Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
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Seitens des LASV ist dafür Sorge zu tragen, daß die Zufahrtsstraßen und insbesondere die Anordnung der Kreiselkonzeptionen nördlich der BAB A 3 und südlich der Neubau­strecke sowie der Kreuzungsbereich zwischen den beiden Verkehrsstrecken Bahn- Neubaustrecke und BAB auf die P+R-Anlage ausreichend dimensioniert sind.

3. Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "ICE-Bahnhof Montabaur"

Der ICE-Bahnhof Montabaur soll stadtseitig - in Vorabsprache mit der DB AG und dem LASV - durch eine förmlich festgelegte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme an das Stadtgebiet angeschlossen werden. Die städtebauliche Planung hat Rahmenplanungsreife erreicht. Ein Gesamtbebauungsplan ist in der Aufstellung; Teilbebauungspläne sind in der Erstellung. Die Stadt Montabaur verlangt, daß eine Abstimmung der Planfeststellungsunterlagen mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auch im Interesse des LASV schon aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu erfolgen hat.

Die im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen der DB AG vorgesehene provisorische Wiederanbindung der K 82 (Staudter Straße) südlich der Bahnunterquerung auf die ehemalige Straßenfuhrung muß in Abstimmung mit dem LASV, der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur zugunsten einer im Rahmen der städtebaulichen Entwickungsmaßnahme vorgesehenen Erschließungskreisellösung verändert und über eine Erschließungsstraße mit dem stadtseitig gelegenen Bahnhofsvorplatz verbunden werden.

4. Gesamtverkehrssystem

4.1 Grundsätzliches

Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen zur verkehrsmäßigen Anbindung des Bahnhofes Montabaur an die BAB A 3 / L 313 (neu) und zur Bahn-Neubaustrecke mit dem Bahnhof Montabaur überlappen sich in Teilen. Die Stadt bemängelt, daß der Aufforderung einer nachrichtlichen Aufnahme der parallelen Planung durch die Bezirksregierung teilweise keine Rechnung getragen worden ist.

Festzustellen ist außerdem, daß die bisher vorgelegten Planfeststellungsunterlagen des LASV den bedeutsamen Aspekt einer Erkennbarkeit und der Ausschilderung des Neubaustreckenbahnhofes von der BAB A3 / BAB A 48 nicht berücksichtigt.

4.2 K 82

Durchfahrt DB-Tunnel / BAB A 3-Tunnel

Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen sind in der vorgelegten Form seitens der Stadt Montabaur zu hinterffagen, weil

- eine Durchfahrtsbreite von vorgesehenen 14,50 m unzureichend ist