D er 22. Juni 1889 ist der Geburtstag der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Versicherungszweig ist der Schlußstein der auf der inzwischen berühmt gewordenen „Kaiserlichen Botschaft“ des Jahres 1881 aufgebauten deutschen Sozialversicherungsgesetzgebung. Der Verwirklichung Bismarckscher sozialpolitischer Auffassung dienend,
„dem Arbeiter das Recht auf Arbeit zu geben, solange er gesund ist, die Pflege zu sichern, wenn er krank ist, . und ihm Versorgung zu gewähren, wenn er alt ist “
ergingen in den folgenden Jahren das Krankenversicherungsgesetz (1883) und das Unfallversicherungsgesetz (1884). Das Invaliditäts- und Altersversorgungsgesetz sollte die „Krönung des Gebäudes“ der dreigliedrigen Sozialversicherung sein. Obwohl lange vorbereitet, mehrfach umgearbeitet und ein volles Jahr hindurch im Deutschen Reichstag debattiert, fand dieses von Bismarck nochmals mit der ganzen Wirkung seiner Persönlichkeit vertretene „Gesetz, betreffend die Invaliditätsund Altersversicherung“ im Reichstag am 22. Juni 1889 nur eine knappe Stimmenmehrheit. Viele Abgeordnete fürchteten angesichts eines derartigen, bis dahin in der ganzen Welt nicht gekannten umfassenden Sozialversicherungssystems einen „Sprung ins Dunkle". So enthielt das verabschiedete Gesetz auch nicht die vorgeschlagene Versorgung der Witwen und Waisen.
Seit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung sind nun fünfundsiebzig Jahre vergangen. Da völliges Neuland betreten wurde, ist es verständlich, daß es
Die Rentenversicherungs - Neuregelungsgesetze des Jahres 1957 brachten den großen Wandel in diesem Zweig der deutschen Sozialversicherung: die gesetzliche Rentenversicherung wurde den modernen Arbeits- und Wirtschaftsverhältnissen und den soziologischen Entwicklungen unserer Zeit angepaßt.
bald zu Wünschen kam, Lücken im Gesetz zu schließen und Verbesserungen vorzunehmen. Die Jahre 1891 bis kurz vor Beginn des ersten Weltkrieges standen im Zeichen einer solchen Gesetzgebung. Die dann folgende Entwicklung zeichnet die Schicksalsstunden des deutschen Volkes in mehr als fünf Jahrzehnten nach:
Aus dem Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz vom 23. Februar 1957:
Aufgaben und Leistungen der Rentenversicherung der Arbeiter:
• Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten durch Gewährung von Maßnahmen der Heilbehandlung, Berufsförderung und sozialen Betreuung.
Die Heilbehandlung umfaßt alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen, besonders die Behandlung in Kur- und Badeorten und in Spezialanstalten. Unter die Berufsförderung fallen a) Maßnahmen zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf; b) Ausbildung für einen anderen nach der bisherigen Berufstätigkeit zumutbaren Beruf (Umschulung);
Gesetz, betreffend die Invaliditäts- Altersversicherung vom 22. Juni 18
b)
c) Hilfe zur Erhaltung oder zur Erlangung einer Arbeitsstelle.
Die soziale Betreuung umfaßt a) die Gewährung von Ubergangsgeld während der Durchführung von Maßnahmen der Heilbehandlung und der Berufsförderung; Maßnahmen zur Sicherung des nach Durchführung der Heilbehandlung und der Berufsförderung erzielten Ergebnisses.
Gewährung von Renten an Versicherte
a) wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit;
b) nach Erreichen der Altersgrenze (Altersruhegeld).
Gewährung von Renten an Hinterbliebene verstorbener Versicherter. Hinterbliebenenrenten sind
a) Witwenrenten
b) Witwerrenten
c) Waisenrenten.
Beitragserstattungen; Witwen- und Witwerrentenabfindungen.
Beiträge für die Krankenversicheri der Rentner.
Förderung von Maßnahmen zur bung der gesundheitlichen Verhältn| in der versicherten Bevölkerung.
Am 31. Dezember 1965 werden die Lan Versicherungsanstalten als Träger Rentenversicherung der Arbeiter auf 75jähriges Wirken zurückblicken könt Es wird dann Zeitpunkt und Anlaß s auf die Arbeit dieser bedeutenden Trä des größten Zweiges der Sozialversi rung näher einzugehen und dabei auf zeichnen, wie segensreich es sich wirkte, die Verwaltung der Träger deutschen Sozialversicherung von Aul ginn an in die Hände der Beteiligten seM
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zu legen, sie also mit dem Recht der Sety Verwaltung auszustatten.
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Die Geschichte der Rentenversicherung in großen Zeiträumen
Zeitraum Tendenz der Gesetzgebung *) Zeitraum Tendenz der Gesetzgebung * mi
1889-1891
1892-1911
1914-1923
Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung Erste Verbesserungen und Erweiterungen der Rentenversicherung (Revisionsgesetzgebung); Reichsversicherungs- ordnung(RVO); Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) Kriegs- und Nacfakriegsgesetz- gebung
1924-1928 Leistungsverbesserungsgesetze
1929-1934 Einschränkungen des Lei stungsrechts 1937-1942 Verbesserung des Leistungs| rechts
1945-1949 Nacfakriegsgesetzgebung 1949-1963 Leistungsverbesserungsgesetze
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Die dreigegliederte deutsche Sozialversicherung
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e:
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung f
Aufgaben
Aufgaben
Aufgaben [■
Gewährung von Sach- und Geldleistungen im Falle der Krankheit und im Falle der Mutterschaft
Sterbegeld
Maßnahmen der Krankheitsverhütung, Fürsorge für Genesende
Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Verminderung durch vorbeugende Maßnahmen, Wiederherstellung der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Verletzten bzw. Erkrankten Entschädigung der Verletzten, ihrer Angehörigen od. Hinterbliebenen durch Geldleistungen
Erhaltung, Besserung un Wiederherstellung der Er werbsfähigkeit der Vcr sicherten
Renten an Versicherte un an Hinterbliebene verstor bener Versicherter Förderung von Maßnah men zur Hebung der ge sundheitlichen Verhältnisse in der versicherte Bevölkerung
Versicherungsträger
Versicherungsträger
Versicherungsträger
402 Ortskrankenkassen
102 Landkrankenkassen
168 Innungskrankenkassen
1291 Betriebskrankenkassen
8 Ersatzkassen für Angestellte
8 Ersatzkassen für Arbeiter
1 Seekrankenkasse
8 Knappschaftliche Krankenkassen (Bergbau)
35 gewerbliche Berufsgenossenschaften
19 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
1 See-Berufsgenossenschaft
13 Gemeinde-Unfallversicherungsverbände
23 Eigenunfallversicfae- rungsträger und Ausführungsbehörden
18 Landesversicherungsanstalten
2 Sonderanstalten (Bundesbahn und Seekasse)
1 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
8 Knappschaften
Jahresausgabe (1962)
Jahresausgabe (1962)
Jahresausgabe (1962)
rund 11,9 Milliarden DM
rund 2,2 Milliarden DM
rund 23,5 Milliarden DA
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