7.30 Uhr
Hl. Messe
8.45 Uhr
Kindergottesdienst
10.00 Uhr
Feierliches Hochamt
11. 30 Uhr
Letzte Hl. Messe
14.30 Uhr
Feierliche Pfingstandacht
Montag
- Pfingstmontag -
Gottesdienst wie an Pfingstsonntag
10.00 Uhr
Hochamt Frau Gertrud Pickart v.d. Nachbarschaft bestellt,
19. 30 Uhr
Andacht
Dienstag,
- Pfingstdienstag -
6.30 Uhr
Hl. Messe Eheleute Fritz Hagelauer
7.10 Uhr
J. A. Rita Roßbach
Mittwoch,
- Quatembermittwoch -
6.30 Uhr
Hl. Messe Leb. u. Verst. Familie Wind eck
7.10 Uhr
J. A. Richard Wörsdörfer
Donnerstag,
- in der Pfingstwoche -
6.30 Uhr
fällt aus
7.10 Uhr
Amt Eheleute Josef Stiel
8.15 Uhr
Gemeinschaftsmesse d. Frauengemeinschaft m. Ansprache
Amt Eheleute Nikolaus Lehnertz u. Angehörige
19.30 Uhr
fällt aus
Freitag,
- Quatemberfreitag -
6.30 Uhr
Hl. Messe Eheleute Franz Leicher u. Johanna
7.10 Uhr
J. A. Bernd Groß
Samstag,
- Quatembersamstag -
6.30 Uhr
Hl. Messe Lehrer Höhn und Angehörige
7.10 Uhr
1. J. A. Alfons Neuroth
17.00 Uhr
Salve Andacht
Sonntag,
- Dreifaltigkeitssonntag -
Bekenntnistag der Jugend - Gemeinschaftskommunion -
7. 30 Uhr
Amt Jutta Kubowsky von Bekannten bestellt
10.00 Uhr
Hochamt - Amt Barbara Weyer, von Bekannten bestellt -
16. 00 Uhr
Bekenntnisfeierstunde in der Pfarrkirche mit Predigt.
B e_i_c h_t_g_e 1 e_g_e n h_e i t:
Samstag, v.
15.00 Uhr -
19. 00 Uhr und nach 20. 30 Uhr. Kolpin_gsfamilie:
Freitag,
20.15 Uhr
Versammlung mit Vortrag
Evang. Kirchengemeinde Montabaur
Sonntag,
- Pfingsten
-
6.6.65
8.30 Uhr
Frühgottesdienst
10. 00 Uhr
Hauptgottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles
Kollekte für die Lutherstiftung
Montag,
- 2. Pfingsttag -
7.6.65
10. 00 Uhr
Hauptgottesdienst
Kollekte für die EKD
11.15 Uhr
Kindergottesdienst
Donnerstag,
20.00 Uhr
Bibelstunde der landeskirchl.
Gemeinschaft im Gemeindehaus
Samstag,
17. 00 Uhr
Beichtgottesdienst
Anmeldungen zum Gemeindeausflug
am 16.6.65 13.15 Uhr
ab Juxplatz nehmen Pfarrer oder
Küster entgegen.
VEREINSMITTEI LUNGEN
Familienkreis
.Am Mittwoch, dem 9. Juni 1965, findet pünktlich um 20.00 Uhr eine Vogelwanderung zum Himmelfeld statt. Treffpunkt: Kulturamt Montabaur, Tiergartenstraße.
Volksbank Montabaur
Alljährlich werden in der Bundesrepublik mehr als 500.001 Neubauwohnungen bezugsfertig. Ihre Bauweise ist immer ansprechender, ihre Ausstattung besser geworden. Mit ihren| Wohnkomfort entsprechen sie den Wünschen der Menschen unserer Zeit, in schönen, modernen Wohnungen und Häusernl zu leben.
Aber auch Althäuser können die gleichen Annehmlichkeiten!! bieten, wenn sie instand gesetzt und modernisiert sind. Viele Hausbesitzer haben in den letzten Jahren ihre Gebäude! renoviert, teils weil sie als Vermieter die Notwendigkeit erkannt hatten, Aussehen und Ausstattung der Wohnungen den| marktwirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, teils weil J sie als Eigentümer von Einfamilienhäusern in schönen und gesunden Wohnungen zu Hause sein möchten.
Nach wie vor und darauf weisen wir bei dieser Gelegenheit j nochmals besonders hin, stellt die Volksbank Montabaur zur Instandsetzung und Modernisierung von vor der Währungsl reform gebauten Wohnhäusern Darlehen je nach Höhe und Laufzeit zu einem Zinssatz von ca. I °]o jährlich zur Verfü-1 gung. Daß der vor dem 1.1.1967 fertiggestellte Modernisien| aufwand im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun! Jahren jeweils zu 10 °]o zusätzlich zu den sonstigen Abschreibungen abgesetzt werden kann, sollte ein weiterer Anlaß sein, anstehende Modernisierungsarbeiten umgehend durch-J zuführen.
AKTUELLE VERWALTUNG
Wohngeldgesetz
Fortsetzung aus Nr. 21/1965 § 22
Freibetrag für Empfänger niedriger Einkommen
(1) Beträgt das Jahreseinkommen eines Alleinstehenden nidifl mehr als 2400 Deutsche Mark, so bleiben 600 Deutsche Mail außer Ansatz.
(2) Beträgt die Summe der Jahreseinkommen in einem Hatrl halt mit zwei oder mehr Familienmitgliedern nicht mehr all 3000 Deutsche Mark, so bleiben 1200 Deutsche Mark außeri" Ansatz.
(3) Die Absätze l und 2 sind nicht anzuwenden, wenn ein Freibetrag nach §23 abzuziehen ist.
§23
Freibetrag für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungs' zone und für Aussiedler (1) Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutsci Volkszugehörigen, der seinen Wohnsitz oder ständigen Auf'" enthalt aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin in denGel'l tungsbereich dieses Gesetzes verlegt und im Notaufnahmevtj fahren oder in einem vergleichbaren Verfahren die Aufenthl erlaubnis erhalten hat, ist von der Summe des Jahreseinkoßj men der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, Alleinstehenden von seinem Jahreseinkommen, ein Freibetr^ abzuziehen. Dieser beträgt 1200 Deutsche Mark für den Alleinstehenden und jedes zum Haushalt rechnende Farnilk®| mitglied, das zu den in Satz 1 genannten Personen gehört
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