12.8 Regenrückhaltebecken im Bereich der Hüttenmühle
Zwingend notwendig ist es, daß das vorgesehene Regenrückhaltebecken in einem Nebenschluß des Waidbaches angelegt werden muß. Die vorgesehene Planung, daß der Waldbach zunächst im Regenrückhaltebecken gesammelt wird, widerspricht in hohem Maße dem Charakter eines Fließgewässers und ist daher abzulehnen.
Der DB AG ist aufzugeben, unter diesen Gesichtspunkten eine neue Planung vorzulegen.
12.9 Gefährdungen durch Altablagerungen
Im PFA 71 befinden sich Altablagerungen (so eine Bauschuttdeponie nordwestlich von Montabaur an der L 313 sowie eine Aufschüttung aus Erdaushub und Bauschutt am östlichen Rand der Gleisanlagen des NBS-Bahnhofes, vgl. Anlage 1 - Allgemeiner Teil, S. 29). Diese werden zwar während der Bauphase abgetragen; die Planunterlagen geben jedoch keinen Nachweis über den Verbleib der Massen.
Es muß daher sichergestellt werden, daß die Abtragung und anschließende Lagerung der Massen die Schutzgüter Boden und Grundwasser nicht gefährden. Vor allem ist der Frage nachzugehen, ob sich nicht unvermutete Stoffverbindungen gebildet haben, für die bisher eine Untersuchung nicht durchgeführt ist.
13. Rahmenvereinbarungen
Zwischen der DB AG einerseits und der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur andererseits ist im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der anstehenden Bauarbeiten eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, die Regelungen enthält u. a. über die Koordinierung der Bauarbeiten, straßenpolizeiliche Verkehrsregelungen, Reinigungsund Unterhaltungsverpflichtung, Ansprechpartner während der Bauzeit u. ä..
Die Regelung über eine Unterhaltungspflicht erstreckt sich u. a. auch auf die Straßen und Wege, in die seitens der DB AG eine Entwässerung vorgesehen ist. Hier bedarf es der Vorlage einer exakten Übersicht, welche Straßen und Wege betroffen sind, einer Aussage über die finanzielle Entschädigung und eine klare Haftungsregelung im Schadensfälle.
Vorgabe der DB AG an die bauausführenden Unternehmen ist es u. a., daß an den Schnittstellen von Gewässern Schutzeinrichtungen, wie z. B. Öl- und Benzinabscheider vorzusehen sind.

