Ausgabe 
27.11.1964
 
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D er 22. Juni 1889 ist der Geburtstag der gesetzlichen Rentenversicherung. Die­ser Versicherungszweig ist der Schlußstein der auf der inzwischen berühmt geworde­nenKaiserlichen Botschaft des Jahres 1881 aufgebauten deutschen Sozialversi­cherungsgesetzgebung. Der Verwirklichung Bismarckscher sozialpolitischer Auffas­sung dienend,

dem Arbeiter das Recht auf Arbeit zu geben, solange er gesund ist, die Pflege zu sichern, wenn er krank ist, . und ihm Versorgung zu gewähren, wenn er alt ist

ergingen in den folgenden Jahren das Krankenversicherungsgesetz (1883) und das Unfallversicherungsgesetz (1884). Das Invaliditäts- und Altersversorgungsgesetz sollte dieKrönung des Gebäudes der dreigliedrigen Sozialversicherung sein. Obwohl lange vorbereitet, mehrfach um­gearbeitet und ein volles Jahr hindurch im Deutschen Reichstag debattiert, fand die­ses von Bismarck nochmals mit der gan­zen Wirkung seiner Persönlichkeit vertre­teneGesetz, betreffend die Invaliditäts­und Altersversicherung im Reichstag am 22. Juni 1889 nur eine knappe Stimmen­mehrheit. Viele Abgeordnete fürchteten an­gesichts eines derartigen, bis dahin in der ganzen Welt nicht gekannten umfassenden Sozialversicherungssystems einenSprung ins Dunkle". So enthielt das verabschie­dete Gesetz auch nicht die vorgeschlagene Versorgung der Witwen und Waisen.

Seit der Einführung der gesetzlichen Ren­tenversicherung sind nun fünfundsiebzig Jahre vergangen. Da völliges Neuland be­treten wurde, ist es verständlich, daß es

Die Rentenversicherungs - Neuregelungs­gesetze des Jahres 1957 brachten den gro­ßen Wandel in diesem Zweig der deut­schen Sozialversicherung: die gesetzliche Rentenversicherung wurde den modernen Arbeits- und Wirtschaftsverhältnissen und den soziologischen Entwicklungen unserer Zeit angepaßt.

bald zu Wünschen kam, Lücken im Gesetz zu schließen und Verbesserungen vorzu­nehmen. Die Jahre 1891 bis kurz vor Beginn des ersten Weltkrieges standen im Zeichen einer solchen Gesetzgebung. Die dann fol­gende Entwicklung zeichnet die Schick­salsstunden des deutschen Volkes in mehr als fünf Jahrzehnten nach:

Aus dem Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz vom 23. Februar 1957:

Aufgaben und Leistungen der Rentenver­sicherung der Arbeiter:

Erhaltung, Besserung und Wiederher­stellung der Erwerbsfähigkeit der Ver­sicherten durch Gewährung von Maß­nahmen der Heilbehandlung, Berufs­förderung und sozialen Betreuung.

Die Heilbehandlung umfaßt alle erfor­derlichen medizinischen Maßnahmen, besonders die Behandlung in Kur- und Badeorten und in Spezialanstalten. Unter die Berufsförderung fallen a) Maßnahmen zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf; b) Ausbildung für einen anderen nach der bisherigen Berufstätigkeit zu­mutbaren Beruf (Umschulung);

Gesetz, betreffend die Invaliditäts- Altersversicherung vom 22. Juni 18

b)

c) Hilfe zur Erhaltung oder zur Erlan­gung einer Arbeitsstelle.

Die soziale Betreuung umfaßt a) die Gewährung von Ubergangsgeld während der Durchführung von Maßnahmen der Heilbehandlung und der Berufsförderung; Maßnahmen zur Sicherung des nach Durchführung der Heilbehandlung und der Berufsförderung erzielten Ergebnisses.

Gewährung von Renten an Versicherte

a) wegen Berufsunfähigkeit oder we­gen Erwerbsunfähigkeit;

b) nach Erreichen der Altersgrenze (Altersruhegeld).

Gewährung von Renten an Hinterblie­bene verstorbener Versicherter. Hin­terbliebenenrenten sind

a) Witwenrenten

b) Witwerrenten

c) Waisenrenten.

Beitragserstattungen; Witwen- und Witwerrentenabfindungen.

Beiträge für die Krankenversicheri der Rentner.

Förderung von Maßnahmen zur bung der gesundheitlichen Verhältn| in der versicherten Bevölkerung.

Am 31. Dezember 1965 werden die Lan Versicherungsanstalten als Träger Rentenversicherung der Arbeiter auf 75jähriges Wirken zurückblicken könt Es wird dann Zeitpunkt und Anlaß s auf die Arbeit dieser bedeutenden Trä des größten Zweiges der Sozialversi rung näher einzugehen und dabei auf zeichnen, wie segensreich es sich wirkte, die Verwaltung der Träger deutschen Sozialversicherung von Aul ginn an in die Hände der Beteiligten seM

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zu legen, sie also mit dem Recht der Sety Verwaltung auszustatten.

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Die Geschichte der Rentenversicherung in großen Zeiträumen

Zeitraum Tendenz der Gesetzgebung *) Zeitraum Tendenz der Gesetzgebung * mi

1889-1891

1892-1911

1914-1923

Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung Erste Verbesserungen und Er­weiterungen der Rentenver­sicherung (Revisionsgesetzge­bung); Reichsversicherungs- ordnung(RVO); Angestellten­versicherungsgesetz (AVG) Kriegs- und Nacfakriegsgesetz- gebung

1924-1928 Leistungsverbesserungs­gesetze

1929-1934 Einschränkungen des Lei stungsrechts 1937-1942 Verbesserung des Leistungs| rechts

1945-1949 Nacfakriegsgesetzgebung 1949-1963 Leistungsverbesserungs­gesetze

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I

Die dreigegliederte deutsche Sozialversicherung

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e:

Krankenversicherung

Unfallversicherung

Rentenversicherung f

Aufgaben

Aufgaben

Aufgaben [

Gewährung von Sach- und Geldleistungen im Falle der Krankheit und im Falle der Mutterschaft

Sterbegeld

Maßnahmen der Krank­heitsverhütung, Fürsorge für Genesende

Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Verminderung durch vor­beugende Maßnahmen, Wiederherstellung der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Verletz­ten bzw. Erkrankten Entschädigung der Verletz­ten, ihrer Angehörigen od. Hinterbliebenen durch Geldleistungen

Erhaltung, Besserung un Wiederherstellung der Er werbsfähigkeit der Vcr sicherten

Renten an Versicherte un an Hinterbliebene verstor bener Versicherter Förderung von Maßnah men zur Hebung der ge sundheitlichen Verhält­nisse in der versicherte Bevölkerung

Versicherungsträger

Versicherungsträger

Versicherungsträger

402 Ortskrankenkassen

102 Landkrankenkassen

168 Innungskranken­kassen

1291 Betriebskranken­kassen

8 Ersatzkassen für Angestellte

8 Ersatzkassen für Arbeiter

1 Seekrankenkasse

8 Knappschaftliche Krankenkassen (Bergbau)

35 gewerbliche Berufs­genossenschaften

19 landwirtschaftliche Be­rufsgenossenschaften

1 See-Berufsgenossen­schaft

13 Gemeinde-Unfallver­sicherungsverbände

23 Eigenunfallversicfae- rungsträger und Aus­führungsbehörden

18 Landesversicherungs­anstalten

2 Sonderanstalten (Bun­desbahn und Seekasse)

1 Bundesversicherungs­anstalt für Angestellte

8 Knappschaften

Jahresausgabe (1962)

Jahresausgabe (1962)

Jahresausgabe (1962)

rund 11,9 Milliarden DM

rund 2,2 Milliarden DM

rund 23,5 Milliarden DA

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