Ausgabe 
14.5.1965
 
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Günther Delarue, Wolfgang Holzmann, Arthur Kermes,

Dieter Knichel, Peter Niemeyer, Hans-Jürgen Richter,

Sepp Scheepers, Harald Zager, Imogen - Maria Coupke, Margret Frehse.

Kartenvorverkauf: Rathaus, Zimmer 2

VEREINSMITTEILUNGEN

Vogel'schutzgruppe Montabaur

Achtung

Die Volkshochschule der Stadt Montabaur eröffnet gemein­sam mit der Vogelschutzgruppe Montabaur am Donnerstag, dem 20.Mai 1965 das Sommersemester.

Der aus vielen Fernsehsendungen bekannte Naturfilmprodu­zent Walter Vollrath aus Simmern zeigt eine Reihe seiner neuesten Farbfilme unter dem Motto:

"Erlauschte Natur".

Selten schöne Aufnahmen lassen einen tiefen Blick in das Tier- und Pflanzenleben unserer Heimat tun.

Jeder Naturfreund ist zu diesem Filmabend ab 20, 00 Uhr in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule herzlich eingeladen. Niemand sollte sich diese außergewöhnlichen Naturfilme entgehen lassen.

Freiwillige Feuerwehr Montabaur Am vergangenen Donnerstag, dem 6. 5.1965, war in den Abendstunden ein VW-Kombi-Wagen am Zubringer zur Autobahn Frankfurt/Main auf einen Lastkraftwagen aufge­fahren. Der Fahrer des VW-Kombi-Wagens wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er konnte in schnellem, vorbildli­chem Einsatz aus dem Fahrzeug mittels Greifzug und Trenn­scheibe befreit werden. Das DRK übernahm den Abtransport ins Krankenhaus Montabaur.

Wenige Stunden später, am Freitag, dem 7.5.65, mußte die Wehr abermals zum Einsatz ausrücken. In der weitbe­kannten Gnadenkapelle zu Wirzenborn war ein Schadenfeuer ausgebrochen. Auch hier konnte Dank des schnellen und über­legten Einsatzes größerer Schaden verhütet werden. Durch die starke Rauchentwicklung im Kirchenraum mußte schwe­rer Atemschutz ein gesetzt werden.

Fanfarenzug

Die Freiw. Feuerwehr Montabaur ist dabei, ihren Fanfaren­zug zu vergrößern. Daher werden Jugendliche gesucht, die Lust und Liebe haben, die Musik zu pflegen. Bevorzugt wer­den Jugendliche im Alter ab 13 - 14 Jahren. Aber auch Buben unter diesem Alter sind uns herzlich willkommen.

Die Musikstunden sind jeden Sonntagmorgen um 10, 00 Uhr. Eine Übernahme später in die aktive Wehr ist sehr wünschens­wert, da der Fanfarenzug den Zweck hat, den Nachwuchs für die aktive Feuerwehr zu fördern und auch heranzubilden. Die Musikinstrumente werden von der Freiw. Feuerwehr Mon­tabaur zur Verfügung gestellt. Auch die Ausbildung erfolgt kostenlos.

Um baldige Anmeldung bei Zugführer Helmut Groß, Monta­baur, Vorderer Rebstock, wird gebeten.

gez. Otto Franz, Montabaur,

Karl-Sieben-Straße 2

AKTUELLE VERWALTUNG

Wohngeldgesetz Fortsetzung aus Nr. 19/65 § 12 - Be lastung

(i) Belastung iro Sinne dieses Gesetzes ist die Belastung aus -4-

dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung.

(2) Die jährliche Belastung wird in einer Lastenberechnung

ermittelt.

§13 - Wohnfläche

(1) Bei der Gewährung eines Wohngeldes ist die Miete oder Belastung zu berücksichtigen, die auf die Wohnfläche, die von den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern be­nutzt wird, höchstens jedoch auf die benötigte Wohnfläche, entfällt.

(2) Wohnraum, der einem anderen vermietet oder zum Ge­brauch überlassen ist, und die Teile der eigengenutzten Wohnung , die ausschließlich gewerblich oder beruflich be­nutzt sind, bleiben bei Berechnung der Wohnfläche, die voi den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern benutzt wird, außer Betracht.

(3) Die benötigte Wohnfläche wi rd im Einzelfall festgesetzt Als benötigt sollen folgende Wohnflächen anerkannt werdet Für Alleinstehende bis zu 40 Quadratmetern, für einen Har; halt mit zwei Familienmitgliedern bis zu 50 Quadratmeter für einen Haushalt mit drei Familienmitgliedern bis zu 65 Quadratmetern, für einen Haushalt mit vier Familienmitglk dern bis zu 80 Quadratmetern und für jedes weitere zum Haushalt rechnende Familienmitglied je 10 Quadratmeter mehr.

(4) Ist ein zum Haushalt rechnend. Familienmitglied infold einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung od: infolge' eine r Dauererkrankung auf besonderen Wohnraum angewiesen, so soll für den zusätzlich benötigten Wohnrauj eine Wohnfläche bis zu 20 Quadratmetern anerkannt werde!

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§ 17 (1) Der ruug ei lieh de Monate Wohngi ejnkorr gen dej d^rjahr Jung zu

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(5) Hat sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familie! mitglieder durch Tod verringert, so ist diese Verringerung ohne Einfluß auf die benötigte Wohnfläche im laufenden Bej willigungszeitraum und in den beiden darauffolgenden Be-| willigungszeiträumen.

§

14 - Obergrenzen für Mieten und Bela­stungen

(1) Bei der Gewährung eines Wohngeldes wird die Miete Belastung insoweit nicht berücksichtigt, als sie die Obergij zen nach § 43 übersteigt.

(2) An Stelle der in Absatz 1 genannten Obergrenzen tritt bei Wohnraum , auf den das Gesetz über Bindungen für öffj lieh geförderte Wohnungen vom 23. Juni 1960 (Bundesgesej I S.389, 402) anwendbar ist, der Betrag der nach dessen oder der an seine Stelle tretenden Vorschrift zugelassenenj Miete.

(3) An Stelle der in Absatz 1 genannten Obergrenzen tritt bei Wohnraum, der der Preisbindung unterliegt, die preiij rechtlich zulässige Miete oder die preisgebundene Unter miete.

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ZWEITER TEIL Einkorn in ensermittlung § 15 - Familieneinkommen

(1) Familieneinkommen im Sinne dieses Gesetzes ist der Gesamtbetrag der Jahreseinkommen der zum Haushalt r& nenden Familienmitglieder abzüglich der nach den §§ 2£| 23 nicht zu berücksichtigenden Beträge. Bei Alleinsteh&'j tritt an die Stelle desFamilieneinkommens das Jahreseiii men abzüglich der nach den §§ 2 und 23 nicht zu berüc tigenden Beträge..

(2) Monatliches Familieneinkommen im Sinne dieses Gr zes ist der zwölfte Teil des Familieneinkommens.