Akte 
Sitzung 21.12.1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

2

1. Einführung

Der Neubau der ICE-Strecke Köln-Rhein/Main bringt erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet und das Verkehrssystem der Stadt Montabaur mit sich. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASV) hat parallel zur Neubaustreckenplanung der DB AG die Planfeststellungsunterlagen zum straßenseitigen Anschluß des Bahnhofes Montabaur an die BAB A 3 und die L 313 (neu) eingereicht.

Nach Durchsicht der aktuellen Planfeststellungsunterlagen des LASV sieht sich die Stadt Montabaur zu den nachfolgenden Bedenken / Anmerkungen / Hinweisen veranlaßt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß zwischen den benachbarten Planfeststellungsverfahren für die Planfeststellungsabschnitte 64, 71 und 72 sowie für die Bahnstromleitung (PFA 74) der DB AG einerseits und dem Planfeststellungsverfahren des LASV andererseits funktionale Beziehungen bestehen, die in den Stellungnahmen nur am Rande behandelt werden können.

Die vorgelegte Planung zum straßenseitigen Anschluß des ICE-Bahnhofes mit den damit verbundenen Aussagen zum Straßensystem sind zu begrüßen, gleichwohl insbesondere im Abgleich der parallelen Planungsunterlagen DB AG / LASV technische Unterschiede zu bemerken sind, die nachstehend weiter ausgeführt werden. Beide Planfeststellungsverfahren sind als Gesamtheit zu betrachten im Rahmen des sich gegenseitig bedingenden und ergänzenden Gesamtverkehrssystemes.

Die Anmerkungen und Hinweise sollen nicht nur die funktionale Lösung, sondern in besonderer Weise die Umweltverträglichkeit der Planung und deren Akzeptanz verbessern.

Notwendige Abstimmungen der Planungsunterlagen mit mittlerweile zeitgleich und in enger Abstimmung mit dem neuen ICE-Bahnhof Montabaur entwickelten und fortgeschrittenen kommunalen Planungsmaßnahmen (insbesondere zur Entwicklungs­satzung) und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "ICE-Bahnhof Montabaur" werden im Rahmen der nachfolgenden Anmerkungen und Hinweisen formuliert.

2. Park- & Ride-Anlage

Nach Überzeugung der Stadt Montabaur ist die von der DB AG ins Planfeststellungsverfahren eingebrachte Park- & Ride-Anlage von derzeit 323 Stellplätzen und lediglich eine gemeinsamen Erschließungsstraße für P+R, Erschließung der DB-Einrichtungen und Bus-/Taxi-Vorfahrt für eine Anlage mit direktem Zugang zur BAB A 3 zu gering dimensioniert. Es kommt hinzu, daß die Erschließung der Parkplätze, des Bahnhofes und der Betriebsgebäude und Anlagen der DB AG nicht über eine einzige nördlich verlaufende Erschließungsstraße laufen kann. Denn in Verbindung mit einer nach Annahme der DB AG nur nördlich des Bahnhofes vorzusehenden ÖPNV-Schnellbusanbindung sowie einer zusätzlichen Benutzung dieser Erschließung durch Taxi-Verkehr ist insbesondere zu Spitzenzeiten eine hinreichende Leistungsfähigkeit dieser Erschließungsstraße nicht gegeben.

f