-4-
1.1 Unter anderem im Verlauf der Öffentlichkeitsarbeit
1.1.1 Fortlaufende Beratung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Nutzungsberechtigten der von der Sanierung betroffenen Grundstücke mit dem Ziel, ihre Bereitschaft zur Mitarbeit zu wecken und zu fördern sowie die Feststellung der nachteiligen Auswirkungen für die von der Sanierung unmittelbar Betroffenen und die Entwicklung von Vorstellungen, solche nachteiligen Auswirkungen zu vermeiden und zu mildem;
Erarbeitung und Fortführung des Sozialplanes im Sinne des § 180 BauGB unter Einbeziehung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Nutzungsberechtigten.
1.1.2 Einrichtung einer Sanierungsberatungsstelle im Benehmen mit der Stadtverwaltung. Die Sprechstunden werden im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung und nach Bedarf festgelegt.
1.2 Unter anderem im Verlauf der Bodenordnung
1.2.1 Ausarbeitung eines Grundstücks- und Eigentumsplanes, soweit erforderlich.
1.2.2 Erwerb der im Sanierungsgebiet liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke, soweit sie zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen benötigt werden und soweit die Stadt den Sanierungsträger besonders zum Erwerb beauftragt hat. Die Verträge werden mit der Maßgabe geschlossen, daß die Stadt Eigentümer der Grundstücke wird.
1.2.3 Beschaffung der Unterlagen, die die Stadt für die von ihr durchzuführenden Maßnahmen benötigt, insbesondere für eine Umlegung, für Enteignung, für Erhebung von Ausgleichsbeträgen, für eine Ausübung des Vorkaufsrechts und andere.
1.2.4 Ausarbeitung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, zu denen die Grundstücke oder die an die Stelle des Grundstückseigentum tretenden Rechte, an die neuen Eigentümer zu veräußern sind.
1.2.5 Vorbereitung der Veräußerung der neugeordneten und erschlossenen Grundstücke und Grundstücksrechte entsprechend den von der Stadt genehmigten Bedingungen, wobei vorrangig die Personen zu berücksichtigen sind, die zur Durchführung der Sanierung Grundeigentum aufgegeben haben.
1.2.6 Investorensuche, d. h. Werbeaktivitäten mit dem Ziel, Träger für Gewerbe- und Wohnungsbauvorhaben zu finden. Fortführung der Verhandlungen und Intensivierung der Kontakte
1.3 Unter anderem im Verlauf der Ordnungsmaßnahmen
1.3.1 Umsetzung von Bewohnern und Betrieben.
1.3.2 Beschaffung von Ersatzflächen und Ersatzräumen.
1.3.3 Rechtliche und tatsächliche Freimachung der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke für die Neuordnung, einschließlich des notwendigen Abbruchs von Gebäuden.
1.3.4 Veranlassung bestimmter Neuerschließungsmaßnahmen des Sanierungs- bzw. Ergänzungsgebietes (auf Verlangen der Stadt wird der Sanierungsträger auch die erforderlichen technischen Leistungen erbringen; dies bedarf besonderer Vereinbarungen).
1.3.5 Veranlassung erforderlicher Vermessungsvorkehrungen des Sanierungsgebietes.
H Rh Pf 09/95 tvmontab To/Al 29 09 1995

