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4.5 Bürgersteige / Radwege
Die derzeitigen Planfeststellungsunterlagen sehen vor, daß der Geh- und Radweg entlang der K 82 südlich der Neubaustrecken-Unterführung ausläuft. Die Stadt Montabaur merkt an,daß
- das Auslaufen des Geh- und Radweges in Richtung der Stadt Montabaur einer funktionalen Lösung widerspricht und
- der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entgegensteht.
Vor dem Hintergrund des Nachweises einer funktionalen Lösung muß der ICE-Bahnhof gerade auch für Fuß- und Radverkehre auch von der Stadt Montabaur über die nördliche Park- & Rideanlage erreichbar sein.
Ebenso muß eine füßläufige Erreichbarkeit entlang der K 82 in das / aus dem Industriegebiet "Alter Galgen" sein. Entlang der Haupt-Erschließungsstraße "Alter Galgen" verläuft ein Fußweg, der stadtseits an das öffentliche Straßen- und Wegenetz entlang der K 82 angebunden werden muß.
Im umzugestaltenden Bereich zwischen den Grundstücken Griebling/Rastal und Coline an der Strasse "Am Alten Galgen" ist ein einseitiger Bürgersteig auf der Nordseite dargestellt, der jedoch ab derTrafo-Station in Richtung des Verkehrskreisels nicht weitergeführt wird. Es ist jedoch zwingend geboten, eine Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Stadt, dem ICE-Bahnhof und in Fortführung auch in das Industriegebiet "Alter Galgen" zu schaffen.
Die Planfeststellungsunterlagen des LASV sehen auf der Westseite der Staudter Strasse bereits einen 2,75 m breiten Rad-und Gehweg vor mit einer höhengleichen Querung der L 313 (neu) westlich des Verkehrskreisels und einer Weiterführung auf die K 82 in Richtung Staudt. Um auch in das Industriegebiet "Alter Galgen" eine Rad- und Gehwegverbindung herzustellen, ist es notwendig, den im Bereich des Grundstückes Coline endenden Fußweg an den Rad- und Gehweg nordwestlich des Kreisels anzubinden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Alter Galgen" auch ein Gehweg auf der Südseite der Strasse "Am Alten Galgen " vorgesehen ist. Im Interesse einer funktionalen Verkehrsführung sowie nicht zuletzt auch mit Blick auf ein sparsames und das unumgänglichste Maß einer Grundstücksinanspruchnahme verzichtet die Stadt auf die Anlegung dieses Gehweges, jedoch unter der Voraussetzung daß die v.g. Rad- und Gehwegverbindung hergestellt wird.
Hinweis: Durch die Tieferlegung der Strasse "Am Alten Galgen" ergibt sich die Notwendigkeit auch den Zugang zu der im Bereich des Grundstückes Coline vorhandenen Trafostation zu verändern.

