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Im Falle einer Verschlechterung der Seuchenlage muß mit einer Verschärfung der veterinärpolizeilichen Bestimmungen gerechnet werden.
Anbei erhalten Sie die Auftriebsbedingungen und ein Anmeldeformular. Interessenten sollen zunächst von den Auftriebsbedingungen Kenntnis nehmen und erst dann ihre Tiere in die Auftriebsliste eintragen. Die Unterschrift des Tierhalters auf dem Anmeldeformular gilt gleichzeitig als Anerkenntnis der Auf- tr ieb sb edi ng ungen.
Etwaige Anmeldungen sind bis zum 10. April 1965 dem Landratsamt in Montabaur zu übersenden.
Den Tierhaltern wird empfohlen, sich wegen der notwendig werdet den Untersuchungen (Tuberkulose oder Abortus-Bang) rechtzeitig an das Veterinäramt oder an den zuständigen Tierarzt zu wenden. Landratsamt d. Unterwesterwaldkreises Begl. : Laux, Angestellte I. V. gez. Kurtenbach
Regierungsassessor
Miet- und Lastenbeihilfen
Runderlaß des Sozialministeriums vom 20.1.1964 (MBl. Sp.13 9 Das am 12. Februar 1965 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen wird am 1. April 1965 in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht ü.'a, folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht vor:
a) Das neue Gesetz führt die Bezeichnung "Wohngeldggsetz".
b) Als Leistungen nach dem Wohngeldgesetz tritt an Stelle der Wohnbeihilfe (Mietbeihilfe, Lastenbeihilfe) das Wohngeld, das entweder als Mietzuschuß oder als Lastenzuschuß gewährt wird.
c) W ohngeld wird sowohl für Altbauwohnungen als auch für den nach dem 20. Juni 1940 bezugsfertig gewordenen SVohnraum gewährt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um öffentlich geförderten, steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnraum handelt.
d) Die Sätze für die benötigte Wohnfläche werden erhöht.
e) Die Obergrenzen für zu berücksichtigende Mieten und Lasten werden angehoben.
Ferner sind die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung von Wohnbeihilfen zum Teil erheblich verbessert. Einzelheiten hierüber können jedoch erst dann bekanntgegeben werden, wenn das Wohngeldgesetz veröffentlicht und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften erlassen sind. Den Verlautbarungen zufolge sollen die Verwaltungsvorschriften bis spätestens Mai 1965 erlassen werden.
Als Übergangsregelung bis zum Erlaß dieser Vorschriften hat das Sozialministerium am 8. März 1965 folgendes angeordnet:
1. Antragsteller, die bisher noch keine Miet- oder Lastenbeihilfe nach dem bis zum 1. April 1965 geltenden Recht erhalten haben, sind darauf hinzuweisen, daß Anträge auf Gewährung von Wohngeld erst bearbeitet werden können, wenn
die "Verwaltungsvorschriften über die Bewilligung von Wohngeld" und das dazugehörige Formularwerk veröffentlicht worden sind. Antragsteller erleiden bei verspäteter Antragstellung keinen finanziellen Verlust, wenn der Antrag bis zum 30. „September _1965 gestellt'wird. Die Gewährung des Wohngeldes erfolgt dann rückwirkend vom 1. April 1965 an, wenn sonst alle Voraussetzungen gegeben sind.
2. Miet- und Lastenbeihilfen nach dem bis zum 1. April 1965 geltenden Recht, die für einen über den 1. April 1965 hinausgehenden Zeitraum bewilligt worden sind, werden von Amts_wegen auf Wohngeld nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes umgestellt, sobald die Verwaltungsvorschriften erlassen und soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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3. Zur Zeit vorliegende Anträge auf Bewilligung von Miet oder Lastenbeihilfen können weithin nach den Verwaltung. Vorschriften über die Bewilligung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 20. Januar 1964 bewilligt werden. Auch diese Beihilfen werden zu gegebener Zeit mit Wirkung vom 1. April 1965 an auf Wohngeld nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes umgestellt.
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ÄRZTE - SONNTAGSDIENST
Am 11. 3.1965: Dr. Josef Schmidt, Montabaur, Gerichtstr. i Telefon 22ß,
Am 16. 3.1965: Dr. Hans Heuster, Montabaur, Koblenzer Str;: -Karfreitag - Telefon 8141
ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST
Am Sonntag, dem 11.4.1965:
Zahnarzt Berkenbusch, Wirges, Bahnhofstr. 2. : Telefon 8421
Zahnarzt Käfferbitz, Ransbach, Bahnhofstr. I Telefon 2328
Am 16.4.1965 - Karfreitag:
Zahnarzt Versteegen, Siershahn, Ringstr, 1, Telefon 2517
Zahnarzt Merfels, Ransbach, Marktstr. 4, Telefon: 2721
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Dienst
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Donner
KRANKENWAGEN
Freitag
Am 10. u. 11.4.1965:
Wilhl Halbritter, Höhr-Grenzhausen, Ruf: Höhr-Grenzhausen 02624 - 7010 Am 16.4.1965 - Karfreitag -
Herbert Rigoll, Montabaur,
Ruf: Montabaur 02602 = 777
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APOTHEKEN - DIENST
In der Woche vom 11. 4. - 17. 4. 1965:
Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt8| Telefon: 426
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evangl. Kirchengemeinde Montabaur
Palmarum Frühgottesdienst
Hauptgottesdienst-Kollekte für die E' Kindergottesd ienst Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles in Horressen Kirchenchor 7. Passionsandacht Gründonnerstag Ab end mahlsgottesd ienst Gottesdienst im Landeskrankenhaus mit Feier des Heiligen Abendmahles Karfreitag
Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles
Kollekte für unsere Patengemeinde Hauptgottesdienst mit Feier des HeiU- Abendmahles - Kollekte für das Palästinawerk
Geistliche Abendmusik (in der Kirche) Ausführende: "der junge chor" - Heidenheim
Leitung: Kantor Altmann-Limburg
Sonntag,
11.4.65
8.30 Uhr
10. 00 Uhr
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Montag,
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