldgesetz

Fortsetzung aus Nr. 21/1965 § 22

Freibetrag für Empfänger niedriger Einkommen

(1) Beträgt das Jahreseinkommen eines Alleinstehenden nidifl mehr als 2400 Deutsche Mark, so bleiben 600 Deutsche Mail außer Ansatz.

(2) Beträgt die Summe der Jahreseinkommen in einem Hatrl halt mit zwei oder mehr Familienmitgliedern nicht mehr all 3000 Deutsche Mark, so bleiben 1200 Deutsche Mark außeri" Ansatz.

(3) Die Absätze l und 2 sind nicht anzuwenden, wenn ein Freibetrag nach §23 abzuziehen ist.

§23

Freibetrag für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungs' zone und für Aussiedler (1) Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutsci Volkszugehörigen, der seinen Wohnsitz oder ständigen Auf'" enthalt aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin in denGel'l tungsbereich dieses Gesetzes verlegt und im Notaufnahmevtj fahren oder in einem vergleichbaren Verfahren die Aufenthl erlaubnis erhalten hat, ist von der Summe des Jahreseinkoßj men der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, Alleinstehenden von seinem Jahreseinkommen, ein Freibetr^ abzuziehen. Dieser beträgt 1200 Deutsche Mark für den Alleinstehenden und jedes zum Haushalt rechnende Farnilk®| mitglied, das zu den in Satz 1 genannten Personen gehört

| und d< I einkoi Aussie I benen; | (2) Dii ' von vi |währ:

! daß de ! des W< i tungsb

Ein Wc rechtig Wohnu liehen I die Mii folge e sind.

Ein Wo die zur für die einsetzi (der Ein:

HU

MO

TEP1

2