Ausgabe 
9.4.1965
 
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Im Falle einer Verschlechterung der Seuchenlage muß mit einer Verschärfung der veterinärpolizeilichen Bestimmungen gerechnet werden.

Anbei erhalten Sie die Auftriebsbedingungen und ein Anmelde­formular. Interessenten sollen zunächst von den Auftriebsbe­dingungen Kenntnis nehmen und erst dann ihre Tiere in die Auf­triebsliste eintragen. Die Unterschrift des Tierhalters auf dem Anmeldeformular gilt gleichzeitig als Anerkenntnis der Auf- tr ieb sb edi ng ungen.

Etwaige Anmeldungen sind bis zum 10. April 1965 dem Land­ratsamt in Montabaur zu übersenden.

Den Tierhaltern wird empfohlen, sich wegen der notwendig werdet den Untersuchungen (Tuberkulose oder Abortus-Bang) rechtzeitig an das Veterinäramt oder an den zuständigen Tier­arzt zu wenden. Landratsamt d. Unterwesterwaldkreises Begl. : Laux, Angestellte I. V. gez. Kurtenbach

Regierungsassessor

Miet- und Lastenbeihilfen

Runderlaß des Sozialministeriums vom 20.1.1964 (MBl. Sp.13 9 Das am 12. Februar 1965 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen wird am 1. April 1965 in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht ü.'a, folgende Ände­rungen gegenüber dem bisherigen Recht vor:

a) Das neue Gesetz führt die Bezeichnung "Wohngeldggsetz".

b) Als Leistungen nach dem Wohngeldgesetz tritt an Stelle der Wohnbeihilfe (Mietbeihilfe, Lastenbeihilfe) das Wohngeld, das entweder als Mietzuschuß oder als Lastenzuschuß gewährt wird.

c) W ohngeld wird sowohl für Altbauwohnungen als auch für den nach dem 20. Juni 1940 bezugsfertig gewordenen SVohnraum gewährt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um öffent­lich geförderten, steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnraum handelt.

d) Die Sätze für die benötigte Wohnfläche werden erhöht.

e) Die Obergrenzen für zu berücksichtigende Mieten und Lasten werden angehoben.

Ferner sind die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung von Wohnbeihilfen zum Teil erheblich verbessert. Einzelhei­ten hierüber können jedoch erst dann bekanntgegeben werden, wenn das Wohngeldgesetz veröffentlicht und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften erlassen sind. Den Verlautbarungen zufolge sollen die Verwaltungsvorschriften bis spätestens Mai 1965 erlassen werden.

Als Übergangsregelung bis zum Erlaß dieser Vorschriften hat das Sozialministerium am 8. März 1965 folgendes angeordnet:

1. Antragsteller, die bisher noch keine Miet- oder Lastenbei­hilfe nach dem bis zum 1. April 1965 geltenden Recht erhal­ten haben, sind darauf hinzuweisen, daß Anträge auf Gewäh­rung von Wohngeld erst bearbeitet werden können, wenn

die "Verwaltungsvorschriften über die Bewilligung von Wohn­geld" und das dazugehörige Formularwerk veröffentlicht worden sind. Antragsteller erleiden bei verspäteter Antrag­stellung keinen finanziellen Verlust, wenn der Antrag bis zum 30.September _1965 gestellt'wird. Die Gewährung des Wohngeldes erfolgt dann rückwirkend vom 1. April 1965 an, wenn sonst alle Voraussetzungen gegeben sind.

2. Miet- und Lastenbeihilfen nach dem bis zum 1. April 1965 geltenden Recht, die für einen über den 1. April 1965 hin­ausgehenden Zeitraum bewilligt worden sind, werden von Amts_wegen auf Wohngeld nach den Vorschriften des Wohn­geldgesetzes umgestellt, sobald die Verwaltungsvorschriften erlassen und soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

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3. Zur Zeit vorliegende Anträge auf Bewilligung von Miet oder Lastenbeihilfen können weithin nach den Verwaltung. Vorschriften über die Bewilligung von Miet- und Lasten­beihilfen vom 20. Januar 1964 bewilligt werden. Auch diese Beihilfen werden zu gegebener Zeit mit Wirkung vom 1. April 1965 an auf Wohngeld nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes umgestellt.

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ÄRZTE - SONNTAGSDIENST

Am 11. 3.1965: Dr. Josef Schmidt, Montabaur, Gerichtstr. i Telefon 22ß,

Am 16. 3.1965: Dr. Hans Heuster, Montabaur, Koblenzer Str;: -Karfreitag - Telefon 8141

ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

Am Sonntag, dem 11.4.1965:

Zahnarzt Berkenbusch, Wirges, Bahnhofstr. 2. : Telefon 8421

Zahnarzt Käfferbitz, Ransbach, Bahnhofstr. I Telefon 2328

Am 16.4.1965 - Karfreitag:

Zahnarzt Versteegen, Siershahn, Ringstr, 1, Telefon 2517

Zahnarzt Merfels, Ransbach, Marktstr. 4, Telefon: 2721

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Freitag

Am 10. u. 11.4.1965:

Wilhl Halbritter, Höhr-Grenzhausen, Ruf: Höhr-Grenzhausen 02624 - 7010 Am 16.4.1965 - Karfreitag -

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Ruf: Montabaur 02602 = 777

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In der Woche vom 11. 4. - 17. 4. 1965:

Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt8| Telefon: 426

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KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evangl. Kirchengemeinde Montabaur

Palmarum Frühgottesdienst

Hauptgottesdienst-Kollekte für die E' Kindergottesd ienst Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles in Horressen Kirchenchor 7. Passionsandacht Gründonnerstag Ab end mahlsgottesd ienst Gottesdienst im Landeskrankenhaus mit Feier des Heiligen Abendmahles Karfreitag

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Kollekte für unsere Patengemeinde Hauptgottesdienst mit Feier des HeiU- Abendmahles - Kollekte für das Palästinawerk

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