Ausgabe 
26.3.1965
 
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bis zu ihrem Tode verpflegt worden seien. Als das Haus noch in gutem Stand gewesen sei, habe man, um gute Lehret in der Stadt zu haben, zur Besoldung dieser mit Genehmigung des Kurf. Joh. Hugo aus den Mitteln des Hospitals jährlich 100 Reichstaler gegeben.

Infolge der ständigen Kriege, der großen Teuerung, der öfteren Mißernten und der jährlichen Ausgaben an die Lehrer sei das Hospital in solchen Unstand geraten, daß es heute dem Hospitalsmeister Monsieur 2000 Reichtstaler schulde. Um die Kassenlage zu bessern, sei man dazu übergegangen, die Haus­haltung aufzuheben und jedem Präbender für seinen Unterhalt 30 Reichstaler zu zahlen, was auch die Genehmigung der churf. Regierung gefunden habe. Präbender gebe es zur Zeit 17. Diese beschwerten sich aber, daß sie bei der jetzigen Teuerung mit 30 Reichstaler jährlich nicht leben könnten.

Dazu gäbe es viele Arme in der Stadt, die auf eine freie Stelle im Hospital warteten und auf Almosen aus dem Hospi­tal angewiesen seien. Der Pfarrer bittet, 2000 Reichstaler dem Nachlaß des verstorbenen Wollwebers Hermann Monsieur entnehmen zu dürfen, der durch Testament vom 25. Juli 1766 sein ganzes Vermögen (8000 Reichstaler) den "armen Freunden und den Hausarmen der Stadt" vermacht habe, um damit die bestehenden Schulden des Hospitals von 2000 Reichstaler zu tilgen. Das Offizialat, das hierauf zu einem Gutachten aufgefordert wurde, sprach sich gegen den Vorschlag des Pfarrers aus, der dem Willen des Stifters widerspreche.

Wohl sei es möglich, die Präbender des Hospitals mit den Armen der Stadt bei Austeilung des hinterlassenen Vermögens zu berücksichtigen, wodurch auch die Kosten des Hospitals verringert werden könnten. Dieser Auffassung schloß sich auch die Oberkommission an und so verwarf die churf. Re­gierung am 12. August 1774 den Antrag.

Zur Überprüfung der vielfach ausgestreuten Klagen wurde 1780 eine Untersuchungskommission unter Hofkammerat Mainone nach Montabaur gesandt, die einen umfassenden Bericht über die Vermögenslage des Hospitals dem Kurfürsten erstattete. Danach besaß das Hospital Martini 1755 ein Kapital von 14. 770 Gulden, trierisch = 6. 564 Reichstaler 19 albus, zur gleichen Zeit 1775 nur noch 12.262 Gulden, trierisch = 5.449 Reichstaler 22 albus. Die jährlich anfallen den Zinsen aus den Kapitalien und die Erträge aus der Land­wirtschaft reichten nicht hin, die Präbender zu ernähren und die Unkosten der Bewirtschaftung des Grundbesitzes zu decken, so daß das durch die neuaufgenommenen Pfründner (1776 von Metternich 225 Gulden und 1779 von Georg Weimer und Ehefrau 1125 Gulden) eingebrachte Kapital mitverbraucht worden war. Im Jahre 1779 betrug der Kapitalstand 12.432 fl. 19 alb. 4 Pf. und war gegenüber 177 9 kaum merklich gestiegen. Die Kommission schlug in einem besonderen Gutachten vor, ähnlich wie beim Hospital in Limburg, "das auch in Verfall geraten und jetzt in gutem Zustand sich be­findet", den hiesigen Präbender (15 an der Zahl) monatlich an Geld 2 Reichstaler und 2 Sommer an Korn zu geben,

"die Haushaltung soll abgeschafft, das Gesinde entlassen, das vorhandene Vieh sämtlich samt Wagen, Karren, Pflug etc, versilbert, das daraus erlöste Geld auf jährliche Interesse ausgelehnet, die Ackerstücke um jährliche Pacht, die Wie­sen und Gärten um jährlichen Zins auf gewisse Zieljahre ver pachtef'werden. Der Viehbestand wurde wie folgt angegeben:

2 Mastochsen, 4 Jochochsen, 2 Stierochsen, 10 Kühe, l Kalb,

4 Faselschweine, 7 Hühner.

Am 10. April 1780 schrieb die kürf. .Kanzlei an Mainone, daß sich aus dem Untersuchungsbericht ergeben habe, "dass

allda (gemeint ist das Hospital in Montabaur) nichts als eine schädliche und zerrüttete Haushaltung obhanden, die Pfründ­ner übel verpfleget und überhaupt alles wiedrige und unleyd- liehe sich geäußert habe". Etwas später, am 30. Juni 1780, verfügte Kurfürst Clemens Wenzeslaus die Abschaffung der landwirtschaftlichen Haushaltung des Hospitals zu MontabamJ Fortan sollte jeder Präbender statt der Kost monatlich 2 Gulden 9 albus rheinisch = 1 1/2 Reichstaler, 1 1/2 Sommer Korn und 1/2 Sommer Gerste erhalten.

Aus den Mitteln des Hospitals sollte die Gemeindestube im Winter geheizt und beleuchtet werden, auch mit der Kranken, stube sollte es so gehalten werden, sobald ein Pfründner er­krankt. Da durch die Neuordnung auch die kleineren Arbei­ten der Präbender im Haushalt und auf dem Felde in Fort­fall gekommen waren, sollten diese jede Woche ein be­stimmtes Quantum Wolle rupfen, schlumpen und spinnen, um so die Einnahmen des Hospitals zu mehren. Zum Hospital­verwalter wurde der Notar Andreas Schnupp bestellt. Über alle Einnahmen und Ausgaben hatte er jährlich Rechnung zu legen. Provisor primarius war 1780 Landdechant Rupert Hoffmann und Provisor secundarius der Gerichtsschöffe Johann Hisgen. Alle Documente und Obligationsbriefe sollten in einer Kiste, die durch 3 verschiedene Schlösser gesichert und zu denen die beiden Provisoren und der Verwalter einen Schlüssel besaßen, aufbewahrt werden. Noch im Frühjahr 1780 wurden die Grundstücke auf 9 Jahre verpachtet, das Vieh, die Wagen und alle Geräteschaften versteigert.

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