Ausgabe 
18.12.1964
 
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8, Zentralen von Handelsketten! Filialgeschäften und anderen Zusammenschlüssen von Einzelhandelsgeschäften für die bei ihnen lagernden Bestände,

Die bei den angeschlossenen Einzelhandelsbetrieben - Fili­alen - lagernden Bestände sind von diesen nur dann anzu­geben, wenn der Einzelhandelsbetrieb einen eigenen Kel­lereibetrieb hat.

Anzugeben sind die Mengen von Traubenmaische und Trauben­most zur Weinherstellung, von Wein, Schaumwein, Perlwein, Wermut- und Kräuterwein, die sich am 31,12,1964 im Besitz des Betriebes befinden, ohne Rücksicht auf die Verwendung zum Verkauf oder zum Eigenverbrauch, Die Mengen sind von demjenigen anzugeben, bei dem sie lagern, ohne Rücksicht darauf, wer Eigentümer dieser Mengen ist.

Meldepflichtige, bei denen am 31. Dezember 1964 keine Traubenmaische und Traubenmost zur Weinherstellung oder kein Wein lagert, müssen Fehlanzeige erstatten,

Meldepflichtige, die bis zum 5 Januar 1965 keinen Erhe­bungsbogen erhalten haben, werden gebeten, ihn sich von der Gemeinde- bzw- Stadtverwaltung. Zimmer 8, zu be­schaffen.

Der ausgefüllte und unterschriebene Erhebungsbogen ist im

geschlossenen Briefumschlag bis zum U, Januar 1965 bei der

Gemeinde- bzw, Stadtverwaltung abzugeben

Das mit der Durchführung der Erhebung beauftragte Statistische

Landesamt ist berechtigt, die Angaben der Meldepflichtigen.

nachzuprüfen.

Die Nichtabgabe sowie die mangelhafte oder verspätete Ab­gabe des Erhebungsbogens kann mit Geldbuße geahndet werden. Die Einzelangaben der Betriebe unterliegen der Geheimhal­tungspflicht und dürfen nur zu statistischen, nicht aber zu steuerlichen oder sonstigen Zwecken verwsidet werden, Montabaur, den 15,12 1964

Bürgermeister Mangels.

Stadtkasse Montabaur

Die Stadtkasse Montabaur bleibt vom Montag, dem 21.12 1964 bis Donnerstag, dem 24,12.1964 wegen Vorbereitungsarbeiten für das RJ. 1965 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Bürgermeister Mangels.

Stadtverwaltung Montabaur

Wie in jedem Jahr, so bitten wir auch diesmal all unsere Wasserabnehmen, die Wasseruhren gegen Frost gut abzu­sichern, damit unnötige Schäden vermieden werden

Altersheimneubau

Die Stadt Montabaur als Verwalterin der rechtlich selbständi­geil Stiftung ' Hospitalfonds' plant, im Baugebiet Alberthöhe im nächsten Jahr ein neues Altersheim zu errichten, welches im Jahre 1966 bezugsfertig sein soll

In diesem Neubau sollen Altersheimpfleglinge beiderlei Ge­schlechts Aufnahme finden.

Alleinstehenden Altersheimpfleglingen stehen Einbettzimmer zur Verfügung Für Ehepaare, die gemeinsam ihren Lebens­abend im Altersheim ve-b r ingen wollen, werden Doppelzim­mer eingerichtet

Um die Nachfrage nach Altersheimplätzen ermitteln zu können, bittet die Stadtverwaltung alle alten Mitbürger um mündliche oder sch-iftliche Mitteilung, ob sie an einer Auf­nahme in dem geplanten Neubau interessiert sind.

Mitteilungen sind zu richten an:

Stadtverwaltung Montabaur - Finanzabteilung-, Zimmer Nr, 5."

Mangels - Bürgermeister.

Polizeistunde '

Das Polizeiamt der Stadt Montabaur teilt mit, daß in der Nacht von Sylvester zu Neujahr die Polizeistunde für das ganze Stadtgebiet auf 3,00 Uhr festgesetzt wurde.

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Fundsachen

Am 14, Dezember 1964 wurde ein Paar Damenhandschuhe

gefunden.

Konstituierende Kreistagssitzung

In der konstituierenden Kreistagssitzung am 4.12.1964 wurd| zwei Montabaurer Bürger in die höchsten Kreisgremien ge­wählt, Als 1, Kreisdeputierten wählte der Kreistag, bei eiii| Entha Itung, den Geschäftsführer der Kreishandwerkschaft, Herrn August Kunst. Herr Kunst hat bereits seit 1946 dieses] Amt inne,

Als neues Mitglied wurde der 33 jährige Geschäftsführer Josef Becker in den Kreisausschuß gewählt.

Beide gehören der CDU an.

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6.00

17.30

BERICHTIGUNG Satzung

über die Reinigung öffentlicher Strassen in| der Stadtgemeinde Montabaur.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 17 Landesstrassengesetz voll 15.2,1963 (GVB1, S. 57) in der Fassung des Landesgesetzesl zur Änderung des Landesstrassengesetzes für Rheinland-Pfall vom 17,12,1963 (GVB1, 1964 S, 5) und der §§24, 27 der G, O, für Rheinland-/Pfalz in der Fassung des Landesge­setzes vom 25 , 9 1 954 (GVB1, S. 145) folgende Satzung be-| schlossen:

reisgeschäftsstelle des BDV

>ie Kreisgeschäftsstelle des BDV Montabaur, Steinweg 36| - iU * Samstag d. 12.12. 64 bis Samstag d. 9, l. 65 ge-

llossen.

Fr_e_iJ |24 00 6.00 7.30

APOTHEKEN - DIENST

In der Woche vom Samstag, dem 19. Dezember 1964, 14.00 Uhr, bis Samstag, dem 26, September 1964,

2, Weihnachtsfeiertag, 14, 00 Uhr

Marien-Apotheke Montabaur, Kirchstraße 19, Telefon: 82 90

8.45

110.00

ARZTE - SONNTAGSDIENST

Am Sonntag, dem 20. Dezember 1964

Herr Dr, Heinz Z u 1 1 a , Montabaur, Bahnhofstr. 4|

Telefon: 268

1.45 110.00

11.30 18.00 Son r

7.30

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

Am Sonntag, dem 20. Dezember 1964

1, Zahnarzt Werner Flach, Montabaur, Bahnhofstr. 21.

Telefon: 368

2, Zahnarzt A. Salzmann, Wirges, Am Merzenborn 4 - 1Q QQ

Telefon: . 228

3, Zahnarzt Dr. Heinz Kramann, Höhr-Grenzhausen, BBeicli

Westerwaldstrasse 4,

Telefon:

437